fras12 wrote:
Was habe ich zu erwarten? Oder anders gefragt, kann ich mich gegen einen höheren Unterhaltsanspruch wehren, weil sie die Studienzeit unnötig verlängert hat?
ich verstehe mal wieder Deine Intention nicht (und habe gestern 2 mal angefangen, auf diesen Beitrag zu antworten).
Sept 2023 (Ende der Regelstudienzeit) ist fürwahr noch lange hin. Bis dahin kann so viel passieren...
Du hast jetzt im Urlaubssemester kein Unterhalt gezahlt, möchtest Dich aber trotzdem darauf berufen, dass das Urlaubssemester die Studiendauer unangemessen verlängert, das Studium verzögert und Dich als Unterhaltspflichtigen damit über die Gebühr belastet?
Wenn ich das richtig gelesen habe, u.a. dort, wird das Urlaubssemester nicht als Fachsemester und somit nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
Gruß Tanja
Herr Pistorius : Nein! Meine Söhne geb ich nicht !!!