Zurückbehaltungsrecht von Zeugnis?

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    • Zurückbehaltungsrecht von Zeugnis?

      Hallo,
      der Kindesvater meiner beiden Kinder hat zum Juni des Jahres einfach die Unterhaltszahlung (KU) eingestellt.
      Meine Mahnungen haben keinen Erfolg gebracht. Auch die vom Jugendamt sind ins leere gelaufen.
      Leider lebt der KV in den USA - das Jugendamt erzählt nur wie schwierig alles mit USA sei und macht nichts weiter.
      Ich habe sogar eine vollstreckbare Ausführung (Unterhaltstitel / deutsches Amtsgericht / KV war bei der Verhandlung anwesend).
      Kann ich von dem Zurückbehaltsrecht nach BGB Gebrauch machen und ihm dieses Jahr nicht die Jahreszeugnisse schicken - bis zur Zahlung von Kindesunterhalt?
      vg, Angela
    • Hallo Angela,

      das Zurückbehalten der Zeugnisse bringt dir doch keinen Cent. Viel wichtiger erscheint mir, alles daran zu setzen, den Unterhalt einzutreiben. Wurde die Einstellung des Unterhalts angekündigt? Kennst du mögliche Gründe? Wie alt sind die Kinder? Gibt es möglicherweise Unterhaltsvorschuss?

      Ich weiß nicht, ob du die Broschüre vom Justizministerium zum Auslandsunterhalt kennst:
      bundesjustizamt.de/DE/Themen/B…8A388E6335A395DD.2_cid386
      Auch mit den USA hat es in 2017 eine Verbesserung der Zusammenarbeit gegeben. Auch wenn es schwierig ist, eine Anwältin solle es hinkriegen, zumindest die juristischen Formualitäten zu erledigen.

      Viel Glück!

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,

      danke für Deine Antwort.

      Meine Kinder sind 12 und 16 Jahre alt und besuchen beide ein Gymnasium. Sind also definitiv über ihren 18. Geburtstag schulpflichtig.
      Nein, die Einstellung des Unterhaltes wurde nicht angekündigt.
      Der letzte Geldeingang war am 30.04.2018.
      Mögliche Gründe kenne ich nicht ... einfach "keinen Bock" .... er ist ziemlich wohlhabend - und er denkt, da er in den USA sitzt und wir hier in Deutschland, dass er so einfach ohne Zahlen wegkommt.
      Den UVV habe ich im Juli mit einem Monat rückwirkend beantragt. Leider ist das nur ein Bruchteil von meinem gerichtlichen Titel.

      Eine Anwältin wollte ich mir eigentlich sparen (aus finanziellen Gründen). Oder müsste er die Gebühren übernehmen, da er ja eine Unterhaltspflichtverletzung begeht.

      Das Jugendamt hier ist sehr zurückhaltend (so etwas haben wir noch nie gemacht).

      Ich dachte wir könnten den Versuch starten "wenn Du keinen Unterhalt zahlst, dann bekommst Du auch keine Informationen" ....


      Hast Du eigene Erfahrungen über die Vollstreckung von Auslandsunterhalt?

      Viele Grüße,
      Angela
    • Hallo Angela,

      nein, eigene Erfahrungen wurden mir erspart. Unterhalt aus den USA wurde hier schon gelegentlich thematisiert. Das ist aber lange her.

      Ich würde an deiner Stelle beim Jugendamt bleiben, Beistandschaft einrichten und den Versuch der Durchsetzung fordern. Wenn sie das noch nie gemacht haben, ist das doch kein Grund, es jetzt nicht zu tun. Die Voraussetzungen haben sich durch den Beitritt der USA zum HUÜ eher verbessert.
      famrz.de/gesetzgebung/haager-u…sa-in-kraft-getreten.html

      Es wird nicht schnell gehen, und vermutlich wird es auch nicht einfach. Ich würde trotzdem nicht kampflos aufgeben. Es geht um den Unterhalt von minderjährigen Kindern.

      Ich weiß nichts über deine finanzielle Situation. Möglicherweise hättest du auch - bis zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche - Anspruch auf ALG2. Das dürfte den Druck auf den Unterhaltsverweigerer vielleicht erhöhen. Denn auch das JobCenter würde alles versuchen, um das Geld auf juristischem Weg zurückzubekommen.

      Gruß
      Susanne
    • Guten Abend,

      ich möchte auf gar keinen Fall kampflos aufgeben.

      Wenn ich eine Beistandsschaft über das Jugendamt einrichte, gebe ich dann "alles" aus der Hand? Ich möchte noch im Informationsfluss sein .... oder kann ich gar als juristischer Laie den Weg selbst beschreiten?

      Das Dijuf in Heidelberg klingt erfolgversprechend - aber das geht glaube ich nur über eine Beistandschaft.
      Und man meint dass dort doch viele Kosten anfallen und bei Erfolg den Kindern einen Teil des Unterhaltes als Spesen einbehalten wird?

      Viele Grüße,
      Angela
    • Hallo Angela,
      auch ich bin Susannes Meinung, eine Beistandschaft beim Jugendamt (JA) zu errichten. Das kostet dich nichts und diese Mitarbeiter/-innen sind dafür besonders geschult.
      Wenn das JA die Beistandschaft nicht übernehmen will (dazu ist es verpflichtet) lass' dir die Ablehnung schriftlich geben. Du wirst dann unter Vorlage dieses Schriftstückes in jedem Fall Verfahrenskostenhilfe erhalten.

      Viel Erfolg

      Villa
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