Beurkundung eines Titels für Volljährige

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    • Hallo Boxxter,

      mir ist so etwas nicht bekannt. Auch bei nicht volljährigen kann man zu mindestens auf dem Jugendamt auf einer Befristung bis 18 bestehen und diese auch vermerken.
      Ich würde einen Unterhaltstitel auf die Zeit bis zu einem Abschluss beschränken. Z.bsp. Lehre oder Studium.

      Es ist aber auch eine gute Gelegenheit wieder mal mit seinem Kind in Kontakt zu kommen.
      Lasse Dir doch einfach erzählen was Dein Kind vorhat. Sage ihm dass du natürlich Unterhalt bezahlst und es sich gerne an Dich wenden kann.

      Biete an den Unterhalt über das Jugendamt berechnen zu lassen.

      Und bezahle am besten per Dauerauftrag.


      Viele Grüße

      der Forenadmin
    • Hallo,

      Forenadmin schrieb:

      Auch bei nicht volljährigen kann man zu mindestens auf dem Jugendamt auf einer Befristung bis 18 bestehen und diese auch vermerken.




      der Forenadmin
      @'Forenadmin

      rechtlich hat ein minderj. Kind einen Anspruch auf einen unbefristeten Titel.

      s.hier:
      community.beck.de/2012/03/19/d…einen-unbefristeten-titel

      Gruss
      sturkopp
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Hallo Boxter,

      ich habe das so gemacht und den Titel auf 18 terminiert. Ich habe aber auch Monate davor mit meinen Kindern gesprochen und ihnen versichert dass der Unterhalt (nach neuer Berechnung) natürlich von mir solange gezahlt wird bis für den Unterhalt keine rechtliche Grundlage mehr besteht.
      Mein Sohn wollte (auf Anraten seiner Mutter) einen Titel von mir unterzeichnen lassen. Ich habe ihm daraufhin gesagt dass ich in so einem Falle auch sein Handy nicht mehr bezahle oder auch kein Notebook mehr übrig habe.

      Also immer eine einvernehmliche Lösung suchen :)

      Aber Sturkop und villa haben Recht. Unter 18 kann auf einen unbefristeten Titel bestanden werden.

      Gruß
      Der Forenadmin
    • Hallo "Der Forenadmin",

      mir geht es nicht um ein minderjähriges Kind! Es geht um ein volljähriges Kind. Das Kind ist volljährig. 18 Jahre alt.


      Es bestehen keine Kindes-Unterhaltstitel jeglicher Form.


      Aufgrund dessen besteht das Jugendamt auf eine Neuauflage bzw. Neubeurkundung eines Volljährigen - Unterhaltstitel. Dieser soll dann auch noch zukünftig unbefristet sein.

      Also, es geht um einen zu erstellenden unbefristeten Volljährigen- KU-Titel.


      Mir geht es um das nachfolgende Anliegen wie bereits oben geschrieben als ersten Beitrag:

      boxxter schrieb:

      gibt es ein Gerichtsurteil (OLG o.ä.), dass auch bei Volljährigen die Beurkundung eines Unterhaltstitetls unbefristet zu erstellen ist?

      Vielleicht hast du hierzu Erkenntnisse, möchte dich aber bitten, lediglich auf mein Anliegen einzugehen. Siehe ersten Beitrag und mein Zitat.
      Gruß
      boxxter

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von boxxter ()

    • Moin boxxter,

      da wirst du nix finden.
      Mit welcher Begründung sollte den ein unbefristeter Titel gefordert werden? Die Argumentation aus dem Hamm-Beschluss zieht ja nicht mehr.
      Freifahrtschein für diverse Ausbildungsabbrüche oder was? Da ein ende der Unterhaltspflicht absehbar ist kann die Unterwerfung auch begrenzt werden.

      Hier noch ein paar Info´s: Link entfernt da Werbung/Villa.



      gruss
      sturkpp
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Hallo sturkopp,

      sturkopp schrieb:

      Mit welcher Begründung sollte den ein unbefristeter Titel gefordert werden? Die Argumentation aus dem Hamm-Beschluss zieht ja nicht mehr.
      Freifahrtschein für diverse Ausbildungsabbrüche oder was? Da ein ende der Unterhaltspflicht absehbar ist kann die Unterwerfung auch begrenzt werden.

      vielen Dank für deine Antwort.

      Es gibt keine Begründung. Auf meine damalige Korrespondenz vom Februar 2019 zu meinem Anliegen der Begrenzung des Titels zum 31.07.2019 (Schulbescheinigung) gab es dazu keine Antwort.

      Ein neuer Termin Anfang Juli zur Berukundung beim JA (in meinem Wohnbereich-Lkr.) liegt vor.
      Gruß
      boxxter