Volljährigenunterhalt - muss Mutter 100% arbeiten

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Volljährigenunterhalt - muss Mutter 100% arbeiten

      Hallo zusammen,

      mein Sohn wird demnächst 18 und somit muss die Mutter auch Unterhalt bezahlen. Mein Sohn wohnt bei der Mutter. Die Mutter ist Lehrerin und arbeitet aber nicht zu 100%.

      Wird das reale Einkommen der Mutter zur Unterhaltsberechung verwendet, oder wird ein fiktives Gehalt von ihr zur Berechnung heran gezogen, so als ob sie 100% arbeiten würde? Der Sohn muss ja nicht mehr betreut werden und sie hat keine weiteren Kinder. Sie könnte also zu 100% arbeiten.

      Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
      Heiko

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiko9 ()

    • Hallo,

      geht euer Sohn noch zur Schule oder was macht er?

      Rein theoretisch ist es so, dass beide Elternteile ab 18 Jahren unterhaltsverpflichtet sind und das Kindergeld voll in Abzug zu bringen ist.
      Ja, rein theoretisch könnte man verlangen, solange der Sohn noch das Abi macht, dass die KM ebenfalls Vollzeit arbeiten muss. Es ist die Frage, ob dies was bringt.
      Denn nach der Bereinigung der Einkommen beider Elternteile und Addition wird in die Düsseldorfer Tabelle geschaut, welche Stufe sich in der 4. Altergruppe ergibt. Und davon wird dann das Kindergeld in Abzug gebracht. Und dann wird nach Einkommen der Eltern ihr Anteil geqoutelt. Wobei keiner mehr zahlen muss, als er allein zahlen müsste.
      Wenn man der KM aber ein fiktives Gehalt anrechnet, könnte es sein, dass für dich ein höherer Zahlbetrag anfällt, weil der Selbstbehalt von 1.300 € zu berücksichtigen ist.

      Einige hier im Forum sagen immer, dass das möglich ist und gefordert werden sollte von der KM, ich weiss aber nicht, ob dies dir etwas bringen würde. Wie ist das Verhältnis zu Sohnemann?
      Ich habe bei meinen Töchtern ihnen meine Unterlagen gegeben, ungefähr ausgerechnet, was ich zahlen muss und was der KV. Habe ihnen gesagt, dass sie dann meinen Anteil aufs Konto bekommen und wenn sie mehr von mir haben wollen, mir die Unterlagen vom KV geben müssen, damit es korrekt berechnet werden kann.

      Denn ab 18 muss das volljährige Kind zum einen seine Bedürftigkeit nachweisen und zum anderen die Unterlagen von beiden Elternteilen vorliegen haben, damit der Haftungsanteil berechnet werden kann. Und die Berechnung sowie die Einkommensnachweise des anderen Elternteils vorlegen, damit die Rechnung nachvollzogen werden kann.

      Zu wieviel Prozent arbeitet die KM?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      vielen Dank für deine prompte Antwort.

      Mein Sohn geht im Moment in die 12. Klasse (13 jähriges Gymnasium), hört aber nach diesem Schuljahr auf und macht dann ein soziales Jahr, um somit die Hochschulreife zu erlangen. Während des sozialen Jahres verdient er selbst ein paar Euro, so dass der Unterhalt nicht hoch sein wird. Allerdings mache ich mir jetzt schon Gedanken, wie es aussieht, wenn er anschließend studieret. Das ist auch der Grund, weshalb ich mir die Frage stelle, ob die KM nicht Vollzeit arbeiten sollte/muss.

      Das Verhältnis zu meinem Sohn ist prima.

      Meines Wissens nach arbeitet die KM 70%. Ich denke, dass sie bei einer Vollanstellung mindestes das Gleiche verdient wie ich, eher sogar noch etwas mehr.

      AnnaSophie schrieb:

      Einige hier im Forum sagen immer, dass das möglich ist und gefordert werden sollte von der KM, ich weiss aber nicht, ob dies dir etwas bringen würde.

      Gibt es denn einen Anspruch darauf, dass die KM Vollzeit arbeitet? Oder besteht nur mit gutem Willen der KM die Möglichkeit?

      Wenn das Gehalt der KM gleich hoch, oder höher als meines ist, dann sollte mir das doch auch etwas bringen? Oder denke ich da falsch?

      Heiko
    • Hallo,

      Heiko9 schrieb:

      Gibt es denn einen Anspruch darauf, dass die KM Vollzeit arbeitet? Oder besteht nur mit gutem Willen der KM die Möglichkeit?

      Auch ab Volljärhigkeit bis zum 21. Lj. st das Kind priviligiert, wenn das Kind im Haushalt der KM lebt und noch die allgemeine Schule besucht.
      Dann ist die Berechnung des Unterhalts den Minderjährigen gleich.
      Gruß
      boxxter
    • Hallo,

      normalerweise bekommt man für ein FSJ 300 € und mehr. Diese sind anzurechnen auf den Unterhaltsbetrag. Die Frage wäre, ob man davon noch berufsbedingte Aufwendungen abzieht oder nicht. Er benötigt ja zumindest eine Fahrkarte um zum Einsatzort zu kommen.

      Meine Große hat das genau so gemacht.

      Und ab der Beendigung der Schule rutscht er in den 4. Rang. Und ist nicht mehr priviligiert, d.h. auch schon nicht mehr beim FSJ. Damit sind die Eltern nicht mehr gesteigert erwerbspflichtig.

      Ja, wenn ihr gleich viel verdient, dürfte der Quotelungsanteil 50/50 betragen. Aber dadurch erhöht sich vermutlich die Summe auf die der Sohn Anspruch hat. Und es würde sich ja nur um ein paar Monate handeln, da er ja ab September mit der FSJ anfängt und dann nicht mehr priviligiert ist und das FSJ-Entgelt ja angerechnet werden kann.

      Damit würde vom Unterhaltsbetrag das Kindergeld komplett abgezogen werden und dann 200 € (300-100) auf jeden Fall abziehbar.

      Und bezüglich des Studiums, er muss vorrangig Bafög beantragen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      AnnaSophie schrieb:

      Und ab der Beendigung der Schule rutscht er in den 4. Rang. Und ist nicht mehr priviligiert, d.h. auch schon nicht mehr beim FSJ. Damit sind die Eltern nicht mehr gesteigert erwerbspflichtig.
      Das heißt, dass bei der Berechnung des Unterhalts bei beiden Elternteilen 1300 € abgezogen werden? Stimmt das?

      AnnaSophie schrieb:

      Damit würde vom Unterhaltsbetrag das Kindergeld komplett abgezogen werden und dann 200 € (300-100) auf jeden Fall abziehbar.
      die 200 € (300-100) verstehe ich nicht. Sollen die 300 € die Vergütung für das FSJ sein, und die 100 € berufsbedingte Aufwendungen?

      Viele Grüße
      Heiko
    • Hallo Boxxter,

      boxxter schrieb:

      bist du bereits bzgl der Volljährigkeit deines Sohnes zur Unterhaltszahlung aufgefordert worden bzw. ist eine
      Unterhaltsberechnung vorgenommen worden?
      Besteht ein KU-Titel, befristet oder unbefristet?

      ja, ich wurde bereits zur Unterhaltszahlung aufgefordert, allerdings von der KM :-). Ich habe den Eindruck, dass die KM davon ausgeht, dass der Unterhalt weiterhin an sie gezahlt wird. Es ist doch richtig, dass ich ab Volljährigkeit direkt an meinen Sohn zahlen muss???

      Ich habe den Eindruck, dass es der KM noch nicht bewusst ist, dass sie ab Volljährigkeit auch Unterhalt zahlen muss. Das ist auch der Grund, weshalb ich hier so genau nachfrage, da der Streit mit ihr vorprogrammiert ist.

      Ein KU-Titel besteht nicht.

      Gruß
      Heiko
    • Hallo Heiko,

      Heiko9 schrieb:

      Ein KU-Titel besteht nicht.

      umso besser. Ich würde dann den Unterhalt einstellen. Wann wird das Kind volljährig?

      Ab Volljährigkeit muss der Unterhaltsbegehrende (Kind) beide Elternteile zur Unterhaltszahlung auffordern. Der Volljährige muss gleichfalls bei Unterhaltsbegehren seine Bedürftigkeit mangels eigener Einkünfte nachweisen. Bezieht das Kind eigene Einkünfte sind diese bei der Unterhaltsberechnung mit einzubeziehen.
      Gruß
      boxxter
    • Hallo Boxxter,

      boxxter schrieb:

      umso besser. Ich würde dann den Unterhalt einstellen. Wann wird das Kind volljährig?

      das Kind wird in knapp 2 Wochen volljährig. Ich möchte hier keinen Unterhalt einstellen, da mein Sohn nach wie vor Anspruch darauf hat und ich das gute Verhältnis mit ihm nicht kaputt machen möchte. Ich möchte mich hier gegen die KM absichern, die, wenn es ums Geld geht, manches anders und etwas verbissener sieht.

      Gruß
      Heiko
    • bei mir tut sich gerade noch eine Frage zur Quotelung auf, bzw. zum bereinigten Einkommen.

      Ich habe aus meiner jetzigen Ehe noch 2 weitere Söhne (7 + 10). Ich kann also folgendes von meinem Einkommen abziehen:
      berufsbedingte Aufwendungen
      Altersvorsorgen (max. 5% vom Bruttoeinkommen)
      Unterhalt laut DDT meiner beiden Söhne aus jetziger Ehe

      ist das korrekt so?

      Danke
      Heiko
    • Moin,

      Clint schrieb:


      AnnaSophie schrieb:

      Wenn man der KM aber ein fiktives Gehalt anrechnet, könnte es sein, dass für dich ein höherer Zahlbetrag anfällt, weil der Selbstbehalt von 1.300 € zu berücksichtigen ist.
      Hallo Sophie,
      sowas gibt es auch? Könntest du das bitte mal anhand eines fiktiven Falles mit Zahlen aufzeigen?
      @ Clint,

      extrem : KM hat 1301 € Einkommen (bereinigt) die in die Berechnung einfließen und dann eine Leistungsfähigkeit von 1,-€ bei der Quotelung ergeben.

      Heiko9 schrieb:

      bei mir tut sich gerade noch eine Frage zur Quotelung auf, bzw. zum bereinigten Einkommen.

      Ich habe aus meiner jetzigen Ehe noch 2 weitere Söhne (7 + 10). Ich kann also folgendes von meinem Einkommen abziehen:
      berufsbedingte Aufwendungen
      Altersvorsorgen (max. 5% vom Bruttoeinkommen)
      Unterhalt laut DDT meiner beiden Söhne aus jetziger Ehe
      Hallo Heiko,

      bitte bei der Berechnung aufpassen.
      Berufsbed. Aufwendung, Altersvorsorge (4% vom Brutto wenn gezahlt wird) u.s.w. bereinigen das Nettoeinkommen.

      Vorrangige Unterhaltsleistungen und SB werden vor dem quoteln vom bereinigten Netto abgezogen.
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Moin Heiko.

      Heiko9 schrieb:

      ja, ich wurde bereits zur Unterhaltszahlung aufgefordert, allerdings von der KM :-).
      Was hat sie denn geschrieben? Wurden die Einkommensverhältnisse gegenseitig schon offengelegt?

      Heiko9 schrieb:

      Es ist doch richtig, dass ich ab Volljährigkeit direkt an meinen Sohn zahlen muss???
      Eigentlich ja, aber wenn er dir schriftlich aufgibt an die Mutter zu zahlen, dann musst du weiterhin an sie überweisen.

      Heiko9 schrieb:

      Ich möchte hier keinen Unterhalt einstellen, da mein Sohn nach wie vor Anspruch darauf hat und ich das gute Verhältnis mit ihm nicht kaputt machen möchte.
      Für dich wird es vermutlich schwierig, schon in 2 Wochen den genauen Zahlbetrag festzustellen, den du ab Volljährigkeit schuldest. Wer ermittelt eigentlich für das Kind die Haftungsanteile der Eltern? Wird das Jugendamt ins Boot geholt?
    • Moin Clint,

      Clint schrieb:


      Moin sturkopp,
      und um wieviel erhöht sich dadurch der Zahlbetrag des KV? 8)
      du möchtest auf die begrenzte alleinige Unterhaltspfl. hinaus. :) die stellt aber auf den Tabellenunterhalt ab
      Hat der Volljährige z.B. Einkommen und nur einen Restanspruch auf Unterhalt, was ist dann?
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp