Hallo Fras,
dann solltest Du sowohl BAföG-Amt, als auch Kind darauf verweisen (1 Schreiben, 2 Empfänger), dass das Kind einen Antrag nach 74 (1) EstG auf Auszahlung des Kindergeldes bei der Kindergeldkasse zu stellen hat, ansonsten sei die Mutter für diesen Betrag in Anspruch zu nehmen.
Gruß Tanja
dann solltest Du sowohl BAföG-Amt, als auch Kind darauf verweisen (1 Schreiben, 2 Empfänger), dass das Kind einen Antrag nach 74 (1) EstG auf Auszahlung des Kindergeldes bei der Kindergeldkasse zu stellen hat, ansonsten sei die Mutter für diesen Betrag in Anspruch zu nehmen.
Gruß Tanja
...übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt ... der Bundeswehr ... jährlich bis zum 31. März eines jeden Jahres Daten von ... Personen, die ... im jeweils nächsten Jahr volljährig werden. Der Datenumfang umfasst den Familiennamen, die Vornamen sowie die gegenwärtige Anschrift.
Die Betroffenen haben gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Die Betroffenen haben gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.