Unterhalt ab 18

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    • Unterhalt ab 18

      Hallo, liebes Forum,

      über Google bin ich zufällig auf euch gestoßen -auf der Suche nach einer Antwort. Vielleicht kann mir jemand helfen.
      Mein Kind wird im Dezember 18 und geht noch zur Schule. Er wohnt bei seiner Mutter.
      Ich zahle derzeit 784€-hälftiges Kindergeld (Stufe 10).
      Meine exfrau arbeitet nicht, ihr Mann ist jedoch gut verdienend (wenn das relevant ist.).
      Wieviel muss ich ab Dezember zahlen?
      Muss ich das anwaltlich abklären oder passe ich den Unterhalt einfach an?
      Herzlichen Dank für eure Hilfe!!!!
    • Hallo Freund2018,
      danke, dass du uns gefunden und angeschrieben hast.
      Deine Frage war hier im Forum schon öfter ein Thema mit zahlreichen Fragen und Antworten. Über die Suchfunktion wirst du wahrscheinlich auch für deinen "Fall" fündig werden und erste Informationen finden.
      Zunächst ist zu klären, ob es einen Unterhaltstitel gibt. Gilt der bis zur Volljährigkeit oder auch noch danach?
      Dann frage ich mich bzw. dich, wie du auf 784 Euro "hälftiges Kindergeld" (du meinst wahrscheinlich "Kindesunterhalt") kommst.
      Und "hälftig"? Wer zahlt denn außer dir auch Unterhalt für euren Sohn?
      Aber vielleicht hast du dich nur ungenau ausgedrückt.
      Allerdings müssen zunächst die Fragen noch geklärt werden, bevor wir dir dann bestimmt helfen können.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Freund2018 schrieb:

      Ich weiß nicht, ob ich einen Titel habe. Was heißt das?
      Ein Formblatt über die Höhe und Dauer des Unterhalts, welches du z.B. beim Jugendamt unterschrieben hast, oder auch eine gerichtliches Urteil, einen Vergleich oder Beschluss, also irgend etwas formelles, mit dem der Unterhalt "tituliert" wurde? Und es ist nicht "DEIN" Kind sondern "EUER" Kind. Das "MEIN" hörte ich auch jahrelang von der Kindesmutter!

      Gruß
    • Freund2018 schrieb:

      In dem Gerichtsurteil steht nur, dass Unterhalt nach Stufe 10 zu leisten ist. Steht aber nicht, wie lange.
      Das Urteil ist somit der Titel und der ist auch weiterhin, also nachdem deine Tocher 18 geworden ist, gültig. Ab 18 stehen ja einige Veränderungen an wie z.B. Unterhaltspflicht beider Elternteile usw. Wie von Villa angeregt, wurde das Thema hier schon zig mal behandelt, suche mal bitte nach "Unterhalt ab 18", dann kannst dich vorab schon mal in das Thema einlesen. Und bei weiteren Fragen wird dir hier sicher auch weitergeholfen. Wichtig unter anderem für dich zu wissen ist, dass dieser Titel, also das vorhandene Gerichtsurteil die Lizenz für einen direkte Zwangsvollstreckung (Pfändung) ist", falls du deiner Zahlungsverpflichtung, in welcher Konstellation im Ergebnis auch immer, nicht nachkommen solltest. Ich gehe jetzt erst mal bei dieser Hitze Baden...:-)

      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dolphin ()

    • Hallo Freund2018,
      ISUV hat ein aktuelles und sehr verständliches Merkblatt u. a. zum Unterhalt für Volljährige für 3,50 oder 4 Euro (Mitglieder zahlen die Hälfte)
      anzubieten. Das ist auch deshalb nützlich, weil sehr ausführlich auf die Situation eingegangen wird, wie sie sich bei dir mit Volljährigkeit eures Sohnes ergibt: Was tun, wenn ein Titel über das 18. Lebensjahr hinaus besteht?
      Ich kann dir die Broschüre sehr empfehlen.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen