Heirat - was ändert sich?

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    • Liebe Tanja, AnnaSophie,

      wenn es hier so angekommen ist, dass ich mich um die Kosten des Auslandsaufenthaltes überhaupt drücken möchte, dann habt ihr mich falsch verstanden.

      Ich weiß, dass Englisch für Lehramt im Studienablauf eben 3 Monate Auslandsaufenthalt beinhaltet.

      Das Kind benutzt das BAföG-Amt, weil es der Mutter dient und das Amt sich dann mit dem Vater auseinandersetzt. Es macht es für sie beide so einfach.

      Den normalen Unterhalt bin ich bereit zu zahlen, und ich will mich auch angemessen am notwendigen Mehrbedarf beteiligen, aber eben nur für 3 Monate, nicht für einen teuren Übersee-Flug und nicht für Studiengebühren im Ausland, weil dies so nicht erforderlich ist.

      Vielen Dank für die Hinweise, die meine Gedanken dann doch wieder bestätigen.

      VG, fras
    • Hallo Fras,

      ich rede nicht von "drücken" - wie käme ich dazu, ich dachte, ich hätte mich klar ausgedrückt mit
      "(ja, das verstehe ich, das würde ich auch nicht finanzieren wollen)".

      Und ich bin auch die letzte, die den Kids (erst recht den "erwachsen-sein-Wollenden") irgendwelche Auseinandersetzungen mit den Eltern ersparen möchte.

      Und nein, ich bin auch nicht der Meinung, dass der "Alte" (oder bei mir die "Alte") einfach zahlen soll, was Töchterchen (oder Söhnchen) sich so in den Kopf setzt.
      Ich denke halt einfach, dass Du mit einem Schritt zurück (Meta-Ebene einnehmen, Situation versuchen von ausßen zu betrachten), auch erkennen könnest, dass Töchterlein vielleicht auch keine normale Pubertät mit (beide) Eltern "sche.."-finden dürfen durch hat.

      Wie ist denn die Kindergeldsache ausggegangen?


      Gruß Tanja
    • Guten Morgen Tanja,

      das " darum drücken" war meine Formulierung und sollte nicht widergeben, wa sich aus deinen Worten herausgelesen habe.

      Wie du es mir erklärst, kann ich es verstehen.

      Aber das mit der Meta-Ebene gelingt mir vielleicht bei der Arbeit, mit meinen "Klienten/ Kunden" ganz gut, nicht jedoch im Privaten, in dieser Unterhaltssache mit meiner Tochter.

      Die Kindergeldsache ist erstmal vom Tisch. Das BAföG-Amt rechnet immer noch, inwiefern ich im letzten Studienjahr deren Vorausleistung zurückzuzahlen habe. Es sind jetzt 6 Monate vergangen, ohne dass das BAföG-Amt seine Berechnungen fertiggestellt und mir zur Prüfung vorgelegt hat. Ich bekam aber schon eine E-Mail der Abteilungsleiterin, die mir quasi als Zwischennachricht geschrieben hat, dass ich ab März 2020 nicht leistungsfähig war. Somit ist das Einbehalten des Kindergeldes durch die Kindesmutter für mich in diesem Zeitraum wirkungslos geworden. Ich muss für diese Monate nicht mehr darum streiten... Für das neue Studienjahr / Förderjahr im BAföG ab Oktober gilt gleiches bis Dezember 2020. Der Schachzug von KM u. Amt ging also nicht auf.

      Schade nur, dass mein erwachsenes Kind nicht sieht, dass damit das BAföG-Darlehen immer größer wird und sie dies später zurückzahlen muss, was ihre Mutter ihr an Unterhalt vorenthalten hat. Auf diesem Auge scheint sie blind zu sein, zu sehr von der Mutter beeinflusst. Wenn ich ihr dies schreibe und versuche zu erklären, wird sie es nicht hören wollen ...

      LG, fras12
    • hallo fras,

      es gibt einen Höchstbetrag, den man zurückzahlen muss, auch wenn das bafögamt mehr gezahlt hat, insofern könnte es sein, dass es für die Tochter gar keinen Unterschied macht.

      natürlich ist es nicht schön, wie die Mutter agiert. Du hast aber schon selbst erkannt, dass du es nicht ändern wirst und die Tochter wird das evtl. Nie so sehen.

      wichtig ist jetzt, dass du durch solche Aktionen nicht mehr zahlen musst.


      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Fras,

      Sophie sagte es (mit vorsichtigen Worten) auch schon, ich bin (leider) nicht so diplomatisch.

      Wenn es Dir mit dem Abstand schwer fällt, versuch die Angelegenheit (oder Deine Beiträge hier diesbezüglich) mal mit den Augen eines guten Freundes von Dir zu sehen/lesen...
      Könnte der vielleicht sehen, dass es Dir nicht vordergrüdig darum geht, Deiner Tochter ein paar Euro in einigen Jahren zu ersparen sondern darum, ihr zu erklären, dass ihre Mutter unrecht hat und handelt?

      Nur mal so als Denkansatz.
      Ich bin ja selbst Mutter und muss mich auch unangenehmen Wahrheiten meiner Kinder stellen.

      Wenn ich mir dann überlege, dass einer meiner Elternteile mir mit Mitte 20 - wo ich noch selbst auf der Suche nach meinem Platz im Leben und mit der Festigung meiner Persönlichkeit beschäftigt bin - ständig wegen finanzieller Belange erklärt, dass mein anderer Elternteil doch ... müsste, dann hätte ich (nicht erst mit Mitte 20) diesem Elternteil vermutlich ziemlich harte Worte an den Kopf geknallt.
      Ist natürlich nicht jedes Kind so forsch.
      Deine Tochter nicht :) , denke ich.

      Gruß Tanja
    • Hallo *,

      eine kurze Rückmeldung von mir zum lfd. Vorgang.

      Seit Januar 2020 bin ich ja mit der BAföG-Vorausleistung konfrontiert und habe vor gut 10 Monaten umfangreich Auskunft über das Einkommen meiner neuen Familie und die geleisteten Unterhaltszahlungen an mein Kind gegeben. Nun endlich hat das Amt meine Zahlungsverpflichtung abschließend berechnet.

      Da meine Frau im März´20 wieder arbeitslos und ohne Einkommen war, blieb letztlich nur der Monat Januar für eine Erstattung der BAföG-Vorausleistungen übrig.
      Und ich habe inzwischen gelernt, dass zwar Unterhalt (an meine Ehefrau) zum Monatsanfang zu zahlen ist, aber ihr Einkommenszufluss im Monat der Arbeitsaufnahme eben auch zu berücksichtigen ist.

      Das Amt hat nun für Januar letzten Jahres meinen anteilig gezahlten Unterhalt angerechnet, und fast auf den Euro genau die Restsumme von mir gefordert, die ich an mein Kind hätte zahlen müssen.
      Insofern gibt es hier nichts zu widersprechen, die Zahlung erfolgt und fertig ist dieses Abrechnungsjahr. Für die weiteren Monate bis zum Ende des Studienjahres war ich nicht leistungsfähig, da ich zuerst den Unterhalt für meine Ehefrau zu leisten hatte.

      Gut, das wäre dann also geklärt.

      Interessant wird es erst wieder in einem Jahr, wenn die BAföG-Vorausleistung für das Studienjahr 2020/21 abgerechnet wird.

      Viele Grüße,

      fras12
    • Moin *,

      irgendwie scheint es in meinem Fall auch jede erdenkliche Situation zu geben, welche nur passieren kann.

      In den letzten Jahren habe ich mein Kind mehrfach aufgefordert, die Studienergebnisse des Semesters vorzulegen. Zuletzt dann mit der Aufforderung, dass sie allein in der Pflicht stehe, mir diese zu übersenden. Bisher habe ich die Ergebnisse ihres Studiums jeweils erhalten, für das Wintersemester 19/20 von Ende Jan. 2020, Herbst 19/20 von Oktober 2020.

      Nun haben wir schon Mai und das letzte Wintersemester - Ergebnis liegt nicht vor. Ende März hieß es, sie würde es mir schicken, wenn die Studienergebnisse eingetragen sind.

      Das war vor 6 Wochen. Das Studium wird überwiegend online und digital durchgeführt. Somit sollten auch die Ergebnisse in digitaler Form, und damit doch eigentlich auch schneller, und nicht Monate später vorliegen? Eine Nachfrage in der Uni, ZPA (Das Zentrale Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter) ergab, dass alle Prüfungsergebnisse tagfertig in das System eingegeben sind. Es gibt dort keinen Bearbeitungsstau ... Weiteres könne nur die Studierende selbst beantworten.

      Ich habe keine Lust, wieder genervt beim Kind nachzufragen. Für Mai habe ich (ohne Ansage) keinen Unterhalt gezahlt, die Überweisung steht noch aus. Und provoziere damit die Nachfrage, wo das Geld bleibt. Aber selbst diese Nachfrage kommt nicht...! Studiert das Kind nicht mehr? Prüfungszeit kann doch nicht mehr sein, seit 5 Wochen läuft das neue Semester.

      Da werde ich wohl beim oft strapazierten BAföG-Amt nachfragen, ob diesem die Studienergebnisse des letzten Semesters vorliegen?

      LG,
      fras12
    • Moin,

      hier gibt es mal wieder etwas zu berichten.

      In den letzten Wochen wurde ich mehrfach zur Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums informiert, und dabei nicht um meine Entscheidung gebeten!

      Das Kind hat sich 8 Monate (2 Trimester) an der kanadischen Uni ausgesucht, obwohl lt. Studienordnung nur insgesamt 3 Monate Auslandsaufenthalt im englischsprachigen Raum gefordert sind.

      Erst hieß es, die Semester in Kanada werden auf das Regelstudium in Deutschland angerechnet.

      Heute nun kam die neue Studienbescheinigung: das Kind nimmt sich ein Urlaubssemester - und verlangt dennoch den Unterhalt, welchen ich während des studiums in D. zu zahlen hätte.

      Urlaub = Urlaubssemester ist doch keine zügige und zielgerichtete Fortführung des Studiums? auch behauptet sie, weiterhin reguläres BAfÖG zu erhalten, neben dem beantragten AuslandsBAföG.

      Ich gehe davon aus, dass sie in der Zeit des Urlaubssemesters nicht studiert, die Studienzeiten werden nach letzter Auskunft doch nicht auf das Studium in Deutshcland angerechnet.

      Ohnre reguläres Studium hat sie keinen Anspruch auf Unterhalt?

      Was ich auf die Schnelle gefunden habe:

      studis-online.de/studienfinanz…inanzierung.php#unterhalt

      wiki.asta-kit.de/sozialinfo:un…nd%20dem%20Berufseinstieg.

      (wenn die Links hier erlaubt sind ...)

      Ärgerlich iszt, dass sich damit das Studium in Deutschland verschiebt, über den 25. Geburtstag verlängert. Ich will dem nicht zustimmen, weil dann das Kindergeld wegfällt und die Eltern mehr Unterhalt zahlen müssen. Ich finde diese Inanspruchnahme der Eltern (mich, des Vaters) ohne um Zustimmung für ihre Planungen zu fragen und für mich Mehrkosten zu verursahcen, diese zu fordern, einfach belastend.

      Also, kann ich den Unterhalt im Urlaubssemester rechtlich sicher einstellen?

      Viele Grüße,

      fras12
    • hallo,

      im urlaubssemester besteht kein Anspruch auf Bafög. Deswegen würde ich hier nachfragen, ob sie das bafögamt bereits schriftlich über das urlaubssemester informiert hat. Und das Schreiben sowie die Antwort des bafögamtes verlangen.
      Und erklären, dass du mit einem urlaubssemester nicht einverstanden bist.
      und dass sie aufgrund des urlaubssemester für ein freiwilliges Praktikum ihr Studium nicht zielstrebig verfolgt und deswegen für diesen Zeitraum nicht unterhaltsberechtigt ist. Und du deswegen den Unterhalt einstellen wirst.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      dankeschön Sophie.

      Ich habe nun erstmal nach dem Abflugdatum gefragt und die Antwort des BAföG-Amtes erbeten.

      Meine darauf folgende Antwort wird ihr dann die fehlende Unterhaltsberechtigung erklären, so dass ich den Unterhalt komplett einstellen werde.

      Danke, dass ihr meine Meinung bestätigen könnt.

      Viele Grüße, fras12
    • Guten Morgen,

      der "Geldautomat" hat geschlossen, bzw. wird nur noch 1x aufgefüllt (für August). Danke für diesen Vergleich ...

      Meine Nachricht an das Kind ist raus. Unterhalt wird ab September komplett eingestellt.

      Auch das BAföG-Amt stellt Ende Aug. die Zahlungen ein, die Antwort liegt mir vor.

      Ach, und Sorgen muss ich mir um das Kind nicht machen. Es hat noch ein Stipendium beantragt.

      Viele Grüße, fras12

      PS: Mir ist gerade aufgefallen, dass meine 3 Themen hier unter den Top10 mit den meisten Zugriffen sind.
      Ich hoffe, das ändert sich demnächst. ;-))

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fras12 ()

    • Hallo fras,

      Wenn das bafögamt auch einstellt, dann ist das eine klare Sache.

      Und an deiner Stelle würde ich auch keine freiwilligen "spenden" machen. Da würde ich an deiner Stelle darauf hinweisen, dass dies alles nicht mit dir abgestimmt und deine Zustimmung nicht eingeholt wurde und du deswegen nicht bereit bist eine Unterbrechung des Studiums auch noch finanziell zu fördern. Und wenn du nett bist, weißt du darauf hin, dass bei Wiederaufnahme des Studiums erneut die Bedürftigkeit und der Anspruch geprüft werden muss.

      Sophie
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    • Hallo,

      da ich es in anderen Themen hier immer wieder lese, möchte ich Euch fragen,

      wie der Nachweis der Bedürftigkeit des Kindes auszusehen hat?

      Wenn mein Kind im nächsten Jahr (Ende April) nach D zurückkehren sollte, hat das Sommersemester schon begonnen. Ich frage mich, ob sie sich aus dem Ausland an der Uni "zurückmelden", für das Sommersemester einschreiben kann? Oder ob sie noch bis Oktober warten muss, um nach dem Urlaubssemester das Studium fortzusetzen?

      Wie sieht ein vollständiger Nachweis ihrer Bedürftigkeit aus, was sollte ich alles verlangen können?

      Viele Grüße, fras12
    • hallo,

      ja, sie kann sich aus der Ferne einschreiben und Kurse belegen.
      Und wenn die Kurse keine anwesenheitspflicht haben auch später erst beginnen zur Vorlesung zu gehen, sofern nicht eh alles online stattfindet.

      also immabesjcheinigung muss sie vorlegen.

      Sophie
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    • Moin,

      bis April 2022 ist zwar noch eine Weile hin, aber eine Frage habe ich doch noch:

      Mein Kind hat sich ja für die teure, lange Variante des Auslandspraktikums entschieden, es bleibt 8 Monate im Ausland, anstelle der geforderten 3 Monate.

      Die 3 Monate wären einfach zu je 2x 6 Wochen in den Semesterferien zu erledigen gewesen, ohne dass die Regelstudienzeit überschritten wird.

      Nun ist es so, dass auf allen BAföG-Bescheiden das Ende der Förderung mit September 2023 steht (Höchstförderdauer).
      Heisst, mein Kind wird ab Oktober 2023 bis mindestens Juli 2024 ohne BAföG (und ab Juli 2023 auch schon ohne Kindergeld, weil 25 Jahre alt) studieren müssen.
      Diese Entscheidung hat sie immer ohne meine Zustimmung, gegen meinen ausdrücklichen Rat, für sich allein getroffen.

      Was habe ich zu erwarten? Oder anders gefragt, kann ich mich gegen einen höheren Unterhaltsanspruch wehren, weil sie die Studienzeit unnötig verlängert hat?

      Vielleicht gibt es ja vergleichbare Urteile dazu, die Ihr mir nennen könnt?

      Vielen Dank, fras12
    • hallo,

      in Berlin werden die letzten Semester als corona Semester gezählt und nicht als Faches,ester. Evtl. Ist das beimischt auch so? Dann müsste Bafög länger gezahlt werden, da die Regelstudienzeit ja eingehalten wird.

      Sophie
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