Volljährigenunterhalt - muss Mutter 100% arbeiten

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Hallo,

      Clint schrieb:

      Heiko9 schrieb:

      ja, ich wurde bereits zur Unterhaltszahlung aufgefordert, allerdings von der KM :-).
      Was hat sie denn geschrieben? Wurden die Einkommensverhältnisse gegenseitig schon offengelegt?

      die KM hat lapidar per Mail geschrieben, dass ich den Unterhalt überprüfen und die Zahlung anpassen soll. Der KM ist es sicherlich nicht klar gewesen, dass sie ab dem 18. Geburtstag des Sohnes auch unterhaltspflichtig ist, so dass ich bis jetzt noch keine Aufstellung ihres Einkommens habe.

      Clint schrieb:



      Heiko9 schrieb:

      Ich möchte hier keinen Unterhalt einstellen, da mein Sohn nach wie vor Anspruch darauf hat und ich das gute Verhältnis mit ihm nicht kaputt machen möchte.
      Für dich wird es vermutlich schwierig, schon in 2 Wochen den genauen Zahlbetrag festzustellen, den du ab Volljährigkeit schuldest. Wer ermittelt eigentlich für das Kind die Haftungsanteile der Eltern? Wird das Jugendamt ins Boot geholt?

      bis jetzt haben wir den Unterhalt immer selbst berechnet und ich denke das hat auch gepasst. Das werden wir auch jetzt wieder so machen.

      LG
      Heiko
    • Hallo,

      jetzt ist die Frage nach Heikos - möglicherweise - erhöhtem Unterhalt wieder untergegangen. Ich hab vor nicht einmal 1 Monat einer Bekannten genau die Auskunft gegeben, dass sich bei Nichtleistungsfähigkeit des Vaters keinesfalls ihr Unterhalt erhöht. Unterhalt ist nicht so meine Baustelle, aber diese Aussage wurde hier im Forum gefühlte 100 x gemacht. Watt denn nu?

      @sturkopp + AnnaSophie
      Könnt Ihr das vielleicht doch aufklären? Noch ist Zeit, meine Bekannte wieder von der falschen Fährte zu locken. Der Vater ist nur knapp über dem Selbstbehalt, sie selbst hat ca.3000 Netto. Bei der vorläufigen Berechnung käme der Vater mit unter 30 Euro Unterhalt ins Boot. Sie würde auf die förmliche Berechnung verzichten - aber nur, wenn sie nach ihrem tatsächlichen Einkommen zahlt.

      Steh ich jetzt dumm da? Bitte um Hilfe in dieser wichtigen Frage.

      Danke!

      Gruß
      Susanne
    • Hallo,

      grundsätzlich gilt, dass das Einkommen der Eltern zusammenaddiert wird, dann in die Düsseldorfer Tabelle geschaut wird. Von dem Tabellenbetrag wird das komplette Kindergeld (bei Volljährigen) abgezogen und dann der restliche Betrag unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes der Eltern gequotelt.

      Aber: es muss kein Elternteil mehr Unterhalt nach dieser Methode zahlen, als er allein nach seinem Einkommen zahlen müsste.

      Wenn in deinem Fall Susanne, die KM ihren Tabellenbetrag abzgl. komplettes Kindergeld nach ihrem Einkommen raussucht, darf dieser nicht niedriger sein als der gequotelte Betrag. Sollte das der Fall sein, so muss sie nur den Betrag zahlen, der sich nach ihrem Einkommen ergibt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Heiko9 schrieb:

      bei mir tut sich gerade noch eine Frage zur Quotelung auf, bzw. zum bereinigten Einkommen.

      Ich habe aus meiner jetzigen Ehe noch 2 weitere Söhne (7 + 10). Ich kann also folgendes von meinem Einkommen abziehen:
      berufsbedingte Aufwendungen
      Altersvorsorgen (max. 5% vom Bruttoeinkommen)
      Unterhalt laut DDT meiner beiden Söhne aus jetziger Ehe

      ist das korrekt so?

      Danke
      Heiko

      Hallo Heiko,

      ich erhielt von meiner RA in vergleichbarer Konstellation folgende Auskunft:

      Vor der Quotelung werden U-Ansprüche weiterer Kinder nicht abgezogen (es sei denn, es handelt sich um gemeinsame Kinder von KM und KV).

      Reicht das Einkommen nicht für alle errechneten (theoretischen) Ansprüche aus, wird, solange der Volljährige noch privilegiert ist, das Einkommen gleichmäßig bei allen U-Berechtigten gekürzt. Ist der Voilljährige nicht mehr privilegiert, werden die dann vorrangigen minderjährigen Kinder zuerst in voller Höhe "bedient", und der nachrangige Volljährige bekommt den Rest, falls es einen Rest gibt.

      Gruß, HT
    • AnnaSophie schrieb:

      grundsätzlich gilt, dass das Einkommen der Eltern zusammenaddiert wird, dann in die Düsseldorfer Tabelle geschaut wird. Von dem Tabellenbetrag wird das komplette Kindergeld (bei Volljährigen) abgezogen und dann der restliche Betrag unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes der Eltern gequotelt.

      Aber: es muss kein Elternteil mehr Unterhalt nach dieser Methode zahlen, als er allein nach seinem Einkommen zahlen müsste.
      Etwas spät diese Frage, da ich erst jetzt hier eingestiegen bin. Das heißt, das grundsätzlich der maximale zu zahlende Unterhalt derjenige ist, der sich ergibt, wenn man sein bereinigtes Gehalt nimmt in der entsprechende Zeile der DDT schaut?

      Mein bereinigtes Einkommen ist 3400€
      Wenn die KM 0€ Einkommen hätte dann wäre der Unterhaltsanspruch DDT 5=439€ was ich zu 100% zahlen würde.
      Mit dem Einkommen der KM von 1000€ wäre allerdings ja das gemeinsame Einkommen 4400€ Anspruch Kind 565€ gequotelt 565€ für mich.
      Ich muss trotzdem nur 439€ zahlen?? gibt es dazu eine Urteil/Hinweis, wo man das nachlesen kann?
      Gruß