Hallo,
ich hatte hier :
KindesunterhaltStudienwunsch Lehramt Englisch - AuPair - Unterhaltspflicht?
bereits geschrieben, dass sich meine Lebenssituation ändern wird.
Daher ein neuer Thread zu den Fragen, welche sich daraus ergeben.
Ich habe aktuell noch keine Einigung mit der RA meines Kindes erzielen können, zahle regelmäßig den Unterhalt nach 13.1 der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien (max. Betrag bemessen nach meinem alleinigen Einkommen).
Schon möglich, dass sich noch dort eine Einigung ergibt. Aber das wird offenbar nicht einvernehmlich geschehen, da mein Kind die PKH nutzen will, also klagen muss.
_______________
Ich werde im September wieder heiraten.
Meine neue Ehefrau ist derzeit ohne Beschäftigung und ohne Einkommen.
Leider ist es mit unserem Alter, deutlich über 50J. und einer speziellen Ausbildung/Berufserfahrung nicht leicht, wieder eine Tätigkeit zu finden...
Das Arbeitslosengeld läuft gerade aus, ab August muss sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern
und kann mangels eigener Einkünfte ihren Mietanteil/ Anteil am Lebensunterhalt nicht selbst tragen.
Frage:
Wie wirkt sich dies nun auf die Unterhaltsberechnung für mein studierendes Kind (über 18 J., eigene Wohnung) aus?
In welcher Reihenfolge erfolgt eine Berechnung der Unterhaltsansprüche?
Welchen Anspruch kann meine Ehefrau gegen mich geltend machen?
(Natürlich heiraten wir nicht wegen dieser Unterhaltsberechnung, auch wenn meine Tochter mir dies bösartig unterstellen wird...)
Danke für Eure Hilfe,
fras12
ich hatte hier :
KindesunterhaltStudienwunsch Lehramt Englisch - AuPair - Unterhaltspflicht?
bereits geschrieben, dass sich meine Lebenssituation ändern wird.
Daher ein neuer Thread zu den Fragen, welche sich daraus ergeben.
Ich habe aktuell noch keine Einigung mit der RA meines Kindes erzielen können, zahle regelmäßig den Unterhalt nach 13.1 der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien (max. Betrag bemessen nach meinem alleinigen Einkommen).
Schon möglich, dass sich noch dort eine Einigung ergibt. Aber das wird offenbar nicht einvernehmlich geschehen, da mein Kind die PKH nutzen will, also klagen muss.
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Ich werde im September wieder heiraten.
Meine neue Ehefrau ist derzeit ohne Beschäftigung und ohne Einkommen.
Leider ist es mit unserem Alter, deutlich über 50J. und einer speziellen Ausbildung/Berufserfahrung nicht leicht, wieder eine Tätigkeit zu finden...
Das Arbeitslosengeld läuft gerade aus, ab August muss sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern
und kann mangels eigener Einkünfte ihren Mietanteil/ Anteil am Lebensunterhalt nicht selbst tragen.
Frage:
Wie wirkt sich dies nun auf die Unterhaltsberechnung für mein studierendes Kind (über 18 J., eigene Wohnung) aus?
In welcher Reihenfolge erfolgt eine Berechnung der Unterhaltsansprüche?
Welchen Anspruch kann meine Ehefrau gegen mich geltend machen?
(Natürlich heiraten wir nicht wegen dieser Unterhaltsberechnung, auch wenn meine Tochter mir dies bösartig unterstellen wird...)
Danke für Eure Hilfe,
fras12