Hallo,
ich habe eine Verständnisproblem bzgl. des Unterhaltes an meine beiden Kinder, beide über 21 und in der Ausbildung und meiner aktuellen Frau (nicht Mutter der Kinder)
Wenn sich meine Frau von mir trennt, dann ist sie unterhaltsberechtigt, da ich wesentlich mehr verdiene als sie.
Da die Kids jetzt ja keine priveligierte Kinder mehr sind, ist ja meine neue Frau bzgl. Unterhaltsansprüche mit den Kindern gleichberechttigt? Oder?
Somit wird doch in der Düsseldorfertabelle von der nächstniedrigeren Einkommensgruppe ausgegangen, da ich ja Unterhaltspflichtig gegenüber drei Personen bin?
Zählt diese Absenkung um eine Einkommesgruppe auch, wenn sie sich noch nicht getrennt hat und somit noch kein Unterhalt verlangt? Also auch, wenn wir in einer intakten bezieheung sind, oder zählt diese Unterhaltspflicht nur dann, wenn sie auch tatsächlich Geld von mir verlangt?
Viele Grüße
ich habe eine Verständnisproblem bzgl. des Unterhaltes an meine beiden Kinder, beide über 21 und in der Ausbildung und meiner aktuellen Frau (nicht Mutter der Kinder)
Wenn sich meine Frau von mir trennt, dann ist sie unterhaltsberechtigt, da ich wesentlich mehr verdiene als sie.
Da die Kids jetzt ja keine priveligierte Kinder mehr sind, ist ja meine neue Frau bzgl. Unterhaltsansprüche mit den Kindern gleichberechttigt? Oder?
Somit wird doch in der Düsseldorfertabelle von der nächstniedrigeren Einkommensgruppe ausgegangen, da ich ja Unterhaltspflichtig gegenüber drei Personen bin?
Zählt diese Absenkung um eine Einkommesgruppe auch, wenn sie sich noch nicht getrennt hat und somit noch kein Unterhalt verlangt? Also auch, wenn wir in einer intakten bezieheung sind, oder zählt diese Unterhaltspflicht nur dann, wenn sie auch tatsächlich Geld von mir verlangt?
Viele Grüße