Heirat - was ändert sich?

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    • Hallo*,

      danke nochmal an TanjaW für die steuerlichen Erklärungen des BGH.

      Bei mir sieht der Fall zwar etwas anders aus, da wir die Steuerklassen 4/4 gewählt haben. Insofern wird mein Einkommen und meine Steuerlast wohl doch entsprechend meinem eigenen Einkommen ermittelt.
      Ein Ehegattensplitting kommt damit wohl nur in geringem Maße zum Tragen, weshalb ich mich wunderte, dass Bremen mir 90% der Steuererstattung zuschrieb.

      Aber dank eurer Hinweise, auch in einem and. Thema, habe ich mich gestern doch an meinen Anwalt gewandt. Und er nimmt sich nun auch dieser Forderung des 3. BAföG-Amtes an.

      Ich berichte später , wie es hier weitergegangen ist.

      VG, fras12
    • Hallo fras,

      wenn ich das richtig verstanden habe, geht es nicht direkt um den Steuerabzug bei der monatlichen Gehaltszahlung.
      Der Vorteil vom Ehegattensplitting ergibt sich ja auch nur, wenn man doch deutliche Einkommensunterschiede hat.
      Die Steuerklassenwahl kann man ja unabhängig davon treffen (auch wenn ich das nicht raten würde).
      Wir haben z.B. auch IV/IV und überprüfen dennoch jedes Jahr, ob getrennte Veranlagung nicht günstiger ist. War es bisher - bis auf einmal - auch immer.

      Bei der Einkommenszurechnung geht es also darum, den Erstattungsbetrag aus der Zusammenveranlagung im Verhältnis der Einzelveranlagungen aufzuteilen.
      Ich hätte mir nicht diese Mühe (der Einzelveranlagungen) gemacht, sondern der Einfachheit halber den Erstattungsbetrag x aufgeteilt nach dem Verhältnis der jeweiligen Einkommen zum jeweiligen (vorherigen) Einbehalt.
      Das ist aber wohl nicht richtig...

      Man kann es halt auch kompliziert machen - wie sonst sollten die hohen "R"-Besoldungen gerechtfertigt sein ;) .

      Wenn Du jetzt einen Anwalt eingeschaltet hast, kann der hoffentlich den gesamten Vorgang mit dem 3. Bafög-Amt abbügeln.

      Gruß Tanja
    • Moin,

      in meiner Sache - die beiden BAföG-Ämter - geht es mal wieder nicht voran.
      Wir warten seit Mai bzw. August auf Nachweise und Belege welche die Forderungen der Ämter begründen sollen, sowie ein fachärztliches Attest.
      Und das wird wohl wieder Monate dauern...

      Aber mein Kind hat mir gestern mitgeteilt, dass sie zum Monatsende bei der letzten Uni exmatrikuliert wird.
      Die Bachelor-Arbeit wurde abgegeben, Exmatrikulationsbescheinigung habe ich, das Zeugnis folgt, wenn die Arbeit bewertet wurde.

      Also scheint es an dieser Stelle einen Schlußstrich zu geben, kein Master-Studium im Anschluss. Sie hatte es ja bereits im Sommer so angekündigt.

      LG, fras12
    • Hallo *,

      gestern war ich bei meinem Anwalt. Er hatte um den Termin gebeten, nachdem das 3. BAföG-Amt (Bremen) weiter auf seiner Forderung bestehen bleibt, die Vorausleistung für das 3. Studium zu erstatten. Das Amt argumentiert, dass das Bachelorstudium ohne zeitliche Verzögerung abgeschlossen sei.

      Offenbar hat man in Bremen nur die aus den anderen Studiengängen anzurechnenden Studienabschnitte meiner Tochter gesehen.

      Der Anwalt wollte mich also überzeugen, die Forderung anzuerkennen und zu bezahlen.

      Ich habe dann noch einmal die 3 Studienabschnitte vorgetragen und dass der Bachelor in der Regel nach 3 Studienjahren (6 Semester) erreicht werden kann.
      Hinweis vom RA - 2 Semester Verzögerung wären grundsätzlich anzuerkennen, also max. 4 Studienjahre.
      Mein Kind hat aber einschl. des Auslandsjahres bis zum Abschluss Bachelor insgesamt 6 Jahre benötigt.

      Die Studienbescheinigungen ab 10/2017 liegen uns vor. Sodass wir nun vereinbart haben, dass "wir noch eine Runde drehen", er also noch einmal widersprechen wird.
      Dabei will er anbieten, dass wir zu einem Vergleich bereit wären, was hieße, dass ich max. die Hälfte der Kosten übernehmen würde.
      Aus Sicht des Anwalts droht hier keine Klage, so dass es kostengünstig bleiben könnte.

      Das 2. BAföG-Amt Thüringen/Jena hat seit Mai diesen Jahres wieder einmal nicht geantwortet, keinen Nachweis erbracht, dass der Auslandsaufenthalt länger als 3 Monate dauern musste...
      Aber die lange Pause hat in Jena nichts zu bedeuten, es könnte wieder 9 Monate bis zu einer Antwort benötigen, wie zuletzt auch schon.

      Und trotz der Nachricht meines Kindes zum "Studienabschluss" kann es passieren, dass sie sich später doch noch für ein Master-Studium einschreibt, ich also erneut unterhaltspflichtig bin ...
      Das nimmt hier irgendwie kein Ende!

      Gruß, fras12
    • Moin,

      kurze Meldung von mir.

      Mein RA ist jetzt in Verhandlungen über einen Vergleich mit dem norddeutschen BAföG-Amt.

      Wir wollen eine Klage, und damit auch Kosten / Gebühren sparen. Jetzt ist das BAföG-Amt an der Reihe, sich zu positionieren. Es könnte also sein, dass eine Akte damit geschlossen werden kann.

      Ich könnte damit gut leben, weil wieder etwas zum Abschluss kommt.

      Das BaföG-Amt Thüringen meldet sich noch immer nicht... seit Mai23.

      Viele Grüße, fras12
    • fras12 wrote:

      Ich habe dann noch einmal die 3 Studienabschnitte vorgetragen und dass der Bachelor in der Regel nach 3 Studienjahren (6 Semester) erreicht werden kann.
      Hinweis vom RA - 2 Semester Verzögerung wären grundsätzlich anzuerkennen, also max. 4 Studienjahre.
      Mein Kind hat aber einschl. des Auslandsjahres bis zum Abschluss Bachelor insgesamt 6 Jahre benötigt.

      fras12 wrote:

      Die Studienbescheinigungen ab 10/2017 liegen uns vor.
      Hallo @fras12,
      ich habe jetzt nicht den kompletten Verlauf des Threads auf dem Schirm...war in dem Studienverlauf Deines Kindes auch die Coronazeit?
      Wenn ja könnte(!) es durchaus schwierig werden, diese Zeit nicht anerkennen zu müssen... ?(
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Mi,

      ja die Corona-Zeit war im Studienverlauf enthalten. Jedoch habe ich immer alle Studienergebnisse bekommen, und konnte da keine Pause/ Unterbrechung oä. erkennen.
      Die lange Studiendauer kommt allein vom 1. Jahr (Orientierungsstudium, nicht mit Vater abgestimmt) und dem 12-monatigen Auslandsaufenthalt (nicht im Studienplan so lange vorgesehen).
      Mein Kind hatte zunächst nicht auch Bachelor studiert, sondern Lehramt (für Gymnasien) und nach de, 3. Studienjahr + Auslandsjahr dann auch Bachelor gewechselt.

      Aktuell warte ich auf den Vergleich mit dem BAföG-Amt. Dann könnte ich das hier abschließen.

      Gruß, fras12
    • Moin,

      ich bräuchte noch einmal einen Rat.

      Mein Anwalt hat dem BAföG-Amt signalisiert, dass wir zu einem Vergleich bereit sind. Ein Vergleich sei üblicherweise die Hälfte der Forderung.
      Vorangegangen war das Signal des Amtes, sich einen Vergleich vorstellen zu können.
      Nun habe ich meinen Anwalt angeschrieben, da nach 4 Wochen keine Antwort kam. Er hat mit der Gegenseite telefoniert.

      Das BAföG-Amt will nun 5000,- und damit 2000,- mehr als den halben Betrag ihrer Forderung an mich.

      Mein Anwalt hat mir kurz die Prozesskosten erklärt.
      Bei einem Vergleich vor Gericht (zu 50%) hätte ich mit 1300,-EUR Kosten zu rechnen, was mich insgesamt 1000,-EUR günstiger käme. Er würde es sich an meiner Stelle überlegen,
      da es auch sein könne, dass das Gericht sich unserer Argumentation anschließt. (natürlich ist man vor Gericht nicht sicher, wie es ausgehen wird...)

      Ich bin etwas durcheinander, und auch erbost über die deutlich höhere Forderung vom B.-Amt.

      Wie wäre nur euer Rat? Vergleich annehmen, oder das Risiko des Prozesses auf mich nehmen?
      Bisher war ich noch in keinem Unterhaltsverfahren vor Gericht.

      Gruß, fras12
    • Guten Morgen Tanja,

      ich werde den Anwalt fragen, ob wir versuchen können, einen niedrigeren Vergleich anzubieten.

      Die Coronazeit wird als Begründung für die lange Studiendauer angeführt, ist aber de facto nicht der Grund. Es gab lt. Studiennachweisen keine Verzögerung aufgrund der Pandemie.
      Wir argumentieren, dass die verschiedenen Studienabschnitte und der lange Auslandsaufenthalt ursächlich dafür sind. Und schon sind wir wieder beim Gefälligkeits-Attest des Hausarztes...

      Der Familienrat hat getagt, und wir geben uns kämpferisch. Fast 87% der ursprünglichen Forderung = das ist kein Vergleichsangebot.

      Ich werde berichten, wie es bei mir weitergeht.

      LG, fras12
    • hallo,

      Bei fast 90% der Forderung über einen Vergleich würde ich vermutlich auch signalisieren, dass diese Summe nahe an 100% liegt und dann ggf. Eine gerichtliche Entscheidung deutlich mehr zu deinen Gunsten ausfallen könnte,

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ich danke Dir,

      Sophie.

      Ich bin ja sicher unerfahren in diesen Dingen. Aber ich verstehe nicht, dass die Gegenseite signalisiert, sich einen Vergleich vorstellen zu können,
      und wenn wir dann darauf eingehen, zeigt man mit der hohen Forderung, dass man sich nicht vergleichen will.

      Was soll so ein Taktieren des Amtes?

      (mir ist bewusst, dass die öffentliche Hand ausreichend Geld hat, um ein Gerichtsverfahren zu betreiben)

      Gruß, fras12
    • Hallo fras,

      wie hoch liegt denn die "Nachzahlung" wenn das Gericht Eurer Ansicht recht geben würde?
      Diesen Betrag würde ich dem Bafög-Amt mitteilen und zusätzlich, dass ein Vergleich sich doch eher dazwischen und nicht nahe dem Bereich des behaupteten Anspruchs bewegen sollte.
      Und ansonsten würde ich es auch auf eine Klage ankommen lassen.
      Das Bafög-Amt muss klagen oder Du?

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      wenn das Gericht einen Vergleich entscheidet und ich die Hälfte der Forderung bezahlen soll, liege ich bei 2880,-EUR.
      Dann aber zzgl. Anwaltskosten außergerichtlich und gerichtlich sowie Gerichtskosten (lt. meinem Anwalt 1300,-EUR).
      Ich weiß aber nicht, was er als Streitwert in die Berechnung einbezogen hat.

      Ich denke, das BAföG-Amt will sich nicht vergleichen, daher die hohe Forderung.
      Das Amt müsste klagen.

      Gruß, fras12
    • Hi fras,

      Dann würde ich dem Bafög-Amt mitteilen, dass meine Vergleichsbeteitschaft bei 3Tsd endet und wenn die sich nicht vergleichen wollen, dass sie dann doch klagen sollen.
      Dann müsste das Gericht entscheiden.
      Dein Anwalt wird in die 1.300 sicher auch die Vergleichsgebühr inkludiert haben und als Streitwert vermutlich den ursprünglich vom Bafög-Amt geforderten gesamten Betrag.

      Ich würde warscheinlich nicht das Geforderte zahlen. Denn selbst mit den vermuteten Anwalts- und Gerichtskosten liegst Du unter den 5Tsd und die anderen beiden Verfahren mit den anderen Bafög-Ämtern sind ja auch noch nicht wirklich abgeschlossen, richtig?
      Wenn ich wüsste, dass von anderer Stelle eh noch Kampf droht, würde ich nicht jetzt schon für zeitweilige Ruhe mehr zahlen als mein Anwalt für angemessen hält!

      Gruß Tanja
    • Hi Tanja,

      wenn diese Sache mit dem 3. BAföG-Amt geklärt ist, wäre nur noch das Auslands-BAföG (Thüringen) übrig.

      In Jena schafft man es aber seit Mai 2023 offenbar nicht, nachzuweisen, worin sich die Notwendigkeit von 12 Monaten Auslandsaufenthalt begründet.
      Die Studienordnung sagt 3 Monate. An diesem fehlenden Nachweis scheitert offenbar die Verfolgung der Forderung.

      Die erste BAfög-Vorausleistung (Uni Rostock) habe ich damals bezahlt.
      Sie hatten sich meiner Berechnung angeschlossen. Das ist erledigt.

      Ich habe nun meinen Anwalt gebeten, meine Vergleichsbereitsschaft bis 3500,-EUR mitzuteilen.
      Ansonsten erwarte ich die Klage aus Bremen.

      Viele Grüße, fras12
    • Moin,
      so schnell kann es gehen...

      Heute hat das 2. BAföG-Amt (Thüringen) nach 9 Monaten endlich wieder geschrieben, und natürlich ist man überhaupt nicht auf die Aufforderung meines RA eingegangen,
      hat nicht die Notwendigkeit von 12 Monaten Auslandsaufenthalt nachgewiesen.
      Dafür haben sie letztmalig meine Zahlung zzgl. Zinsen gefordert und Klage angedroht.

      Also geht's auch auf dieser Baustelle demnächst weiter.

      Aber das war im Grunde klar, dass die öffentliche Hand klagen wird, genug Steuergelder dafür hat man ja.

      fras12

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    • Moin *,

      von mir kurz eine Nachricht zum aktuellen Stand:

      Es ist noch nicht vorbei.

      BAföG-Amt 1 (Ausland/ Kanada) hat es vor zwei Monaten mit einem Mahnbescheid versucht, dem ich in Gänze widersprochen habe. Bisher wurde nicht begründet, warum ich 12 Mon. BAföG ans Amt zurückzahlen soll, bei 3 Monaten Auslandsaufenthalt lt. Studienordnung Lehramt ENG.

      BAföG-Amt 2 (Bremen) hat nach Nichtannehmen meines Vorschlages zum außergerichtlichen Vergleich nun Klage eingereicht. Das gerichtliche Vorverfahren läuft.
      Mein Anwalt sagte, die Gerichte sollen zuerst einen Einigungsversuch starten, einen Vergleich anbieten. Wir werden dann die gleiche Summe erneut anbieten (65% der Forderung).
      Wenn dies angenommen wird, ist diese Sache beendet. Nur leider wird sie wg. d. Gerichts- und Anwaltskosten dann teurer.

      Mein Kind hat nun noch eine 3 Erkrankung angeführt, welche aber erst durch eine Therapeutin in Bremen, also nach dem Wechsel der Studienrichtung, diagnostiziert wurde.

      Ich bin gespannt, wie es ausgehen wird...
    • Moin*,

      inzwischen trudeln die Antragsschriften beider BAföG-Ämter bei meinem zuständigen Amtsgericht ein.

      Und heute Nachmittag kam dann auch schon der Termin für die Güteverhandlung, beide Anträge in einem Verfahren verhandelt.

      Mitte Februar 2025 ist es so weit. Dann werde ich sehen, was aus der Sache hier geworden ist...

      Viele Grüße, fras12