Falscher Bafög Antrag

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    • Falscher Bafög Antrag

      Hallo

      ich habe jetzt folgende Situation.
      Meine Tochter hat ein Bafög Antrag gestellt.
      Vom Bafög Amt wurde ein Einkommen von ihr festgestellt und durch meine Angaben und der Mutter wurde der Antrag abgelehnt.
      Nun meinte meine Tochter, sie hat kein Einkommen und es wurde das Einkommen vom Nebenjob den sie vor dem Studium hatte angerechnet.
      Der Arbeitsvertrag war aber bis vor dem Studium befristet.

      Durch das angerechnete Einkommen vom Bafög Amt würde sie kein Unterhalt bekommen weil es den grundbedarf deckt.
      Tochter hat kein wiederspruch eingelegt obwohl gesagt wird, sie hat kein Einkommen und es wurde das alte Einkommen angerechnet.
      Aber die Summe die im alten Arbeitsvertrag ( befristet bis vor dem Studium ) steht sich nicht deckt mit den Angaben im Bafög bescheid.

      Da ich bis jetzt nicht gezahlt habe und das ganze jetzt schon bei den Anwälten ist und die Gegenseite nun mit familiengericht droht, würde mich interessieren wie ein Gericht sowas bewerten würde.

      Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrung gemacht.

      Mit freundlichen Grüßen
    • Hallo Svyvi,
      deine Tochter sollte unverzüglich einen Aktualisierungsantrag bei der BaföG-Stelle stellen.
      Wir sind ein ﹰLaienforum; niemand wird dir hier daher sagen können, wie ein Gericht in dieser Sache entscheidet.
      Bist du auch anwaltlich vertreten?

      Grüße
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo svyvui,
      für die Aktualisierung gibt es keine Frist. Sie kann immer dann verlangt werden, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben. Vielleicht verwechselst du das mit der Widerspruchsfrist.

      Nach meiner Ansicht stellt sich der Sachverhalt hier anders dar. Vorausgesetzt es stimmt, dass eure Tochter ordnungsgemäße Unterlagen vorgelegt hat (eindeutig befristeter Arbeitsvertrag, der vor dem Studienbeginn endet), ist dem BAFÖG-Amt ein Fehler unterlaufen. Widerspruchsfristen oder Aktualisierungsanträäge interessieren dann nicht mehr. Bei einem "fehlerhaften Verwaltungsakt" (Verwaltungsakt ist in diesem Fall der Ablehnungsbescheid) kommt § 44 SGB X zum Tragen:
      sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/44.html

      Und auch der 38:
      sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/38.html


      Eure Tochter sollte sofort mit dem BAFÖG-Amt Kontakt aufnehmen und auf den Fehler hinweisen. Es würde dann selbstverständlich auch rückwirkend gezahlt. Das alles macht aber nur Sinn, wenn die Ablehnung nur auf Grund des angenommenen Einkommens eurer Tochter erfolgte. Wenn auch ohne ihr Einkommen das Einkommen der Eltern zu hoch ist, bringt das nix. Trotzdem hat sie Anspruch auf einen neuen Bescheid.


      Gruß

      Susanne


      P.S. Nur zur Erklärung: Das BAFÖG ist ein besonderer Teil des Sozialgesetzbuches. Es gelten die allgemeinen Vorschriften und deshalb auch die Anwendung des SGB X.
    • Hallo Susanne

      Das ist ja das Problem meine Tochter und Anwalt sind der Meinung sie sind im Recht und der Bafög Antrag ist richtig.
      Darum gehen sie nicht zum bafög Amt um auf den Fehler hinzuweisen.

      Aber ich denke ich kann was damit anfangen was du geschrieben hast.
      Vielen Dank.

      Muss dann nur noch geklärt werden wer dann meine Kosten bezahlt wenn das Bafög vielleicht den Fehler gemacht hat.

      Danke nochmal

      Mit freundlichen Grüßen