Unterhalt Volljähriger 23 Jahre

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    • Unterhalt Volljähriger 23 Jahre

      Hallo,
      nach vielen Jahren der Ruhe bin ich mal wieder zurück imForum.
      Ich benötige mal von euch Denkanstöße beziehungsweise eureEinschätzung der folgenden Situation:
      Ich 55, zwei Kinder 27 + 23 Jahre aus erster Ehe.
      Seit mehreren Jahren habe ich mit dem 23-Jährigen massiveProbleme.
      Hier ein kurze Chronologie:
      Oberstufe Gesamtschule abgebrochen. (Raus geflogen, wg.Fehlzeiten),
      Psychologisch Betreuung, mehrere Monate, wg. Depressionen +ADHS ,Grund für Depressionen wahrscheinlich ( nach seinerDarstellung)die Scheidung
      Die Situation in der häuslichen Gemeinschaft mit meiner Ex entwickeltsich zu einem Alptraum.
      Ergebnis: in Zusammenarbeit mit dem JA: betreutes Wohnen
      Zwischenzeitlich Ausbildung, Fachoberschule, zum Erzieherbegonnen. Erhebliche Fehlstunden, raus geflogen.
      Rausgeflogen aus dem betreuten Wohnen.
      Da habe ich meinen Sohn bei mir und meiner neuen Frauaufgenommen.
      Arbeitslosigkeit meines Sohns.
      Ging auch nur wenige Wochen gut.
      Vergeblicher Versuch über das JA an meinem Wohnort Hilfe zubekommen.
      Eigene Wohnung (Nachbarort) für meinen Sohn gesucht undgefunden. Die Spannungen werden besser.
      Über 1 Jahr Arbeitslos. Finanzierung (Wohnung/Telefon/Taschengeld/Essensgeld etc) durch Papa
      Durch Vitamin B habe ich Ihm eine neue Lehrstelle besorgt.
      1,5 Jahre ging das gut. Jetzt fristlose Kündigung wg. unentschuldigtemFehlens.
      Nach seiner Aussage wg. Depressionen, kann aber mit seinenFreunden jeden Tag unterwegs sein.
      Jetzt seit 1 Monat Arbeitslos.
      Bin mit der neuerlichen Situation eigentlich totalüberfordert. Weiß nicht wie ich mich jetzt verhalten soll.
      Sehe es nicht ein, dass ich den eingeschlagenen Weg meinesSohnes finanzieren soll, andererseits
      will ich Ihn auch nicht auf die Straße setzen und Ihm seinemSchicksal überlassen was wiederum vielleicht die richtige Reaktion wäre.
      Wie bereits oben beschrieben bin ich immer meinerUnterhaltsvepflichtung nachgekommen und habe diese übererfüllt.
      Nun könnte ich mich auf den Standpunkt stellen: Keine Schule,keine Ausbildung = Kein Unterhalt.
      Dies hätte zur Folge, dass mein Sohn ALG1 / ALG II beantragtund das Sozialamt mich in Regress nimmt. Stichwort: Verwandtenunterhalt.
      Meine Geduld geht langsam zu ende.
      Wie seht Ihr die Situation?
      Gruß
      Johannes
    • Hallo,

      sind die Depressionen durch einen Facharzt festgestellt worden (die weswegen er jetzt aus der Lehrstelle geflogen ist)?
      Geht er zur Therapie bzw. hat er eine beantragt?

      Volljährigen, die keine allgemeinbildende Schule besuchen, haben nur Anspruch auf Unterhalt, wenn sie außerstande sind sich selbst zu unterhalten.
      Sprich in Ausbildung/Studium sind.

      Ich würde vermutlich Sohnemann erklären, dass er von mir erstmal nichts mehr bekommt, da er keine Ausbildung macht.
      Und dass er zum Jobcenter muss, um Geld für Miete etc. zu bekommen.
      Er soll mal Anträge stellen und den Aufwand sehen, der dafür notwendig ist.
      Klar, die können an dich herantreten, aber familienrechtlich hat er eben nur Anspruch, wenn er was macht.

      Hast du eine Bürgschaft für die Miete unterschrieben?


      Was war ab dem Zeitpunkt von den geschilderten Sachen, ab Volljährigkeit?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Johannes,
      das ist eine schwierige Situation. Am einfachsten zu lösen ist der rein finanzielle Part. Es ist richtig - dein Sohn sollte schnellstens ALG1 beantragen und zusätzlich (aufstockend) ALG2. Sein ALG1 wird nach der Ausbildungsvergütung bemessen, und das wird nicht reichen. Wegen Rückforderungen musst du dir keine Sorgen machen. Er ist zwar unter 25, lebt aber in seinem eigenen Haushalt. Eine Zurückverweisung auf den elterlichen Haushalt ist nicht möglich. Nur bei Kindern unter 25, die im Haushalt der Eltern leben (Bedarfsgemeinschaft), würde das Einkommen der BG eine Rolle spielen. Es würde auf jeden Fall deine Unterhaltspflicht geprüft. Die besteht aber z.Zt. nicht, da er weder in schulischer noch in betrieblicher Ausbildung ist.

      Mit dem Bezug von ALG1 und ergänzendem ALG2 muss und kann er seinen Lebensunterhalt bestreiten. In seinem Fall würde - auch wegen der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses (mögliche Sperrzeit) - sicher eine ärztliche Begutachtung veranlasst. Außerdem wäre damit auch der weitere Kindergeldanspruch gesichert. Falls du weiterhin das Kindergeld beziehst, musst du das natürlich weiterreichen, das würde bei seinem ALG2-Anspruch als eigenes Einkommen abgezogen.

      Soweit das Finanzielle. Viel schwieriger erscheint mir der Umgang mit seiner Krankheit. Entweder ist er wirklich richtig krank, dann ist es keine Frage des guten Willens, einen Arbeitsalltag durchzustehen. Er ist dann über weite Strecken gar nicht in der Lage dazu. Hier kann dein Part nur sein, ihn zu ermutigen, eine Therapie zu machen, bei der Dauer der Erkrankung vermutlich am besten eine stationäre. Depression und ADHS haben oft einen Zusammenhang (auch bei Erwachsenen). Was der Grund für die Depression ist, ist eigentlich schnurzegal. Die Behandlung ist wichtig! Die Depression ist eine der tödlichsten Krankheiten.

      Niemand kann wissen, wie schwer er wirklich erkrankt ist und ob er evtl. die Krankheit benutzt, um Leistung zu verweigern. Kann sein. Ich würde mich darauf nicht verlassen. Ich würde meinem Sohn jede Unterstützung anbieten bei dem Versuch, gesund zu werden. Und ich würde ihm vermitteln, dass ich seine Krankheit ernst nehme, mitfühle und verstehen will. Vielleicht hilft es dir, dich selbst gut über die Krankheit Depression zu informieren. Das kannst du zum Einstieg z.B. hier: deutsche-depressionshilfe.de/d…ne-depression/haeufigkeit

      Lieber Johannes, ich wünsche dir und eurem Sohn viel Kraft und alles erdenklich Gute auf eurem - vielleicht - schweren und langen Weg.

      Gruß
      Anne
    • Hallo zusammen,
      vielen Dank für eure Beiträge.
      Ich muss eventuell noch etwas dazu ergänzen:
      Die Wohnung habe ich auf meinem Namen angemietet.
      Es geht mir nicht vordringlich um den finanziellen Part, ichkönnte ihn weiter unterstützen, will aber nicht mehr….
      Mein Sohn kümmert sich weder um ALG1 / ALG2, noch ist erbereit sich um eine ärztliche Behandlung zu kümmern. Ich kann ihn ja nichtdahin tragen damit die Sachen erledigt werden. Viel Reden und vorhandenes Verständnisfür seine Erkrankung bringen Ihn leider auch nicht weiter.
      Er verspricht viel und hält sich an nichts, ich werde regelrechtbelogen und betrogen.
      Mit Verständnis komme ich nicht weiter, kann mir aber nichtpermanent Urlaub nehmen um mit Ihm die nötigen Termine zu machen undwahrzunehmen.
      Ich bin am Ende mit meinem Latein. Wo kann ich denn nochHilfe bekommen ?

      Gruß

      Johannes
    • Hallo Johannes,
      dein Hauptanliegen hab ich jetzt verstanden. Meinen Beitrag von gestern kannst du ab dem 3. Absatz einfach ignorieren.

      Wozu brauchst du die Hilfe? Wenn es deine Wohnung ist, musst du sie einfach kündigen. Die Zahlungen an den Sohn kannst du getrost einstellen (ein Unterhaltstitel existiert ja nicht, oder?).

      Dann hast du doch hier

      AnnaSophie schrieb:


      Ich würde vermutlich Sohnemann erklären, dass er von mir erstmal nichts mehr bekommt, da er keine Ausbildung macht.
      Und dass er zum Jobcenter muss, um Geld für Miete etc. zu bekommen.
      Er soll mal Anträge stellen und den Aufwand sehen, der dafür notwendig ist.
      schon den besten Rat bekommen. Und falls er sich mal ein Bein bricht, melde ihn einfach zum Marathon an. Dann kann er auch auf diesem Gebiet sehen, welcher Aufwand dafür notwendig ist.

      Susanne
    • Hallo Johannes,

      na Gott sei Dank ist es dicker.

      Es gibt in jeder Stadt psychosoziale Beratungsstellen (Caritas, Kirche, Sprechstunden für Angehörige an Kliniken...). Ich verstehe gut, dass du das nicht allein stemmen kannst. Hol dir da Hilfe. Und, auch wenn es noch so schwer sein mag, bleib in Verbindung mit deinem Sohn. Versuch, dich von der Vorstellung zu trennen, er könne, wenn er nur wollte. Vermutlich kann er nicht. Hast du dir die Seite von der Depressionshilfe angesehen? Dort gibt es auch Tipps für den Umgang mit Depressiven.

      Ich nehme mal an, die Mutter kannst du nicht einbinden? Vielleicht gibt es andere Personen in seinem Umfeld, denen er halbwegs vertraut. Ich verstehe, dass du nicht alles für ihn regeln willst. Das könnte auch sogar kontraproduktiv sein. Aber die wichtigsten Dinge würde ich begleiten. Da geht es um Existenzielles. Was ist z.B. mit seiner Krankenversicherung? Wenn er nirgendwo Leistungen bezieht, ist er da bald draußen.

      Ich wünsch dir viel Kraft!

      Gruß
      Susanne
    • Hallo,

      zuerst muss die Krankheit vom Verhalten unterschieden werden.

      Ein kranker Mensch hat Anspruch auf Hilfen (Krankengeld, Therapie, Reha-Maßnahmen). Dazu muss er zum Arzt gehen und sich die Krankheit attestieren lassen, um die erforderlichen Hilfen zu bekommen.
      Dein Sohn hat die die fristlose Kündigung wegen„unentschuldigtemFehlens“ bekommen und nicht wegen Krankheit. Also wegen Fehlverhaltens. Das hast du nicht verantworten!

      Verzichtet dein Sohn auf seine rechtlichen Ansprüchen aus den Versicherungen und auf ärztlicher Hilfe, dann trägt er als erwachsener Mann, die Verantwortung und die Folgen seiner Versäumnisse. Du als Vater eines erwachsenen Mannes, bist nicht verpflichtet seine existentielle Nachlässigkeit aufzufangen.

      Rechtlich betrachtet, wenn überhaupt, könntest du maximal 3 Monate zum Unterhalt herangezogen werden. Es muss entweder eine Therapie oder eine Arbeitslosenmeldung erfolgen. Da er beschäftigt war, hat er Ansprüche aus den gesetzlichen Versicherungen: Krankenkasse bzw. Alogeld, Aufstockung ALG 2.

      Was die Wohnung betrifft, darfst du, wie Susanne oben erwähnt, mit einer Dreimonatsfrist kündigen.
      Falls er weiter dort wohnen möchte, muss er es mit dem Vermieter regeln.
      Zahlt er pünktlich, dürfte es keine Probleme geben, weiter dort wohnen zu bleiben.

      Solange du ihm seine Verantwortung abnimmst, gibt es keinen Grund für ihn, sein Verhalten zu ändern.
      Du darfst deinen Sohn begleiten und unterstützen, falls er nach deiner Hilfe fragt. Unterstützen, heißt nicht, dass du seine finanzielle und existenzsichernde Verantwortung trägst.
      Ich wünsche dir den Mut, deinen Sohn seine Pantoffeln in die Hand zu drücken, statt sie ihm wegzuräumen.

      Liebe Grüsse

      Gabi

      PS:

      JOVDM4 schrieb:

      Blut ist dicker als Wasser.... Ich habe Skrupel ihn einfach fallen zu lassen... Wo soll er hin ? Auf die Strasse ? Halte ich nicht aus.


      Gib ihm eine vierwöchige Frist, sich um das Wohnen und Miete zu kümmern, danach geht die Kündigung raus.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von family2009 ()