Verzicht auf geldwerte Vorteile und Einkommensermittlung zur Verringerung von Unterhalt (Firmenwagen etc)

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    • Verzicht auf geldwerte Vorteile und Einkommensermittlung zur Verringerung von Unterhalt (Firmenwagen etc)

      Ein Dauerbrenner bei der Unterhaltsberechnung ist die Berücksichtigung von geldwerten Vorteilen als fiktives Einkommen. Nehmen wir den Firmenwagen als bestes Beispiel.

      Nun stellt sich das bei mir bzgl. Firmenwagen wie folgt dar, dass ich das Fahrzeug zunächst einmal gar nicht dienstlich benötige, d.h. mein Arbeitgeber erwartet von mir nicht die Nutzung, da ich keiner reisenden Tätigkeit nachgehe.
      Ich brauche ihn nicht einmal, um zur Arbeitsstelle zu kommen, da ich die 5 km per Fahrrad fahre.

      Der Firmenwagen ist also schlichtweg ein freiwilliges Angebot, das ich nutzen kann oder nicht. Durch die Berücksichtigung bei der Unterhaltsermittlung wird das Firmenfahrzeug nun also weniger attraktiv.

      Also folgende Optionen:
      1. Weiter Firmenwagen nutzen. Unterhaltsempfänger bekommt mehr Geld, dem Unterhaltspflichtigen bleibt weniger von der Gehaltsüberweisung zur freien Verfügung.
      2. Verzicht auf Firmenwagen: Unterhaltsempfänger bekommt nicht mehr Geld.

      Ich verstehe da die Logik nicht. Verstehen könnte ich es, wenn ich bei Firmenwagenverzicht alternativ Anspruch auf ein höheres Bruttogehalt geltend machen könnte, es sich also um einen vertraglich gesicherten Sachbezug statt einer Barentlohnung handeln würde. Das ist bei meinem Arbeitgeber nicht der Fall.

      Hat jemand mit einer derartigen Argumentation Erfolg gehabt ?
    • Hallo,

      der Firmenwagen ist nicht vertraglich (Arbeitsvertrag etc.) festgelegt?
      Wenn das nicht der Fall ist, gibt es da ein Schriftstück, was der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer hat zukommen lassen, dass ihm ein Firmenwagen gestellt wird?
      Ein solches Schriftstück müsste auch enthalten, was passiert und zu welchen Konditionen das bereit gestellt wird etc.
      Wenn nicht ist es eine ganz freiwillige Leistung, die kann der Arbeitgeber wieder zurückziehen. Rein theoretisch gibt es das Problem, dass der Arbeitnehmer aufgrund der langen Nutzung einen Rechtsanspruch hat. Aber diesen müsste er einfordern.

      Die andere Möglichkeit wäre, dass der Arbeitgeber erklärt, dass es keine eigenen Firmenwagen mehr gibt, sondern nur noch Poolwagen, die nur für die Dienstwege genutzt werden können.

      Oder der Arbeitgeber verbietet die private Nutzung.

      Wenn du auf den Wagen verzichten kannst, dann kann dir kein geldwerter Vorteil mehr angerechnet werden.

      Aber es sollte, wenn es um Unterhalt geht, zumindest ein Schriftstück vom ARbeitgeber geben, in dem er den Wagen zurückfordern zu einem bestimmten Termin.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Erstmal danke, Sophie, für den Kommentar.
      Privatnutzung ist ausdrücklich erlaubt, und ich zahle der Firma einen festen Monatsbetrag für die Nutzung. Das ist natürlich günstiger als ein privates Leasing.
      Nur kann ich eben nicht wählen, also statt des Firmenwagens z.B. einen höheren Bruttolohn.
      Dann könnte ich verstehen, dass man es als einkommenserhöhend rechnet.

      Bei uns als rein optionales Angebot m. E. nicht nachvollziehbar, dass ein Firmenwagen durch Unterhaltsanrechnung unattraktiv gemacht wird. Nützt nicht dem Unterhaltspflichtigen, wenn er den teureren Firmenwagen behält und auch nicht dem Unterhaltsempfänger, wenn der Unterhaltspflichtige darauf verzichtet.
    • Hallo,

      die gerichtliche Argumentation ist, dass ein Firmenwagen Aufwendungen erspart:
      Rücklagen für Neuanschaffung, Reparaturen, Wartung, Inspektion, Versicherung, Haftpflicht, Reifen, Benzin.
      Ob der angesetzte Betrag, den ein Gericht für einen Firmenwagen dann in Ansatz bringt, wirklich das ist was man spart, ist die andere Sache.

      Mein Exmann hat(te) auch immer Firmenwagen. Der wurde auf den Hof gestellt und deutschlandweit durfte er umsonst tanken und soviel Privatfahrten damit unternehmen wie er wollte. Mein Auto muss ich kaufen, selbst die Inspektion und die Reparaturen zahlen und mich um alles selbst kümmern und natürlich auch das Benzin selbst zahlen.

      Klar kann man darüber streiten, ob man im realen Leben dann wirklich einen A 5 o.ä. fahren würde, wenn man alles selbst zahlen würde.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!