Welches Netto Einkommen ist das richtige (Vor oder nach Abzug VBL öffentlicher Dienst)

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    • Welches Netto Einkommen ist das richtige (Vor oder nach Abzug VBL öffentlicher Dienst)

      Hallo,

      ich zahle seit kurzem nach einer Trennung nun Unterhalt für meinen 9 Jährigen Sohn.

      Wir haben den Unterhalt bisher selbst ausgerechnet und ich hoffe dies mit meiner ExFrau auch weiterhin so hinzubekommen. Ich möchte auch meinen Pflichten diesbezüglich nachkommen.

      Nun meine Frage

      Ich arbeite im Öffentlichen Dienst. Mein Netto auf meinem Lohnzettel wird noch um 165 Euro Zusatzversorgung im für den öffentlichen Dienst (VBL) gekürzt.
      Ich habe also einen Netto Betrag x und einen Auszahlungsbetrag x-165 Euro

      Der VBL Beitrag ist ja kein freiwilliger Beitrag den ich irgendwohin leiste sondern eine Pflichtabgabe im Öffentlichen Dienst. Die Aussage des Jugendamt Mitbearbeiters welchen wir darauf angesprochen haben war das dies keine Rolle spielt und ich den Netto Betrag vor Abzug VBL zur Berechnung nutzen muss. Das kommt mir aber nicht richtig vor da der VBL Beitrag ja der Altersvorsorge dient und dies nicht mal freiwillig, mir das Geld also auch nicht zur Verfügung steht.

      Hat jemand einen ähnlichen Fall und kann mich darüber aufklären?
    • Hallo,

      die VBL ist deiner zusätzlichen Altersvorsorge zuzuschlagen. Du kannst 4 % vom Brutto als zusätzliche Altersvorsorge geltend machen. Und da gehört die Zahlung rein.

      Und berufsbedingte Aufwendungen, entweder 5 % vom Netto oder die tatsächlichen Aufwendungen (je nach OLG) sind auch noch abzuziehen.

      Sind die beiden Positionen berücksichtigt worden?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AnnaSophie schrieb:

      Hallo,

      die VBL ist deiner zusätzlichen Altersvorsorge zuzuschlagen. Du kannst 4 % vom Brutto als zusätzliche Altersvorsorge geltend machen. Und da gehört die Zahlung rein.

      Und berufsbedingte Aufwendungen, entweder 5 % vom Netto oder die tatsächlichen Aufwendungen (je nach OLG) sind auch noch abzuziehen.

      Sind die beiden Positionen berücksichtigt worden?

      Sophie


      Hallo AnnaSophie

      danke für die schnelle Antwort. So in etwa habe ich das auch gesehen.

      Als restliche berufsbedingte Aufwendungen habe ich noch meine Monatskarte welche voll berücksichtigt wird (kostet 180 Euro im Monat).

      Die 165 Euro VBL sind sogar etwas mehr als 4 % von meinem Brutto. Wenn ich also 4% von meinem Brutto geltend mache würde mir das schon genügen um eine Stufe in der Tabelle runter zu rutschen.
    • Hallo nnamdre,

      ich bin mir sehr sicher, dass die VBL nicht zur 'freiweilligen' Altersversorgung gehört (ist sie de facto ja auch nicht). Nach meiner Auffassung sind das Pflichtbeiträge so wie auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das Geld steht dir definitiv nicht zu Verfügung.

      Es gibt auch ein Urteil (ich glaube BGH), wo das genau so entschieden wurde. Das war aber im Zusammenhang mit Ehegattenunterhalt. Ich kann mich nochmal auf die Suche machen, hab aber die Hoffnung, dass das hier jemand weiß. ;)

      Die Berechnung der VBL ist ja sehr kompliziert. Es wird doch der Arbeitgeberanteil - zumindest teilweise - auf dein Brutto aufgeschlagen und ist unter Umständen auch lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

      Wenn du aber mit den 4 % zurecht kommst, kann dir das im Moment egal sein, Hauptsache es wird vom Netto abgezogen. In der Zukunft könnte das allerdings dann irgendwann anders aussehen. Außerdem fände ich es richtig, von Anfang an mit einer rechtlich einwandfreien Argumentation zu kommen.

      Gruß
      Susanne
    • Nachtrag:
      Ich hab's gefunden:

      openjur.de/u/72123.html

      Randziffer 25
      Zur Ermittlung des vom Antragsteller erzielten Einkommens rügt die Revision mit Recht, dass das Berufungsgericht den Arbeitnehmerbeitrag zur VBL/SVV von rund 100 € nicht abgezogen hat. Die (Arbeitnehmer-)Beiträge sind im Bruttoeinkommen (Gesamtbrutto) enthalten und sind nach den vorliegenden Lohnbescheinigungen als persönliche Abzüge neben der berufsständischen Altersversorgung gesondert abgezogen worden. Da sie dem Antragsteller nicht zur Verfügung stehen, dürfen sie auch nicht in die Unterhaltsermittlung einfließen.
    • Hallo Forum,

      mein Benutzername ist neu, Goldesel mein alter BN habe ich die Daten nicht mehr.

      @Suzanne - vielen Dank - mir hilft das auch sehr - der Gegen-Anwalt rechnet, schön, immer auf meinem Jahresbrutto und durch die komplizierte Steuerabwicklung der ZVK ist für den Richter das Gegenargument schwer nachvollziehbar.
      Dazu meine Frage , vlt weisst du das . In der Lohnbescheinigung ist der Punkt 35 (Zukunftssicherung . Stpf. in Z3 enthalten).
      D.h. von einer Gehaltserrechnung auf JahresBrutto ist der Betrag komplett abzuziehen ?
      Und wird dieser Betrag in meine 4% Altersvorsorge eingerechnet oder habe ich zusätzlich noch 4% Altersvorsorge ?

      Gruß
      machsgut
    • Hallo,

      vermutlich kann Susanne da mehr zu sagen, aber ich würde sagen, dass sie zu den 4 % zus. Altersvorsorge zählen, da du ja nach Erreichen den 5jährigen unverfallbaren Anwartschaft später ja eine zusätzliche Rente daraus beziehst.
      Es wäre aber noch die Frage, ob auch der AG-Anteil zu den 4 % zählt oder nur das, was du selbst zahlst.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo machsgut,

      nee, leider kann ich dir zu den Einzelheiten nichts sagen. Unterhalt bzw. unterhaltsrelevantes Einkommen.... das können andere hier besser. Ob VBL zu den zusätzlichen 4 % gehört, weiß ich nicht.

      Zur VBL kann ich dir sagen, dass sie aus einem Arbeitnehmer- und einem Arbeitgeberanteil besteht. Der (höhere) AG-Anteil wird rechnerisch auf das steuerliche bzw. sozialversicherungspflichtige Einkommen aufgeschlagen. Vorher werden aber - jeweils unterschiedliche - Freibeträge abgezogen.

      Wenn ich diese Fragen hätte (bin selbst VBLerin) würde ich den Personalsachbearbeiter fragen. Nach meiner Erfahrung haben die die allerbesten Kenntnisse.

      Viel Glück!

      Gruß
      Susanne
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