Baukindergeld Anrechnung auf Kindesunterhalt, Eure Meinung ?

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    • Baukindergeld Anrechnung auf Kindesunterhalt, Eure Meinung ?

      Ich grüße euch,

      ich zahle für 2 minderjährige Kinder Unterhalt. Jetzt kommt ja bald das Baukindergeld, welches meine ExFrau wohl in Anspruch nehmen wird. Das Baukindergeld bedeutet das Sie für 10 Jahre lang 100€ pro Kind und Monat vom Staat als Zuschuss bekommt. Anspruchsvorraussetzungen sind u. a. das der Antragssteller Kindergeld für die Kinder erhält.

      Im Jahr 2009 gab es von der Regierung ein Konjunkturpaket in dem auch jeder Kindergeldberechtigte für jedes Kind einmalig 100€ erhalten hat. Von diesen 100€ konnte damals der andere Kindesunterhaltszahler die Hälfte 50€ für diese Zahlung einbehalten.

      Jetzt meine Frage, denkt ihr das es beim Baukindergeld auch so sein wird :?: Das werden wohl erst Gerichte entscheiden aber ich finde die Entscheidung in dieser Hinsicht doch speziell für Unterhaltszahler sehr interssant. :!:

      LG

      Feeling
    • Hallo,

      ich weiss nicht, wie es 2009 war.
      Aber hier bekommt deine Exfrau das Baukindergeld ja nur, weil sie gebaut hat oder sehe ich das falsch?
      Sie muss also eine bestimmte Voraussetzung erfüllen.
      Es ist ja keine Erhöhung/Anpassung/Zusatzleistung die automatisch erfolgt.

      Vermutlich musst du auf die Ausführungsvorschriften warten bzw. bis das Gesetz im genauen Wortlaut veröffentlicht wurde, um den Teil, der das Kinderbaugeld betrifft mit den Passagen zu vergleichen die 2009 gegolten haben. Und auch überprüfen, welche Urteile zu dem Konjunkturpaket gefallen sind.

      Wobei mir das gar nicht bewusst ist, dass ich damals zusätzliches Geld erhalten habe aus einem Konjunkturpaket, oder war das damals auch an bestimmte Bedingungen geknüpft?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      aber ich kann mich erinnern :) . Der 'Kinderbonus' als Teil des Konjunkturpakets, der die Binnennachfrage stärken sollte, kam letztendlich nur Geringverdienern, ALGII-Empfängern usw. zugute. Die sogenannten 'Besserverdiener' - und das war man schon als Alleinerziehende mit 35 TEuro/Jahr) zahlten die 100 Euro am Ende durch die Verrrechnung mit dem Kinderfreibetrag (der nicht gestiegen war) zurück. Damals wurde der Betrag zur Hälfte mit dem Unterhalt verrechnet, wenn die Unterhaltspflichten bis zu einem bestimmten Prozentsatz erfüllt wurden.

      Ob das nun beim Baukindergeld genau so gehandhabt wird, weiß ich natürlich auch nicht. Das kommt sicher drauf an, ob man diese Leistung eher zum Themenbereich 'Bonus für Kinder' oder zur 'Eigenheimförderung' zuordnet. Anträge kann man ab August stellen, dann sieht man weiter.

      Gruß
      Susanne