Hallo,
BAFöG ist beim Unterhalt vorrangig.
Die BAFöG-Berechnung richtet sich nur nach den EK der Eltern.
Sollte Fras einen höheren Unterhalt zahlen.würde sich dieser auf das BAFöG wie ein Zuverdienst
auswirken ( es ist m.E. nur die Zuverdienst-Freigrenze zu beachten)
edy
TanjaW9 schrieb:
Würde sich dann nicht wieder das BaFöG mindern und wäre zurückzuzahlen?
BAFöG ist beim Unterhalt vorrangig.
Die BAFöG-Berechnung richtet sich nur nach den EK der Eltern.
Sollte Fras einen höheren Unterhalt zahlen.würde sich dieser auf das BAFöG wie ein Zuverdienst
auswirken ( es ist m.E. nur die Zuverdienst-Freigrenze zu beachten)
edy
Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........