Moin,
ich weiß, dass ich in Unterhaltsfragen zwar einerseits geduldig sein muss, aber andererseits treibt mich mal wieder etwas um...
Aktuell habe ich noch 2 Zeiträume mit den BAföG-Ämtern meiner Tochter zu klären.
Es geht heute um das Auslands-BAföG, also das letzte Jahr.
Das Amt hat BAföG- Vorausleistung bewilligt und forderte für 12 Monate die Vorausleistung von mir zurück. Da ich abgelehnt habe, weil sie 12 Monate gefördert haben und mein Kind lt. Studienordnung nur 3 Monate Auslandsaufenthalt im englischsprachigen Raum nachweisen musste, geht der Schriftverkehr weiter.
Und nun kommt etwas was mich stutzig macht:
Das BAföG-Amt für das AuslandsBAföG (Jena) hat nicht selbst eine aktuelle Berechnung meiner Unterhaltspflicht nach dem BGB mit dem Einkommen während des Förderzeitraumes erstellt, sondern eine Anwältin mit dem Verfolgen der Forderungen beauftragt.
Im zuvor abgerechneten BAföG-Förderzeitraum der Uni Rostock hat das dort zuständige Amt auch nach Ablauf des Förderzeitraumes eine aktuelle Berechnung nach dem BGB, also nicht nach BAföG, erstellt und diesen Betrag dann von mir gefordert. (Ich habe diese Berechnung nachvollziehen können und bezahlt. Rostock ist damit erledigt.)
Mich wundert nun, dass für das Auslandsjahr kein vom BAföG-Amt erstellter Bescheid / keine Berechnung und Zahlungsaufforderung von dieser öffentlichen Stelle erstellt wird. Dies wird offenbar von einer Anwältin erledigt...?
Ich glaube, dass eine Anwältin nicht in der Position ist, eine öffentliche Forderung aufzumachen.
Kann es sein, dass es nur ein letzter Versuch war, mich mit dem Anwaltsschreiben zu einer Zahlung der gesamten BAföG-Leistung an den Freistaat Thüringen zu bewegen?
Es sind nun schon wieder 10 Wochen nach meiner vollumfänglichen Auskunftserteilung vergangen. Und ich frage mich, ob überhaupt noch Post aus Jena kommt?
(PS: Ich weiß, dass BAföG hier nicht das Hauptthema dieses Forums ist. Und auch, dass ich mal wieder im Kaffeesatz lese. ;-))) )
Viele Grüße, fras12
ich weiß, dass ich in Unterhaltsfragen zwar einerseits geduldig sein muss, aber andererseits treibt mich mal wieder etwas um...
Aktuell habe ich noch 2 Zeiträume mit den BAföG-Ämtern meiner Tochter zu klären.
Es geht heute um das Auslands-BAföG, also das letzte Jahr.
Das Amt hat BAföG- Vorausleistung bewilligt und forderte für 12 Monate die Vorausleistung von mir zurück. Da ich abgelehnt habe, weil sie 12 Monate gefördert haben und mein Kind lt. Studienordnung nur 3 Monate Auslandsaufenthalt im englischsprachigen Raum nachweisen musste, geht der Schriftverkehr weiter.
Und nun kommt etwas was mich stutzig macht:
Das BAföG-Amt für das AuslandsBAföG (Jena) hat nicht selbst eine aktuelle Berechnung meiner Unterhaltspflicht nach dem BGB mit dem Einkommen während des Förderzeitraumes erstellt, sondern eine Anwältin mit dem Verfolgen der Forderungen beauftragt.
Im zuvor abgerechneten BAföG-Förderzeitraum der Uni Rostock hat das dort zuständige Amt auch nach Ablauf des Förderzeitraumes eine aktuelle Berechnung nach dem BGB, also nicht nach BAföG, erstellt und diesen Betrag dann von mir gefordert. (Ich habe diese Berechnung nachvollziehen können und bezahlt. Rostock ist damit erledigt.)
Mich wundert nun, dass für das Auslandsjahr kein vom BAföG-Amt erstellter Bescheid / keine Berechnung und Zahlungsaufforderung von dieser öffentlichen Stelle erstellt wird. Dies wird offenbar von einer Anwältin erledigt...?
Ich glaube, dass eine Anwältin nicht in der Position ist, eine öffentliche Forderung aufzumachen.
Kann es sein, dass es nur ein letzter Versuch war, mich mit dem Anwaltsschreiben zu einer Zahlung der gesamten BAföG-Leistung an den Freistaat Thüringen zu bewegen?
Es sind nun schon wieder 10 Wochen nach meiner vollumfänglichen Auskunftserteilung vergangen. Und ich frage mich, ob überhaupt noch Post aus Jena kommt?
(PS: Ich weiß, dass BAföG hier nicht das Hauptthema dieses Forums ist. Und auch, dass ich mal wieder im Kaffeesatz lese. ;-))) )
Viele Grüße, fras12