Ein Dauerbrenner bei der Unterhaltsberechnung ist die Berücksichtigung von geldwerten Vorteilen als fiktives Einkommen. Nehmen wir den Firmenwagen als bestes Beispiel.
Nun stellt sich das bei mir bzgl. Firmenwagen wie folgt dar, dass ich das Fahrzeug zunächst einmal gar nicht dienstlich benötige, d.h. mein Arbeitgeber erwartet von mir nicht die Nutzung, da ich keiner reisenden Tätigkeit nachgehe.
Ich brauche ihn nicht einmal, um zur Arbeitsstelle zu kommen, da ich die 5 km per Fahrrad fahre.
Der Firmenwagen ist also schlichtweg ein freiwilliges Angebot, das ich nutzen kann oder nicht. Durch die Berücksichtigung bei der Unterhaltsermittlung wird das Firmenfahrzeug nun also weniger attraktiv.
Also folgende Optionen:
1. Weiter Firmenwagen nutzen. Unterhaltsempfänger bekommt mehr Geld, dem Unterhaltspflichtigen bleibt weniger von der Gehaltsüberweisung zur freien Verfügung.
2. Verzicht auf Firmenwagen: Unterhaltsempfänger bekommt nicht mehr Geld.
Ich verstehe da die Logik nicht. Verstehen könnte ich es, wenn ich bei Firmenwagenverzicht alternativ Anspruch auf ein höheres Bruttogehalt geltend machen könnte, es sich also um einen vertraglich gesicherten Sachbezug statt einer Barentlohnung handeln würde. Das ist bei meinem Arbeitgeber nicht der Fall.
Hat jemand mit einer derartigen Argumentation Erfolg gehabt ?
Nun stellt sich das bei mir bzgl. Firmenwagen wie folgt dar, dass ich das Fahrzeug zunächst einmal gar nicht dienstlich benötige, d.h. mein Arbeitgeber erwartet von mir nicht die Nutzung, da ich keiner reisenden Tätigkeit nachgehe.
Ich brauche ihn nicht einmal, um zur Arbeitsstelle zu kommen, da ich die 5 km per Fahrrad fahre.
Der Firmenwagen ist also schlichtweg ein freiwilliges Angebot, das ich nutzen kann oder nicht. Durch die Berücksichtigung bei der Unterhaltsermittlung wird das Firmenfahrzeug nun also weniger attraktiv.
Also folgende Optionen:
1. Weiter Firmenwagen nutzen. Unterhaltsempfänger bekommt mehr Geld, dem Unterhaltspflichtigen bleibt weniger von der Gehaltsüberweisung zur freien Verfügung.
2. Verzicht auf Firmenwagen: Unterhaltsempfänger bekommt nicht mehr Geld.
Ich verstehe da die Logik nicht. Verstehen könnte ich es, wenn ich bei Firmenwagenverzicht alternativ Anspruch auf ein höheres Bruttogehalt geltend machen könnte, es sich also um einen vertraglich gesicherten Sachbezug statt einer Barentlohnung handeln würde. Das ist bei meinem Arbeitgeber nicht der Fall.
Hat jemand mit einer derartigen Argumentation Erfolg gehabt ?