Akteneinsicht

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    • Akteneinsicht

      Hallo Forum,

      ich habe über ein vom ASD beauftragtes Institut begleiteten Umgang durchgeführt, gerichtlich gebilligt vom OLG. Die Umgänge sind positiv verlaufen und haben vor allem gezeigt, dass meine Tochter gerne Umgang mit ihrem Papa hat. Nachdem das Institut seinen Endbericht zur Verfügung stellte, habe ich erfahren dass die Mutter noch einen Brief an das Institut geschickt hat. Diesen Brief habe ich angefordert, da dieser durchaus verfahrensrelevant sein könnte, doch es wird ein ziemliches Geheimnis darum gemacht, es würde nichts wichtiges drin stehen etc. Das glaube ich aber nicht bzw. glaube ich erst, wenn ich den Inhalt kenne.

      Meine Fragen wären nun:

      1.) Wie kann ich Akteneinsicht beantragen bzw. erreichen, dass dieser Brief dem Gericht, dem ASD und den anderen Verfahrensbeteiligten z. B. mir zur Verfügung gestellt wird?
      2.) Laut dem Institut dient Begleiteter Umgang zur Kontaktanbahnung, was in meinem Falle ja erreicht wurde. Weiterer begleiteter Umgang mache keinen Sinn. Da die Mutter allerdings nach wie vor unbegleitete Umgänge ablehnt, will man nun schon wieder begleiteten Umgang durchführen. Soll ich darauf eingehen um wenigstens mein Kind vor einer Entfremdung zu bewahren oder soll ich das strikt ablehnen? Was wäre eine gute Strategie?

      Bin für jeden Tipp bzw. Hinweis dankbar,

      calypso
    • Hallo,

      wie sieht das Gericht denn die Zeit nach dem begleitenden Umgang? Dieser sollte doch wohl nur dazu dienen, einen unbegleitenden Umgang zu ermöglichen.
      Was passiert nun? Musst du einen Antrag auf unbegleitenden Umgang stellen oder wurde das gleich mit geregelt?
      Wenn nicht würde ich sofort einen Antrag stellen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      nach dem begleiteten Umgang lebte der Umgangsbeschluss, der unbegleitete Umgänge vorsieht, wieder auf. Doch die Mutter boykottierte diese Umgänge. Dann hat das Gericht per e. A. einen Umgangsausschluss verhängt. Gleichzeitig hat es von Amst wegen das Hauptsacheverfahren eröffnet. Daraufhin habe ich eine mündliche Anhörung beantragt. Hier wurde von dem Beistand meiner Tochter erwähnt, dass es doch wieder Möglichkeiten gibt, einen begleiteten Umgang zu machen. Mein Anwalt meinte, wir sollten für alles offen sein, dies wäre kein Zugeständnis sondern nur eine Absichtserklärung. Dann schrieb ich dem Gericht, dass der letzte BU sein Ziel erreicht hat, nämlich der Kontaktanbahnung. Ich habe außerdem erbeten, dass ich mit meiner Tochter telefonieren kann und Briefe schreiben. Bislang kam noch keine Antwort darauf. Doch nun kam ein Anruf den ich am Donnerstag abgehört habe, da sprach mir jemand vom Jugendamt auf den AB drauf, ich soll vorbeikommen um eine Datenschutzerklärung abzugeben, wegen begleitetem Umgang. Das finde ich seltsam da ich gar nicht zugestimmt habe und auch die Termine nicht abgestimmt sind. Außerdem muss das ja das Gericht entscheiden und nicht das Jugendamt. Das ist der Stand der Dinge. Danke für Deine Antwort.

      calypso