Hallo Fras,
dann solltest Du sowohl BAföG-Amt, als auch Kind darauf verweisen (1 Schreiben, 2 Empfänger), dass das Kind einen Antrag nach 74 (1) EstG auf Auszahlung des Kindergeldes bei der Kindergeldkasse zu stellen hat, ansonsten sei die Mutter für diesen Betrag in Anspruch zu nehmen.
Gruß Tanja
dann solltest Du sowohl BAföG-Amt, als auch Kind darauf verweisen (1 Schreiben, 2 Empfänger), dass das Kind einen Antrag nach 74 (1) EstG auf Auszahlung des Kindergeldes bei der Kindergeldkasse zu stellen hat, ansonsten sei die Mutter für diesen Betrag in Anspruch zu nehmen.
Gruß Tanja
Herr Pistorius : Nein! Meine Söhne geb ich nicht !!!