Unterhalt, Ermittlung Einnahmen Ferienwohnung Spanien

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    • Unterhalt, Ermittlung Einnahmen Ferienwohnung Spanien

      Grüß Euch,
      kennt sich jemand(e) aus, wie die Unterhaltsrelevanten Einnahmen aus einer Ferienwohnung in Spanien ermittelt werden.
      Muss man aus einer Ferienwohnung Einnahmen erzielen? Welche Kosten sind zB bei einem Tagespreis von 80€ max abzuziehen.
      Welche Angaben muss die Mutter machen, welche Dokumente liefern? Wer kann mir weiterhelfen?
    • Hallo,

      wenn die Ferienwohnung noch finanziert ist, müsste die Finanzierung in Abzug gebracht werden können.
      Daneben müssten die Verbrauchskosten sowie die Kosten (Hausgeld) und die Reinigung und evtl. vorhandene Verwaltung in Abzug gebracht werden.
      Und vermutlich müssen die Einnahmen versteuert werden.
      Und die Rücklagen für neue Möbel etc.
      So zumindest meine Meinung. Bei vermieteten Eigentumswohnungen werden ja Einnahmen gegen Kosten gerechnet. Und eine Ferienwohnung ist in meinen Augen eine vermietete Wohnung. Und da müssten die gleichen Regeln gelten.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      bei den Süddeutschen Leitlinien ist in Bezug auf 1. Einnahmen folgendes für Vermietung/Verpachtung festgelegt:
      1.6 Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen ist der Überschuss der
      Bruttoeinkünfte über die Werbungskosten. Für Gebäude ist keine AfA anzusetzen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Soweit ich alles verstanden habe, muss eine Wohnung nicht vermietet werden, wenn der Mindestunterhalt gezahlt werden kann. Wird die Wohnung allerdings vermietet, wirkt sich dies ggf auf den Unterhalt aus.
      Letztendlich kann ich dies wohl nur erfahren über den Lohnsteuerausgleich, da dabei ja Einkünfte aus Vermietung angegeben werden müssen