Zeit der Abrechnung und des Abschiedes.
Hallo*,
heute nun hatte ich meine Verhandlung vor dem Amtsgericht in beiden Sachen:
Zum Auslands-BAföG musste sich die Anwältin des thüring. BAföG-Amtes erklären lasse, dass sie nicht gut vorbereitet war.
Es wurden einige Punkte ihrer Forderung korrigiert, ua. das reguläre BAföG, das Kindergeld in voller Höhe und das Auslandsstipendium komplett herausgerechnet.
Damit reduziere sich die Forderung auf etwas über die Hälfte als ursprünglich. Auch geforderte Zinsen und Anwaltskosten fielen damit deutlich geringer aus.
Im Gegenzug gab es für das "3. Studium" meiner Tochter nichts mehr zu streiten. Heißt, ich musst anerkennen, dass die Forderung richtig war, auch richtig berechnet.
Das BAföG-Amt Bremen hat ohne Anwalt für die Richterin besser vorgetragen. Gut, da hätte ich mir damals den anwaltlichen Rat gewünscht, ich solle doch die Vergleichsforderung von 80% annehmen, um dafür nicht noch seine Vertretungsgebühr zahlen zu müssen.
Abschließend kann ich aber mit den Entscheidungen des heutigen Tages leben, und wenn diese bezahlt sind, hat sich das Thema für mich erledigt.
Ich danke den Mitwirkenden, Nutzern dieses Forums.
Ohne eure sachlichen Hilfen hätte ich es nicht geschafft, mich lange Zeit gegen die 2 Anwälte meiner Tochter zu verteidigen, mich gegen deren überzogenen und falschen Forderungen durchzusetzen. Von denen wurde ich ja nie verklagt. Aus dieser letzten BAföG-Sache könnte ich lernen, aber da ich keine weiteren Kinder mehr habe und auch nicht mehr bekommen kann ... egal.
Bitte seht es mir nach, dass ich nach 18 Jahren der unterhaltsrechtlichen Streitigkeiten mit meinem Kind und deren Familie nunmehr keine Lust, Zeit und Energie für diese Themen in eurer Sache aufbringen kann. Ich werde mich hier also komplett zurückziehen.
Also machts gut, bleibt bitte höflich, sachlich und fair.
Viele Grüße, fras12
Hallo*,
heute nun hatte ich meine Verhandlung vor dem Amtsgericht in beiden Sachen:
Zum Auslands-BAföG musste sich die Anwältin des thüring. BAföG-Amtes erklären lasse, dass sie nicht gut vorbereitet war.
Es wurden einige Punkte ihrer Forderung korrigiert, ua. das reguläre BAföG, das Kindergeld in voller Höhe und das Auslandsstipendium komplett herausgerechnet.
Damit reduziere sich die Forderung auf etwas über die Hälfte als ursprünglich. Auch geforderte Zinsen und Anwaltskosten fielen damit deutlich geringer aus.
Im Gegenzug gab es für das "3. Studium" meiner Tochter nichts mehr zu streiten. Heißt, ich musst anerkennen, dass die Forderung richtig war, auch richtig berechnet.
Das BAföG-Amt Bremen hat ohne Anwalt für die Richterin besser vorgetragen. Gut, da hätte ich mir damals den anwaltlichen Rat gewünscht, ich solle doch die Vergleichsforderung von 80% annehmen, um dafür nicht noch seine Vertretungsgebühr zahlen zu müssen.
Abschließend kann ich aber mit den Entscheidungen des heutigen Tages leben, und wenn diese bezahlt sind, hat sich das Thema für mich erledigt.
Ich danke den Mitwirkenden, Nutzern dieses Forums.
Ohne eure sachlichen Hilfen hätte ich es nicht geschafft, mich lange Zeit gegen die 2 Anwälte meiner Tochter zu verteidigen, mich gegen deren überzogenen und falschen Forderungen durchzusetzen. Von denen wurde ich ja nie verklagt. Aus dieser letzten BAföG-Sache könnte ich lernen, aber da ich keine weiteren Kinder mehr habe und auch nicht mehr bekommen kann ... egal.
Bitte seht es mir nach, dass ich nach 18 Jahren der unterhaltsrechtlichen Streitigkeiten mit meinem Kind und deren Familie nunmehr keine Lust, Zeit und Energie für diese Themen in eurer Sache aufbringen kann. Ich werde mich hier also komplett zurückziehen.
Also machts gut, bleibt bitte höflich, sachlich und fair.
Viele Grüße, fras12