eigene Wohnung, Anrechnung fiktive Miete

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    • eigene Wohnung, Anrechnung fiktive Miete

      Grüß Euch,
      ich bekomme Unterhalt von der Mutter nun geht es um Sonderbedarf, der ja entsprechend der Einkünfte aufzuteilen ist.
      Ich wohne in einer eigenen Wohnung, seit 30 Jahren. Welche fiktive Miete wird angesetzt, die derzeit aktuelle, oder die einer
      Wohnung, mit einem Mietvertrag von 1985?
      freue mich auf Eure Antworten
    • Ich hab mich vielleicht falsch ausgedrückt, deshalb nochmals anders formuliert. Für meine Wohnung müsste eine ortsübliche Miete festgelegt werden. Die Wohnung ist schon lange abbezahlt. Hätte ich für diese Wohnung vor 30 Jahren einen Mietvertrag abschliessen müssen, wäre die aktuelle Miete bedeutend niedriger, als würde ich erst 2018 einen Neumietvertrag (extrem steigende Mieten, im Münchner Speckgürtele)abgeschlossen haben.
    • Hallo,

      die Unterhaltsleitlinien Süddeutschland sagen folgendes:
      5. Wohnwert
      Der Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen im eigenen Heim ist als wirtschaftliche Nutzung des Vermögens
      unterhaltsrechtlich wie Einkommen zu behandeln. Neben dem Wohnwert sind auch Zahlungen nach dem
      Eigenheimzulagengesetz anzusetzen.
      Bei der Bemessung des Wohnvorteils ist auszugehen von der Nettomiete, d.h. nach Abzug der auf einen
      Mieter nach § 2 BetrKV umlegbaren Betriebskosten. Hiervon können in Abzug gebracht werden der
      berücksichtigungsfähige Schuldendienst, erforderliche Instandhaltungs-und Instandsetzungskosten und
      solche Kosten, die auf einen Mieter nicht nach § 2 BetrKV umgelegt werden können.
      Auszugehen ist vom vollen Mietwert. Wenn es nicht möglich oder nicht zumutbar ist, die Wohnung
      aufzugeben und das Objekt zu vermieten oder zu veräußern, kann statt dessen die ersparte Miete angesetzt
      werden, die angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse
      angemessen wäre. Dies kommt in der Regel für die
      Zeit bis zur Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags in Betracht.

      Vielleicht hast du ja einen Nachbarn, der solange schon Mieter in der Eigentumswohnung ist und du damit belegen kannst, dass die Miete nicht der heutigen bei Neuvermietung entspricht durch den langen Zeitraum.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!