Hallo Forum,
ich habe über ein vom ASD beauftragtes Institut begleiteten Umgang durchgeführt, gerichtlich gebilligt vom OLG. Die Umgänge sind positiv verlaufen und haben vor allem gezeigt, dass meine Tochter gerne Umgang mit ihrem Papa hat. Nachdem das Institut seinen Endbericht zur Verfügung stellte, habe ich erfahren dass die Mutter noch einen Brief an das Institut geschickt hat. Diesen Brief habe ich angefordert, da dieser durchaus verfahrensrelevant sein könnte, doch es wird ein ziemliches Geheimnis darum gemacht, es würde nichts wichtiges drin stehen etc. Das glaube ich aber nicht bzw. glaube ich erst, wenn ich den Inhalt kenne.
Meine Fragen wären nun:
1.) Wie kann ich Akteneinsicht beantragen bzw. erreichen, dass dieser Brief dem Gericht, dem ASD und den anderen Verfahrensbeteiligten z. B. mir zur Verfügung gestellt wird?
2.) Laut dem Institut dient Begleiteter Umgang zur Kontaktanbahnung, was in meinem Falle ja erreicht wurde. Weiterer begleiteter Umgang mache keinen Sinn. Da die Mutter allerdings nach wie vor unbegleitete Umgänge ablehnt, will man nun schon wieder begleiteten Umgang durchführen. Soll ich darauf eingehen um wenigstens mein Kind vor einer Entfremdung zu bewahren oder soll ich das strikt ablehnen? Was wäre eine gute Strategie?
Bin für jeden Tipp bzw. Hinweis dankbar,
calypso
ich habe über ein vom ASD beauftragtes Institut begleiteten Umgang durchgeführt, gerichtlich gebilligt vom OLG. Die Umgänge sind positiv verlaufen und haben vor allem gezeigt, dass meine Tochter gerne Umgang mit ihrem Papa hat. Nachdem das Institut seinen Endbericht zur Verfügung stellte, habe ich erfahren dass die Mutter noch einen Brief an das Institut geschickt hat. Diesen Brief habe ich angefordert, da dieser durchaus verfahrensrelevant sein könnte, doch es wird ein ziemliches Geheimnis darum gemacht, es würde nichts wichtiges drin stehen etc. Das glaube ich aber nicht bzw. glaube ich erst, wenn ich den Inhalt kenne.
Meine Fragen wären nun:
1.) Wie kann ich Akteneinsicht beantragen bzw. erreichen, dass dieser Brief dem Gericht, dem ASD und den anderen Verfahrensbeteiligten z. B. mir zur Verfügung gestellt wird?
2.) Laut dem Institut dient Begleiteter Umgang zur Kontaktanbahnung, was in meinem Falle ja erreicht wurde. Weiterer begleiteter Umgang mache keinen Sinn. Da die Mutter allerdings nach wie vor unbegleitete Umgänge ablehnt, will man nun schon wieder begleiteten Umgang durchführen. Soll ich darauf eingehen um wenigstens mein Kind vor einer Entfremdung zu bewahren oder soll ich das strikt ablehnen? Was wäre eine gute Strategie?
Bin für jeden Tipp bzw. Hinweis dankbar,
calypso