Hallo Fras
Da bleibt als nächstes Problem, das mit dem Beitrag für KV. So weit ich informiert bin ist der extra zu zahlen, hat also mit dem Bedarf von 860 € nichts zu tun. Ich habe gerade mal dazu gegoogelt , wie gesagt sind Beiträge für die KK und die Studiengebühren nicht in der Pauschale von 860 € drin und müssen extra von den Unterhaltspflichtigen getragen werden. Vom Beitrag für die KK ist allerdings noch die Pauschale des Bafög Amtes abzuziehen die dieses als Zuschuss zur KV zahlt. Wie hoch der ist kann ich leider nicht sagen. Ich würde das Kind nochmals schriftlich, mit Fristsetzung, auffordern die Einkommensnachweise der letzten drei Jahre des selbständigen Ehemannes der KM beleghaft vorzulegen. Verdient die KM so wenig als Lehrerin, das sie noch einen Unterhaltsanspruch gegen den Ehemann geltend machen muss um ihrer Unterhaltspflicht nach zukommen?
LG Hugoleser
Da bleibt als nächstes Problem, das mit dem Beitrag für KV. So weit ich informiert bin ist der extra zu zahlen, hat also mit dem Bedarf von 860 € nichts zu tun. Ich habe gerade mal dazu gegoogelt , wie gesagt sind Beiträge für die KK und die Studiengebühren nicht in der Pauschale von 860 € drin und müssen extra von den Unterhaltspflichtigen getragen werden. Vom Beitrag für die KK ist allerdings noch die Pauschale des Bafög Amtes abzuziehen die dieses als Zuschuss zur KV zahlt. Wie hoch der ist kann ich leider nicht sagen. Ich würde das Kind nochmals schriftlich, mit Fristsetzung, auffordern die Einkommensnachweise der letzten drei Jahre des selbständigen Ehemannes der KM beleghaft vorzulegen. Verdient die KM so wenig als Lehrerin, das sie noch einen Unterhaltsanspruch gegen den Ehemann geltend machen muss um ihrer Unterhaltspflicht nach zukommen?
LG Hugoleser