Volljähriger gibt keine Auskunft was er nach der Schule macht

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Volljähriger gibt keine Auskunft was er nach der Schule macht

      Hallo Zusammen,

      ich habe mal eine Frage wie damit am besten umgeht.

      Mein Jüngster Sohn ist sein Mai volljährig und seine Mutter ist auch Unterhaltsfähig für ihn. Das JA berechnet nun den Unterhalt neu. Nun hat er die Schule beendet und dürfte im September eine Ausbildung beginnen. Ich bekomme von ihm aber keine Auskunft was er nun vorhat. Ich zahle jetzt nach telefonischer Absprache mit dem JA weiter Unterhalt nach dem Minderjährigen Titel bis zur Neuberechnung welche immer noch nicht fertig ist.
      Ich habe meinen Sohn jetzt nochmal aufgefordert mir Auskunft über seine Ausbildungspläne zu geben. Wenn da weiter nichts kommt, könnte man da die Zahlungen vorerst Einstellen bis in allem Klarheit herrscht?

      Gruß Vejun
    • Hallo,

      hast du Sohnemann schriftlich(nachweislich) aufgefordert dir darzulegen wie sein Plan nach der Schule aussieht?
      Und das er ab 18 Jahren belegen muss, dass er bedürftig ist, um weiter unterhaltsberechtigt zu sein?

      Wie lange rechnet das Jugendamt schon?
      Je länger du den Titel aus Zeiten der Minderjährigkeit bedienst, desto mehr verlierst du an Geld.
      Du hast zumindest das Recht nun das volle und nicht mehr das halbe Kindergeld vom Zahlbetrag abzuziehen.

      Und du musst Sohnemann auffordern dir den Unterhaltstitel aus Minderjährigenzeiten zu übergeben, da sich die Grundlagen für die Berechnung geändert haben. Die KM ist hier jetzt auch im Boot.

      Wenn Sohnemann nichts darlegt, dann bist du auch nicht unterhaltspflichtig. Er muss belegen, dass er bedürftig ist und außerstande seinen Unterhalt selbst zu verdienen.
      Sprich: wenn er keine Ausbildungsstelle hat oder sich für ein Studium beworben hat, dann gilt die sogenannte Übergangszeit nicht. Dies beträgt normalerweise 3-4 Monate und sorgt dafür, dass die Kinder während der Zeit zwischen Schule und Ausbildung finanziell versorgt sind.

      Hat das Jugendamt gesagt, was mit deiner Überzahlung passiert? Normalerweise gilt zuviel gezahlter Unterhalt als verbraucht.

      Also solltest du Sohnemann anschreiben und ankündigen, dass du ab 20.07.2018 - sofern keine Auskunft erfolgt und der Titel nicht zurückgeben wird, du anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wirst und den Unterhaltstitel einklagen wirst und ihm die Kosten für den Anwalt leider in Rechnung stellen musst, da diese Verzögerung von ihm mutwillig ist.
      Und der Anwalt sollte dann gleich dafür sorgen, dass der Titel erst mal nicht mehr bedient wird, bis die Neuberechnung vorliegt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      danke für die schnelle Antwort. Einmal habe ich ihn angeschrieben was nun 5 Wochen her ist und hatte jetzt vor es nochmal zu tun. Mein Plan war, wenn nichts kommt, ihm und dem JA mitzuteilen das ich wegen der fehlenden Auskunft die Zahlungen einstelle. Zudem wäre ab Ausbildungsbeginn wieder eine neue Berechnung nötig das mein Sohn wahrscheinlich Ausbildungsvergütung bekommt.

      Bei Überzahlungen hat das JA bisher immer Zwischenbeträge ausgerechnet damit mir nichts verloren geht. Da war immer recht kulant. Aber darauf will ich mich jetzt nicht verlassen.

      Deinen Vorschlag setze ich soweit mal um. Mal sehen was passiert.

      Gruß Vejun
    • Moin Vejun,

      aus deinen bisherigen Informationen geht leider nicht zweifelsfrei hervor, ob der Titel (Urkunde?) aus Zeiten der Minderjährigkeit des Kindes unbefristet ist, also auch nach Eintritt der Volljährigkeit daraus noch vollstreckt werden kann. Sollte das nämlich der Fall sein, ist die Einstellung der Unterhaltszahlungen mit erheblichen Risiken verbunden, auf die hier auch schon in etlichen Themen/Beiträgen hingewiesen wurde. Ein Beispiel (auszugsweise aus einer anderen Forendiskussion):

      dolphin schrieb:

      [...]
      Hallo Zusammen,
      nachdem in dieser Angelegenheit auch unser ISUV Ehrenvorsitzender Josef Linsler von Clint mit ins Boot geholt wurde und bisher dazu noch nichts über den aktuelle Sachstand mitgeteilt wurde, habe ich letzten Freitag die Gelegenheit für einen telefonischen Kontakt über unsere Bundesgeschäftsstelle mit Herrn RA Heinzel genutzt. Schwerpunkt war das Thema Unterhalt mit Titel welcher auch ab Volljährigkeit noch Gültigkeit hat und der Zahlung bis zur erfolgten Neuberechnung unter Berufung auf das Zurückbehaltungsrecht oder das Anbieten der weiteren Zahlungen als Darlehen. RA Heinzel hat mir sehr verständlich und ausführlich dazu die aktuelle Rechtslage geschildert. Ergebnis: Zurückbehaltungsrecht in Anspruch nehmen ist nicht gut! Rechtlich gesehen besteht hier sofort von der Gegenseite die Möglichkeit der Vollstreckung. Der einzige Vorteil hier ist, dass die meisten Anwälte bei diesem Thema, wie in meinem Fall, wenig bis gar nicht geschult sind, ja sogar selbst anwenden, da Ihnen die BHG Lösung gar nicht bekannt ist. Leider betrifft das auch ISUV Kontaktanwälte. RA Heinzel ist aktuell mit der Änderung und Anpassung des Merkblattes Nr. 22 bzgl. BGH Darlehenslösung beschäftigt und sollte in Kürze in neuer Version vorliegen. Dazu habe ich angeregt, dass es dringend zu diesem Thema auch einen Fachbeitrag in unserer Verbandszeitung geben sollte. Bei der Gelegenheit habe ich noch in eigener Sache ein paar Fragen gestellt welche sachlich präzise, sehr verständlich und vor allem nachvollziehbar beantwortet wurden. Vor allem das Thema Vorlage der Bezügemitteilungen bei Beamten und auf was dabei geachtet werden muss, war sehr aufschlussreich. Ich muss sagen, von RA Heinzel würde ich mich bei Bedarf jederzeit vertreten lassen. [...]

      Prüfe bitte den Titel auf eine evtl. Befristung bis zur Volljährigkeit. Sollte keine Befristung enthalten sein, folge bitte exakt den Informationen aus ISUV-Merkblatt Nr. 22. Bestellen solltest du dir das Merkblatt auch dann, wenn der Titel eine Befristung enthält.
    • Hallo Clint,

      danke für den Hinweis. Das Merkblatt habe ich mir mal bestellt. Der Titel ist nicht befristet und gilt noch in der Volljährigkeit. Der Unterhaltsbetrag wird gerade neu berechnet da die Mutter jetzt auf Unterhaltspflichtig geworden ist. Bis dahin zahle ich nach telefonischer Absprache mit dem JA Alterstufe 4 mit vollem Kindergeldabzug. Das läuft bisher alles ohne Mängel. Nur mein Sohn reagiert nicht darauf das ich Auskunft haben möchte. Ich habe ihm deshalb jetzt eine Frist für die Auskunft gesetzt. Bis dahin warte ich erstmal ab und spreche mich dann mit dem JA ab.
    • Vejun3 schrieb:

      Bei Überzahlungen hat das JA bisher immer Zwischenbeträge ausgerechnet damit mir nichts verloren geht. Da war immer recht kulant. Aber darauf will ich mich jetzt nicht verlassen.
      Hallo Vejun,

      darauf würde ich mich auf gar keinen Fall verlassen. Teste das JA. Rufe an und bitte hinsichtlich der Unterhaltszahlungen um eine wirksame Verzichtserklärung auf die Einrede der Entreicherung, mit Original-Unterschrift deines Sohnes. Als Berater und Unterstützer deines volljährigen Sohnes in dessen Unterhaltsangelegenheiten können sie bei der genauen Formulierung doch sicherlich behilflich sein. Was sie wohl antworten werden?

      Mit hoher Wahrscheinlichkeit wirst du eine solche Verzichtserklärung jedoch nicht erhalten. Es gibt dann für dich nur eine einzige wirklich sichere Methode, um Rückzahlungsansprüche zu sichern. Unterhalt wird ab sofort als Darlehen gezahlt, siehe ISUV-Merkblatt 22.
    • Hallo,

      mein aktueller Stand auf Mailanfrage beim JA ist, der zuständige JA Sachbearbeiter ist längerfristig krank. Eine Vertretung hat mich als erstes darauf Hingewiesen das das JA jetzt nur noch eine beratende Funktion für meinen Sohn hat. Vielleicht ein Wink mit dem Zaunfahl, die haben auch genug zu tun. Weiter hat sie mich über die weiteren Ausbildungspläne meines Sohnes aufgeklärt. Wenn die Neuberechnung fertig ist (wer weiß wann das sein wird) werde ich alles per Post bekommen. Bis dahin soll ich den abgesprochen Betrag weiter zahlen, der meine erachtens zu hoch ist. Deswegen habe ich zurückgefragt ob man mir die Einkommensunterlagen der Mutter mal weiterleiten könne, da diese im Vorfeld auch nicht immer alles angegeben hat. Bis jetzt keine Antwort mehr vom JA.

      Nebenher hatte ich meinen Sohn eine Frist gesetzt micht über seine Pläne zu informieren. Daraufhin bekam ich einen Brief das er ab 01.08. eine schulische Ausbildung beginnt welche Schulgeld kostet und ich ihn bitte bei seinem Bafög Antrag unterstützen möge. Gut alles gemacht.

      Nächster Schritt war jetzt von mir, seine Mutter aufzufordern mir ihr Einkommen offen zu legen. Ich hatte meinem Sohn als kooperativen Hinweis, als das JA jetzt tätig wurde meine Einkommen offen gelegt. Ich gehe mal davon aus das von der Mutter nichts kommen wird weil sie denkt, macht wie früher alles das JA.

      Mein Plan ist jetzt nächste Woche zu meiner Anwältin zu gehen, welche mich schon mal gut und erfolgreich vertreten hat, und mit ihr mein weitere Vorgehen zu bestimmen.

      Gruß Vejun
    • Hallo,

      du kannst zwar die KM anschreiben und sie bitten dir ihre Unterlagen zukommen zu lassen. Sie muss aber nicht darauf reagieren. Ab 18 muss Junior das von beiden Elternteilen einfordern und dem jeweils anderen zur Verfügung stellen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo zusammen,
      bis zur vollständigen Auskunftserteilung des Unterhaltsbegehrenden/-berechtigten kommt rechtlich nur die von Clint weiter oben aufgezeigte Vorgehensweise infrage. Ein anderes Vorgehen ist mit großen rechtlichen Risiken verbunden; schließlich gibt es immer noch den unbefristeten Unterhaltstitel.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen