erhebliche Veränderung beim bereinigten Nettoeinkommen

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    • erhebliche Veränderung beim bereinigten Nettoeinkommen

      Hallo Zusammen,
      meine Exfrau hat nach der Scheidung eine erste Ausbildung begonnen und diese nun abgeschlossen. Ihr Einkommen wird sich gegenüber der Ausbildungsvergütung fast verdreifachen.
      Dazu folgende Fragen:
      1) Wird bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens dennoch das durch zwölf geteilte Jahreseinkommen
      berücksichtigt oder das aktuelle deutlich höhere Einkommen zugrunde gelegt?
      2) Während der Ehe hat sie bis zur Geburt der Kinder (ca. hälftige Ehezeit) eine Vollerwerbstätigkeit ausgeübt und dann die gemeinsamen Kinder ohne Erwerbstätigkeit betreut.
      Könnte dieses Einkommen in dem neuen Beruf als nicht eheprägend für den Ehegattenunterhalt bzw. als Karrieresprung angesehen werden, obwohl das aktuelle Einkommen in etwa dem Einkommen vor der Betreuungsphase der Kinder entspricht?

      Bin gespannt auf eure Einschätzung.

      Viele Grüße Renninger
    • Hallo Villa,
      vielen Dank für die schnelle Antwort. Da bei meiner Exfrau ein bisher aktuell nicht mehr zu berücksichtigender Wohnwert angerechnet wurde, musste ich bisher keinen Unterhalt zahlen.
      Das hätte sich jetzt geändert, wenn das erhaltene Einkommen der letzten 12 Monate zugrunde gelegt worden wäre und nicht eine Berechnung ausschließlich mit dem derzeitigen, viel höheren aktuellen Gehalt vorgenommen wird.
      Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?
      Gruß Renninger