Hallo Mo,
selbst Pädagoge, oder was?
Wenn Du Dir die Anleitung durchgelesen hättest, wüsstest Du doch, was Bedingung ist für die Abänderung - nicht das Anbieten der Darlehenslösung, sondern die Aufforderung an den Unterhaltspflichtigen, bei Volljährigkeit erstmals seinen Bedarf, sowie die ggf. eigenen Einkünfte und das Vermögen offen zu legen, darüber hinaus das des anderen Elternteils und diese Dinge zu belegen.
Allein durch diese Aufforderung setzt Du den Unterhaltsbedürftigen negativ in Verzug und eröffnest so den Zeitpunkt, ab dem abgeändert werden kann.
Die Darlehenslösung soll nur verhindern, dass sich das Kind auf Entreicherung berufen kann und ggf. zu viel/zu Unrecht bezogenen Unterhalt zurück zahlen muss.
Ja, aber woher sollen denn die Grundlagen für die (endgültige) Unterhaltsberechnung kommen?
Ich hab den Eindruck, Du denkst, dass Du Dir das, was Dir passend scheint, einfach rauspickst und dann versuchst, das Ding nach Deinem Gusto abzuhandeln.
Ich käme nicht auf die Idee, wenn ich von Autos keine große Ahnung hab (außer, wie ich das Ding starte, fahre und vielleicht noch, wo die Tanköffnung ist und welchen Kraftstoff ich nutze) und mir der TÜV sagen würde: ihr Auto macht zu viel Krach und deswegen gibt es kein Plakette mehr, das Ding in meine Garage zu fahren und im Motorraum rumzugucken und etwas Wischwasser nachzufüllen.
Warum zum Geier gehst Du nicht zu einem Anwalt, wenn Du keine Ahnung vom Unterhaltsrecht ab Volljährigkeit hast und zusätzlich auch die gegeben Hinweise nicht vollständig umsetzt?
Tut mir leid, mir fehlen da echt die Worte.
Gruß Tanja
mo69 schrieb:
pädagogisch zu formulieren
mo69 schrieb:
Ist es denn Bedingung, direkt die ganzen Daten anzufordern (aus Clints Post), ich hatte es eher so verstanden, das ich die Zahlung der Unterhaltsleistungen als Darlehen für die Zukunft anbieten kann, und dann nach Berechnung des Unterhaltsanspruchs halt verrechnet, je nachdem ob der Unterhalt passte oder nicht.
Allein durch diese Aufforderung setzt Du den Unterhaltsbedürftigen negativ in Verzug und eröffnest so den Zeitpunkt, ab dem abgeändert werden kann.
Die Darlehenslösung soll nur verhindern, dass sich das Kind auf Entreicherung berufen kann und ggf. zu viel/zu Unrecht bezogenen Unterhalt zurück zahlen muss.
mo69 schrieb:
Ich habe geschrieben, das ich die Unterhaltszahlungen in der Zukunft als Darlehen leisten möchte, und nach endgültiger Unterhaltsberechnung dann die bekannte Verrechnung bei der Darlehenslösung erfolgt. Das impliziert meiner Meinung nach einen Abänderungsantrag,
Ich hab den Eindruck, Du denkst, dass Du Dir das, was Dir passend scheint, einfach rauspickst und dann versuchst, das Ding nach Deinem Gusto abzuhandeln.
Ich käme nicht auf die Idee, wenn ich von Autos keine große Ahnung hab (außer, wie ich das Ding starte, fahre und vielleicht noch, wo die Tanköffnung ist und welchen Kraftstoff ich nutze) und mir der TÜV sagen würde: ihr Auto macht zu viel Krach und deswegen gibt es kein Plakette mehr, das Ding in meine Garage zu fahren und im Motorraum rumzugucken und etwas Wischwasser nachzufüllen.
Warum zum Geier gehst Du nicht zu einem Anwalt, wenn Du keine Ahnung vom Unterhaltsrecht ab Volljährigkeit hast und zusätzlich auch die gegeben Hinweise nicht vollständig umsetzt?
Tut mir leid, mir fehlen da echt die Worte.
Gruß Tanja