Hallo fras, hallo edy,
ich kann nur sagen, was mir mein RA gesagt hat:
Lebt ein volljähriges Kind in einer eigenen Wohnung, hat es eine eigene "Lebensstellung", das heißt, sein Bedarf orientiert sich nicht mehr am Einkommen der Eltern, sondern wird pauschal, für alle gleich, beziffert.
Dieser pauschale Bedarf reduziert sich durch das Kindergeld und evtl. durch BAföG.
Kann nur ein Elternteil Unterhalt zahlen und ist sein Einkommen hoch genug, bedeutet das unter Umständen, den kompletten Restbetrag decken zu müssen, was ganz schön viel Geld sein kann...
Die Formulierung, "was man bei alleiniger Unterhaltspflicht zahlen müsste", greift bei einem einkommrnsUNabhängigen Bedarf ja eigentlich auch nicht, denke ich. Sie macht nur Sinn, wenn es individuell zu bestimmende Bedarfe gibt. Das ist hier nicht der Fall. Der Bedarf der Studentin steht fest, egal, was fras verdient. Dieser Abschnitt (ab: "Die Formulierung . ..") ist allerdings *meine* Interpretation und bezieht sich nicht auf die Aussage meines RA.
Sollte mich mein RA falsch informiert haben, wäre ich für eine Korrektur dankbar.
Gruß, HT
ich kann nur sagen, was mir mein RA gesagt hat:
Lebt ein volljähriges Kind in einer eigenen Wohnung, hat es eine eigene "Lebensstellung", das heißt, sein Bedarf orientiert sich nicht mehr am Einkommen der Eltern, sondern wird pauschal, für alle gleich, beziffert.
Dieser pauschale Bedarf reduziert sich durch das Kindergeld und evtl. durch BAföG.
Kann nur ein Elternteil Unterhalt zahlen und ist sein Einkommen hoch genug, bedeutet das unter Umständen, den kompletten Restbetrag decken zu müssen, was ganz schön viel Geld sein kann...
Die Formulierung, "was man bei alleiniger Unterhaltspflicht zahlen müsste", greift bei einem einkommrnsUNabhängigen Bedarf ja eigentlich auch nicht, denke ich. Sie macht nur Sinn, wenn es individuell zu bestimmende Bedarfe gibt. Das ist hier nicht der Fall. Der Bedarf der Studentin steht fest, egal, was fras verdient. Dieser Abschnitt (ab: "Die Formulierung . ..") ist allerdings *meine* Interpretation und bezieht sich nicht auf die Aussage meines RA.
Sollte mich mein RA falsch informiert haben, wäre ich für eine Korrektur dankbar.
Gruß, HT