Versorgungsausgleich Deutsche Rentenversicherung <> Telekom > Krankenkassenbeiträge voll bezahlen

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    • Versorgungsausgleich Deutsche Rentenversicherung <> Telekom > Krankenkassenbeiträge voll bezahlen

      Einen schönen Tag wünsche ich

      Nun bin ich seit einiger Zeit Rentner (Erwerbsunfähig durch Beinamputation) und beziehe meine Rente:

      1. Aus der gesetzlichen Rente ca. 950 € - SV-Beitrag ist hier hälftig (Ich 50% Und Rentenversicherung 50%)
      2. Von der Telekom Ausgleichsrente ca. 350 € - Hier muss ich den vollen SV-Beitrag 100% bezahlen

      Mit unserer Scheidung 2006 wurde bzw. sollte jedem ein Ausgleich an die jeweilige Kasse bezahlt werden. Die Beträge waren ungefähr gleich groß. Bei meiner Rentenversicherung wurde der Ausgleich sofort vollzogen und sogenannte Rentenpunkte wurden zu meinen Lasten an die Telekom übertragen. Ein Ausgleich seitens der Telekom erfolgte nicht.

      Meine Fragen hierzu sind:

      1. Wieso erfolgte kein Ausgleich an meine Rentenkasse?
      2. Bei der Telekom bin ich jetzt als "Mitarbeiter" geführt mit Abrechnung in Steuerklasse 1! Wieso das?
      3. Wieso muss ich bei der Telekom die Sozialversicherungsbeiträge alleine zahlen?
      4. Finanziell würde ich ja besser dastehen wenn die Telekom den Ausgleich an meine Rentenkasse durchgeführt hätte. Hab ich Möglichkeiten dies zu ändern?

      Hoffe das ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt habe und bin gespannt auf eure Antworten - Danke.

      Wolfgang
    • Hallo Wolfgang,

      zur Krankenversicherung für Renter ist es so, dass bei allen Zusatzversorgungen/Betriesrenten Rentenbezieher den vollen KV-Beitrag allein stemmen müssen. Halbe halbe wird nur bei der gesetzlichen Rentenversicherung gemacht. So wirklich gerecht finden das viele nicht. Ich auch nicht. Der Sozialverband VDK hat schon einige Musterklagen angestrengt, bisher ohne Erfolg.
      Hier kannst du dazu was nachlesen:
      vdk.de/deutschland/pages/muste…traege_auf_betriebsrenten


      Zu deiner Frage bezüglich der Teilung eurer jeweiligen Rentenansprüche gilt, dass für jeden Anspruch eine 'interne Teilung' vorgenommen wird. Du hattest offensichtlich Ansprüche bei der DRV. Der Anteil, der auf die Ehezeit entfiel, wurde zur Hälfte deiner Exfrau gutgeschrieben. Ebenso wird bei der Betriebsrente verfahren. Für die Hälfte des ehezeitbezogenen Anteils deiner Exfrau wurde für dich bei der Telekom ein Rentenkonto geschaffen (ich nehme an, du selbst warst nie bei der Telekom).



      NaIchHalt wrote:


      Ein Ausgleich seitens der Telekom erfolgte nicht.
      Der muss aber erfolgt sein, sonst bekämst du doch heute nicht die Rente der Telekom.

      Was mich ein wenig stutzig macht, ist, dass diese ganze Geschichte mit der 'internen Teilung' seit 2009 mit der Reform des Versorgungsausgleichsgesetzes gilt. Du bist aber schon seit 2006 geschieden. Vielleicht gab es schon vor der Reform derartige Vereinbarungen mit der Telekom.

      Irgendwann musst du aber doch einen Rentenbescheid der Telekom erhalten haben.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne - Danke für deine Antworten.

      ..... Der muss aber erfolgt sein, sonst bekämst du doch heute nicht die Rente der Telekom.

      Sorry - da hab ich mich falsch ausgedrückt; natürlich erfolgte der Ausgleich. Ich meinte damit das kein Übertrag in meine Rentenkasse erfolgte. Hätte der Ausgleich (Gutschrift auf mein Rentenkonto) stattgefunden bräuchte ich heute den KK-Beitrag nur hälftig zahlen.

      Das Beispiel:
      1. Der Ausgleich von meinem Rentenkonto zur Ex erfolgte mit einem Rechenwert von ca. 300€ zur Telekom
      2. Der Ausgleich seitens meiner Ex erfolgte mit einem Rechenwert von ca. 330€. Dieser verblieb aber bei der Telekom!

      Meiner Ansicht nach hätte der Ausgleich in beide Richtungen erfolgen müssen!

      Meine Frage hierzu: Wieso wird hier nicht in beide Richtungen ausgeglichen?

      Hoffe das hilft weiter

      Grüße Wolfgang
    • Hallo Wolfgang,

      der Ausgleich hat stattgefunden - nur nicht auf dein DRV-Rentenkonto. Du hast jetzt die Stellung eines ausgeschiedenen Telekom-Mitarbeiters.

      Genau das war das Ziel der Reform des Versorgungsausgleichsgesetzes aus 2009. gesetze-im-internet.de/versausglg/BJNR070010009.html

      Früher wurden alle Anwartschaften letztendlich in Rentenpunkte bei der DRV umgerechnet. Seit 2009 werden alle Anwartschaften exakt geteilt. Wenn jemand noch gar keine Anwartschaft bei dem Rententräger des Exgatten hat, wird extra für den Versorgungsausgleich eines eingerichtet. Das ist bei dir passiert.

      Mal abgesehen davon, dass die Regelung nun wegen der vollen KV-Beiträge ungünstiger ist, ist doch die Neuregelung insgesamt gerechter. Frühere Umrechnungen, Barwertverordnungen...usw. führten oft zu Ungenauigkeiten. Und nein, du hast nicht die Wahl. Du musst deinen Anspruch so nehmen wie er ist. Vielleicht gibt es ja auch Vorteile in der Zukunft. Sollte die Telekom da irgendwann mal was zu Gunsten der Arbeitnehmer ändern, würdest auch du davon profitieren.

      Gruß
      Susanne
    • Hi Susanne - vielen Dank für deine Ausführungen. Damit ist das passierte für mich nachvollziehbar und auch hiermit beantwortet.

      Obwohl - sauer bin ich darüber immer noch; vor allen wenn ich bedenke das es auf meine normale Rente eine Rentenerhöhung gibt und wahrscheinlich die bei der Telekom nicht. Unterm Strich macht das schon einige Euros aus.

      Ok - kann nichts daran ändern.


      Schönen Dank und hab noch einen schönen Tag.

      Grüße Wolfgang
    • Hi Susanne; Sorry nochmals ich.

      Hätte nicht das bei mir passieren müssen:
      Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG)
      § 16 Externe Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis


      (1) Solange der Träger einer Versorgung aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis keine interne Teilung vorsieht, ist ein dort bestehendes Anrecht zu dessen Lasten durch Begründung eines Anrechts bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen.
      (2) Anrechte aus einem Beamtenverhältnis auf Widerruf sowie aus einem Dienstverhältnis einer Soldatin oder eines Soldaten auf Zeit sind stets durch Begründung eines Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen.
      (3) Das Familiengericht ordnet an, den Ausgleichswert in Entgeltpunkte umzurechnen. Wurde das Anrecht im Beitrittsgebiet erworben, ist die Umrechnung in Entgeltpunkte (Ost) anzuordnen.

      Das ist aber gemacht worden:
      Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG)
      § 11 Anforderungen an die interne Teilung


      (1) Die interne Teilung muss die gleichwertige Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten sicherstellen. Dies ist gewährleistet, wenn im Vergleich zum Anrecht der ausgleichspflichtigen Person
      1.für die ausgleichsberechtigte Person ein eigenständiges und entsprechend gesichertes Anrecht übertragen wird,
      2.ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts mit vergleichbarer Wertentwicklung entsteht und
      3.der gleiche Risikoschutz gewährt wird; der Versorgungsträger kann den Risikoschutz auf eine Altersversorgung beschränken, wenn er für das nicht abgesicherte Risiko einen zusätzlichen Ausgleich bei der Altersversorgung schafft.
      (2) Für das Anrecht der ausgleichsberechtigten Person gelten die Regelungen über das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person entsprechend, soweit nicht besondere Regelungen für den Versorgungsausgleich bestehen.
    • Hallo Wolfgang,

      der § 16 ist für dich nicht anwendbar. Er wird nur im Ausnahmefall angewandt (die Regel ist das Verfahren nach § 11) und gilt z.B. dann, wenn Beamte beim Versorgungsausgleich beteiligt sind, deren Dienststellen ausdrücklich keine interne Teilung vorsehen. Das ist z.B. bei Landesbeamten bei uns in NRW der Fall. Bei Bundesbeamten und auch bei der Deutschen Telekom ist aber eine interne Teilung vorgesehen, die den Vorgaben des § 11 entspricht.

      Wenn du noch immer unsicher bist, kannst du auch eine der Servicestellen der Telekom (oder auch Seniorenbeiräte) ansprechen. Adressen in deiner Nähe findest du im Netz. Viel Glück!

      Gruß
      Susanne