Außergerichtlicher Vergleich aufgelaufener Kindsunterhalt

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    • Außergerichtlicher Vergleich aufgelaufener Kindsunterhalt

      Hallo,

      einmal angenommen der Kindsvater schafft sein Geld zu einem nahen Verwandten (nehmen wir an es sind die Eltern) vor drohenden Pfändungen/Zwangsvollstreckungen wegen Kindsunterhalt vorerst in "Sicherheit". Es gibt einen vollstreckbaren Titel gegen ihn zur Zahlung des Mindestunterhalts.
      Nun Hat man knapp 2 Jahre später eine Klage beim Amtsgericht eingereicht, wonach das Familienmitglied eine angenommene Summe vom Kindsvater an die Kindsmutter auszahlen soll.
      Das Familienmitglied äußert sich mit anwaltlicher Vertretung in einem Schreiben an die Kindsmutter, wonach es den angenommenen Geldbetrag (4-stellig) an die Kindsmutter auszahlen möchte, jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aber mit Rechtsbindungswillen. Des weiteren ist das Familienmitglied gewillt den Kindsvater beim laufenden Unterhalt zu unterstützen. Man möge eine Kontoverbindung angeben. (der Kindsvater hat bis auf 2 Lohnpfändungen kein einziges mal in 2 Jahren Unterhalt bezahlt)

      Im Gegenzug jedoch hat man die Erwartung, dass den Eltern des Kindsvaters der Umgang ermöglicht würde. Dazu muss gesagt werden, dass sie kürzlich zuvor an das Familiengericht im Rahmen des Sorgerechtsverfahrens einen sehr sehr bösen Brief an das Gericht gesendet haben, um die Kindsmutter zu verleumden, falsch zu verdächtigen und die Kinder in Gefahr bringen, da man der Kindsmutter unterstellte, die Kinder würden verwahrlosen und das Gericht möge dem Jugendamt einen Tipp geben. Die Kindsmutter hat sich hierauf an das Gericht, das Jugendamt und die Polizei gewandt, um sich dagegen zur Wehr zu setzen. Die Polizei nahm hierauf eine Anzeige auf.

      Es laufen gegen den Kindsvater und gegen die Eltern des Kindsvaters Ermittlungen zum einen wegen der Unterhaltspflichtverletzung, des Vereiteln der Zwangsvollstreckung und der Geldwäsche. Der Kindsvater wurde zudem schon bestraft wegen der falschen Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (Vermögensauskunft) und wegen Körperverletzung gegen die Kindsmutter in mehreren Fällen. Eine weitere Vermögensauskunft wurde wieder falsch abgegeben und auch angezeigt.

      Als Kindsmutter hat man bei diesem Vergleichsangebot des Anwalts irgendwie das Gefühl, dass man vermute, dass sich die Gegenseite zu keiner Schuld bekennen möchte um einen Nachteil bei den Ermittlungen zu oben genanten Anzeigen zu erhalten. Außerdem traue man den Frieden keinesfalls, dass die Zahlung denn auch ohne die gestellte Erwartung des gewollten Umgangs erfolen würde. Es geht lediglich um die in der Klage mit Beweisen untermauerte angenommene Zahlung, welche ausgezahlt werden soll.
      Der Rest in dem Angbot des Anwalts ist in der Klage nicht enthalten.

      Weiß jemand, wie hier am Besten verfahren werden könnte?
      LG Seiko47