Aufenthaltsbestimmung / Geschwistertrennung

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    • Aufenthaltsbestimmung / Geschwistertrennung

      Liebe Mitglieder,
      ich wende mich mit einem Thema an Euch, was mir gerade sehr Bauchweh bereitet.

      Ich bin Mama von zwei Kids, X. (9) und Y. (6).
      Aktuell leben wir in NRW.

      Gebürtig bin ich aus Berlin. Dort lebt auch weiterhin meine gesamte Familie.

      ich hatte bereits meine Tochter (Vater lebt wegen der Arbeit im Ausland) als ich in die Beziehung mit Y.s Vater ging. Zusammen mit meiner Tochter bin ich zu meinem Freund in die Stadt gezogen, das war 2010.
      Im Herbst 2016 habe ich mich von dem Vater getrennt. Soweit es ging lief alles harmonisch und freundlich.
      zum Thema Unterhalt haben wir uns privat auf eine Summe geeinigt, die mal kam oder auch nicht.

      Kosten für Kita, oder Betreuung der OGS habe ich komplett alleine getragen weil er es nie so ganz mit seinen Finanzen hatte.

      Wir hatten niemals rechtlich ärger untereinander, weil ich keinen wegen Geld einschalten wollte.


      Ich hatte die Jahre über immer wieder Heimweh und war regelmäßig mit meinen Kindern in der Heimat.

      Anfang 2017 habe ich meinem Ex-Lebensgefährten von meinem Wunsch nach Berlin zurück zu gehen schon berichtet.

      Seit der Trennung 2016 habe ich alles versucht um hier richtig anzukommen.Aber irgendwie hat alles nicht funktioniert. Mich hier gehalten hat natürlich auch ein guter Job.

      Am 30.4 dieses Jahr bin ich Geschädigte eines Raubdeliktes geworden. Dieser Raub geschah in meiner Wohnung. Zum Glück waren die Kinder nicht im Haus. Ich war noch zuhause weil ich an diesem Tag erst zur Spätschicht musste.

      Meine Wohnung wurde demoliert, und mir wurde unter Gewalt erspartes Bargeld sowie sonstige Wertgegenstände entwendet. Der Täter wurde gefasst und die Staatsanwaltschaft ermittelt aktuell noch.

      Nach diesem Vorfall, habe ich zuerst die Polizei informiert und dann den Vater meines Sohnes - ich habe ja sonst niemanden hier.
      Er hat die Wohnung und mich also direkt danach gesehen.

      Meine Eltern sowie mich hat dieser Überfall so schockiert,dass wir der Meinung waren, dass ein Umzug in die Heimat zwingend erforderlich ist um Kinder und mich zu schützen.

      Meine Eltern habe alle Hebel in Bewegung gesetzt, stand heute :
      Es ist eine schöne 4 Zimmer Wohnung in einer ruhigen Kleinstadt bei Berlin gefunden. Direkt gegenüber von der Wohnung meiner Eltern. Die Umgebung ist vollkommen Kindgerecht und auch viele Kinder leben in der Umgebung, die wir aus unseren zahlreichen besuchen schon kennen.

      Meine Wohnung ist zum 31.07 zur Nachmietung abgegeben. Mein Job ist gekündigt. Unser gemeinsamer Sohn kommt diesen Sommer in die Schule.
      Die beantragten OGS-Plätze habe ich gekündigt (da ich diese Kosten selber getragen habe) und die Kinder habe ich in der neuen Schule schon angekündigt.
      Ich hatte sofort Erfolg mit einem neuen Job, der optimal zu den Kindern passt und uns trotzdem finanziell absichert.Beginn wäre der 01.09. In Brandenburg müssen die Kinder ab dem 20.08 wieder zur Schule.

      Ich habe den Vater über alles informiert. Er wusste über jeden Schritt bescheid. Natürlich war er nicht begeistert, aber ich habe ihm auch ganz viele Vorschläge gemacht, wie wir den Umgang prima regeln könnten.

      Der letzte Schultag hier ist der 13.07. Am 15.07 sollte es für 1,5 Wochen für die Kids und mich in den Urlaub gehen und dann sollte es mit dem Umzug los gehen.

      Gestern habe ich ein Schriftstück vom Gericht erhalten, dass der Vater von Y. das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt hat.

      ich bin aus allen Wolken gefallen. Er hat nicht einmal auch nicht einmal etwas negatives geäußert und dazu hätte er genug Zeit gehabt. Er wusste von jeder Kündigung... die Anhörung vor Gericht ist auf den 12.07 gelegt.

      Ich konnte ihn nicht zur rede stellen. Er ist im Urlaub. Generell hat er im gesamten Juni keine Zeit um die Kids zu nehmen und der Unterhalt fehlt bis heute auch...
      Aber ich habe so ein Schreiben im Briefkasten.

      ich weiss auch gar nicht wie er darüber nachdenken kann, die Geschwister zu trennen. Y. kennt von Geburt an nichts anderes als X. an seiner Seite.
      Nach dem Vorfall am 30.04, der mich noch sehr in den Knochen steckt, muss ich also jetzt auch noch um meinen Sohn oder unsere Existenz bangen ????

      Ich habe so große Angst und am Wochenende kann ich natürlich niemanden nach rechtlichem Rat fragen.

      Vielleicht hat hier wer eine ähnliche Situation erlebt oder kennt sich ein wenig in rechtlichen Dingen aus...

      ich bin über alle Informationen Dankbar...

      S.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kurtkurt () aus folgendem Grund: Klarnamen entfernt

    • Hallo,

      ich gehe davon aus, dass ihr gemeinsames Sorgerecht habt.
      Damit benötigst du die Zustimmung des KV zum Umzug des gemeinsamen Kindes.

      Was sagt Sohni zum Umzug? Er ist ja noch verhältnismäßig klein, aber hast du ihn mal gefragt?
      Wie oft war in diesem Jahr Umgang?
      Unterhaltszahlung interessiert hier nicht so, da das ein anderes Thema ist.

      Sind immer beide Kinder zum KV von Y gegangen oder hatte Y auch alleinige Papazeit?

      Hast du den KV seit 2017 mal schriftlich/per Mail über deine Umzugswünsche etc. informiert oder war das alles persönlich im vier-Augen-Gespräch?

      Er kann den Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen, dann wird das verhandelt, wenn er aber schon seit 2017 davon weiss und du auch Vorschläge gemacht hast, wie der Umgang auf die Entfernung realisiert werden soll/kann, dann wäre die Frage, wie das Gericht das bewerten wird. Zumal wenn der KV bislang keinen regelmäßigen Umgang hatte. Hast du den KV auch über die Platzabsagen der OGS informiert? Wohnt der KV bei euch in der Nähe, so dass für Sohni die gewohnte Umgebung etc. bestehen bleiben würde? Das schulische Umfeld wäre ja so oder so neu.

      Auf jeden Fall brauchst du einen Anwalt, der dich auch im Prozess vertritt.

      Wie ist das mit den Kindern? Freuen die sich auf Berlin und die neue Umgebung und Oma und Opa in der Nähe?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Oslilo,
      herzlich willkommen im ISUV-Forum.
      Ich kann gut verstehen, dass die gerichtliche Vorladung/Mitteilung ein Schock für dich war.
      Ja, eine gute Fachanwältin/einen guten Fachanwalt für Familienrecht solltest du hinzuziehen.
      Anhand deiner Schilderung halte ich es durchaus für möglich, dass der Antrag des Kindesvaters abgewiesen wird.
      Eure Kinder können - unterstützt durch die Großeltern - auch in der Nähe von Berlin aufwachsen. Und die Kinder werden durch eine gerichtliche Entscheidung auch nicht so leicht getrennt.
      Ich würde auch - unabhängig vom laufenden Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht - sofort beim zuständigen Jugendamt eine Berechnung des Unterhalts für die Kinder beantragen. Das kostet dich nichts und der Titel (Jugendamtsurkunde) verschafft dir die Sicherheit, dass du das Geld bekommst, falls der Kindesvater leistungsfähig ist.
      Vielleicht schreibst du mal, wie die Angelegenheit weitergeht.

      Viel Erfolg

      Villa
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