Altersvorsoge

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Altersvorsoge

      Hallo,

      Im Moment wohne ich mietfrei in einer mir nicht gehörenden Wohnung. Meine eigene Wohnung habe ich vermietet.
      Da nun meine Kinder zu mir ziehen, wird die Wohnung in der ich lebe zu klein. Deshalb werde ich die vermietet Wohnung aufkündigen und mit der Wohnung in der ich aktuell lebe zusammenführen.
      Nun meine Frage:
      Die Wohnung in der ich aktuell lebe, werde ich nun kaufen. Dazu werde ich einen Kredit aufnehmen. Sind diese Kreditzahlungen als Altersvorsorge abzugsberechtigt ? Urteile dazu ?

      Gruß
      machsgut
    • Hallo,

      wie alt sind deine Kinder?

      Wenn du beide Wohnungen nutzt kann dir ein Wohnwertvorteil angerechnet werden.
      Dem gegenüberstellen kannst du die Zinsen der Kredite.
      Die Tilgung kannst du bei der zusätzlichen Altersvorsorge anrechnen.
      Die zus. Altersvorsorge kann bis zu 4 % vom Brutto betragen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      die Kinder sind 21 und 22 Studium bzw weiterführende Schule.
      Kann der Wohnvorteil auch angerechnet werden, wenn meine Frau daraus Zugewinn zieht ? Theoretisch kann sie dies ja auch in eine Wohnung stecken?
      Ich gehe davon aus 4% bis zur Beitragsbemessungsgrenze danach 24%, somit deckt sich der Tilgungsbetrag , richtig ?

      Gruß
      machsgut
    • Hallo,

      der Wohnwertvorteil wird angerechnet, weil er dir sozusagen Wohnaufwendungen einer Mietwohnung erspart (ist nicht logisch, ich weiss). Wenn deine Frau aus dem Geld vom Zugewinn in eine Wohnung investiert, dann wird ihr entweder auch ein Wohnwertvorteil angerechnet, wenn sie die Wohnung selbst bewohnt oder sie erhält Einnahmen aus Vermietung, wenn diese vermietet ist. Und auch diese sind Einkommen.

      Sophie

      P.S. Und ja mit der REchnung hast du REcht, wenn du oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegst mit den 24 %, die du ansetzen kannst.
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Mit anderen Worten, ich könnte mir ein Eigentor schiessen, wenn der Wohnwert der Wohnung die Tilgung zur Altersvorsorge übersteigt.?
      Ist das zu 100% sicher ? Ich habe bei Wohnvorteilen bis jetzt nur bei gemeinsamen Wohnungen gelesen.
      Beispiel A kauft sich aus dem Zugewinn eine Wohnung, B ein Porsche und fährt dann bei A vorbei , ätsch jetzt hast Du ein Wohnvorteil ????
    • Hallo,

      ja leider. Aber der Porsche zieht halt Kosten und Reparaturen nach sich und ist nichts mehr wert und die Wohnung sorgt dafür, dass du bequem im Alter leben kannst.

      Und das ist halt der Punkt mit dem Unterhalt...warum solltest du der Nochfrau Unterhalt schulden?
      Und die Kids sind ja irgendwann raus und können sich selbst unterhalten.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Benutzer online 1

      1 Besucher