Unterhalt und Wiederholen der 10.Klasse

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    • Unterhalt und Wiederholen der 10.Klasse

      Hallo in die Runde,
      ich habe als Neuling eine Frage. Vielleicht habt ihr ja einen Rat.
      Meine Tochter wird im Oktober 18. Nun habe ich erfahren das sie jetzt die 10 Klasse wiederholen möchte um ihren Notendurchschnitt zu verbessern. Auf Nachfrage ob sie einen Abschluss der 10 Klasse hat , bekomme ich von der KM keine Antwort.
      Ist dies mit den Anforderungen für Unterhalt vereinbar?? Aus meiner Sicht verlängert sie nur die Verweildauer im Unterhalt.
    • Hallo,

      mit 18, die 10. Klasse abschließen, ist sie verspätet eingeschult worden und hat schon ein Jahr wiederholt?

      Ich würde die KM bzw. die Tochter (hast du Umgang) bitten, dir eine Kopie des Abschlusszeugnisses zukommen zu lassen.
      Und erklären, dass ab Oktober, dann beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind.

      Hast du gemeinsames Sorgerecht? Dann kannst du auch bei der Schule nachfragen.

      Ich weiss nämlich nicht, ob es überhaupt möglich ist, die 10. Klasse freiwillig zu wiederholen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Velocat,

      Schulen sind Ländersache. In Thüringen - soweit ich weiß, in allen Bundesländern - ist grundsätzlich die Wiederholung der 10. Klasse möglich. Mit den dürftigen Informationen, die du hast, kann man aber deine spezielle Frage nicht beantworten.

      Denkbar wäre, dass eure Tochter die Fachoberschulreife angestrebt, aber nicht erreicht hat. Sie hat dann den Hauptschulabschluss, kann aber die Kl. 10 wiederholen, um die ursprünglich angestrebte FOR zu bekommen.

      Velocat schrieb:

      Aus meiner Sicht verlängert sie nur die Verweildauer im Unterhalt.
      Nicht nur. Sie verbessert (möglicherweise) damit auch ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz oder erwirbt die Zugangsberechtigung für weitere Schulen (wie z.B. Berufsfachschulen).

      Gruß
      Susanne
    • Ich habe kein gemeinsames Sorgerecht und bin nur Zahlvater, der Konatkt wurde immer unterbunden. Dem entsprechend wurde ich nie in irgendetwas eingebunden und Anfragen bezüglich Schulleistungen/Zeugnisse wurden nie beantwortet. Irgend eine Klasse hatte sie schon mal wiederholt. Ob die Ehrenrunde wegen gescheiterter Bewerbungen oder zum erreichen Fachoberschulreife geschieht wird mir von der Km nicht beantwortet.

      Kann ich Mutti denn irgendwie aus ihrer Teilzeitkomfortzone holen? Es Gibt keine weiteres Kind.Neben ihrem Sozialpädstudium hat sie eine Ausbildung zur Erzieherin.
    • Hallo,

      wenn das Kind volljährig noch in der allgemeinen Schule ist, dann ist es minderjährigen gleichgestellt.
      Und dann müssten beide Elternteile gesteigert erwerbspflichtig sein.
      Die Frage ist allerdings, ob sich das für dich rechnet.

      Ab 18 wird nämlich das volle Kindergeld in Anrechnung gebracht beim Unterhalt.

      Und KM müsste bereinigt mehr als 1.300 netto haben.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Velocat,
      deine Fragen lassen sich sehr viel genauer beantworten, wenn wichtige Informationen nicht scheibchenweise erfolgen.
      Ab Volljährigkeit muss deine Tochter Unterhaltsansprüche an dich stellen und nicht deine Ex-Partnerin.
      Deine Tochter muss dann ihre Unterhaltsbedürftigkeit nachweisen.
      Ohne Nachweise keine Zahlung.

      Grüße
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Muss denn meine Tochter ihre Zusatzrunde in der 10ten begründen/darlegen? Zum Beispiel mit Absagen bei der Ausbildungsplatzsuche oder fehlenden Zugangsvoraussetzungen für eine weiterführende Schule. Oder reicht einfach geäußerte Wille dazu.

      Bei meiner Tochter wurde recht früh eine Rechenschwäche erkannt.Diese dürfte durch denNachteilsausgleich kaum zu einer Verbesserung in mit Mathe beeinflussenden Fächern führen.

      Trotz allen fallen ja die restliche schlechten Noten wenn ich sie mal sehe, nicht vom Himmel.Wenn ein schlechtes Zeugnis der 9.Klasse Mutter und Kind nicht wachgerüttelt hat wie soll das jetzt bei der Zusatzrunde was werden wenn sie 18 ist und jeglicher Erfolgsdruck fehlt und sie noch nicht einmal Fehlt rechtfertigen muss.

      Mir ist wichtig das ich einen Fahrplan für ihren weiteren Bildungsweg bekomme.
    • Hallo Velocat,

      Velocat schrieb:


      Mir ist wichtig das ich einen Fahrplan für ihren weiteren Bildungsweg bekomme.
      das beste wäre, sie einfach zu fragen. Die anstehende Volljährigkeit wäre doch ein guter Anlass, Kontakt aufzunehmen, da ihr künftig eh ohne die Mutter verhandeln müsst. Vielleicht freut sie sich und nutzt die Gelegenheit. Es wäre klug, nicht direkt mit dem Unterhalt ins Haus zu fallen.

      Velocat schrieb:


      Bei meiner Tochter wurde recht früh eine Rechenschwäche erkannt.Diese dürfte durch denNachteilsausgleich kaum zu einer Verbesserung in mit Mathe beeinflussenden Fächern führen.

      Trotz allen fallen ja die restliche schlechten Noten wenn ich sie mal sehe, nicht vom Himmel.Wenn ein schlechtes Zeugnis der 9.Klasse Mutter und Kind nicht wachgerüttelt hat wie soll das jetzt bei der Zusatzrunde was werden wenn sie 18 ist und jeglicher Erfolgsdruck fehlt und sie noch nicht einmal Fehlt rechtfertigen muss.
      Sind das Vermutungen? Oder hast du doch irgendwann Infos über schulische Leistungen bzw. Defizite bekommen? Die Rechenschwäche würde ich nicht dramatisieren. Das haben mehr Leute als du denkst. Wichtig ist, dass es erkannt wurde und dass sie ensprechende Förderung bekommt. Es gibt ja auch genügend Leute, die eine Rechtschreibschwäche haben und trotzdem ganz gut durch's Leben kommen (manche sogar so gut, dass sie einen Hochschulabschluss schafffen).

      Gruß
      Susanne