Abänderung von JA - Urkunden

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    • Abänderung von JA - Urkunden

      Hallo,

      es geht hier um Volljährigenunterhalt und folglich um dessen Berurkundung - unbefristet.

      Können unbefristete Urkunden dann auch bei Vorliegen von Änderungen auch ohne Anwälte bei Stellung des Abänderungsantrages bei Gericht jederzeit abgeändert werden ? Also Problemlos?

      Hierzu ist der § 239 FamFG in Betracht zu ziehen. Denn das JA nennt diesen (§ 239 FamFG) hinsichtlich der unbefristeten Beurkundung.
      Gruß
      boxxter
    • Hallo Clint,

      der Volljährigen- KU-Titel (unbefristet) besteht ja noch nicht. Es gibt überhauupt momentan keinen KU- Titel.

      Das Jugendamt beteht auf eine Neuauflage bzw. Neubeurkundung eines Volljährigen - Unterhaltstitel. Dieser soll dann auch noch zukünftig ubefristet sein.

      Aber wie ich erfahren habe, gilt auch hier bei Volljährigenunterhaltstiteln, dass Abänderungen immer wieder Geld kosten.

      Auf meine Frage, ob es ein Gesetz gibt, dass unbefristete Volljährigenunterhaltstitel tatsächlich erstellt werden müssen, so wie es das Jugendamt für die Volljährige fordert, hatte ich bisher keine Antwort erhalten.

      Daher habe ich mich entschlossen, zwar einen Volljährigen KU-Titel zu unterschreiben, jedoch nur als Befristung zum 31.07.2019.

      Denn die mir vorliegende Schulbescheinigung sagt aus, dass die Schulzeit Ende Juli 2019 endet.

      Eine Einvernehmlichkeit zum Unterhalt (Unterhaltszahlung) ohne Volljährigen-Unterhaltstitel gibt es nicht. Die andere Seite ist und bleibt stur für die Neubeurkung eines unbefristeten Volljährigen-Unterhaltstitels.
      Gruß
      boxxter

      Dieser Beitrag wurde bereits 9 mal editiert, zuletzt von boxxter ()

    • Hallo,

      du kannst die Urkunde bei jedem Jugendamt erstellen lassen.
      Wenn du aber eine befristete erstellst und das Kind dagegen klagt, auf eine unbefristete, dann wird ein Gericht entscheiden.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      ich kenne keine solche Entscheidung, was nicht heißt, dass es sie nicht gibt.
      Aber ich würde eben das Risiko eingehen, aber vermutlich bei einem Notar einen solchen Titel erstellen, wie ich weiter oben geschrieben habe.
      Mit den Eventualitäten und der Verpflichtung bis zum ersten Abschluss zu zahlen, wenn die Voraussetzungen gegeben und mindestens zwei Monate vorher nachgewiesen werden.
      Denn ein Volljähriger muss dies immer nachweisen, und ist da in der Pflicht. Und das habe ich ja genau geschrieben, so dass es am Volljährigen liegt, dass fristgemäß nachzuweisen.
      Denn so wie du dich ausdrückst hast du keinen (großen) Kontakt zum Kind.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!