Hallo Mo,
möglicherweise hat das Kind bereits seit Beginn der Ausbildung überhaupt keinen Anspruch mehr auf Unterhalt (weil z.B. das Ausbildungsentgelt 'ordentlich' ist. In dualen Ausbildungsgängen kann das schon mal knapp über 1.000 Euro sein...).
Da Du aber offenbar nicht rechtzeitig nachgefragt hast, kannst Du für den - ggf. in der Vergangenheit zu Unrecht - geleisteten Unterhalt keine Erstattung erwarten.
Fordern und schauen, wie sich das Kknd verhält, kannst Du natürlich schon - allerdings wenn es zum Anwalt gehen sollte, solltest Du gut überlegen, ob Du Dir die Kosten für Rückforderung erst ab Januar ans Bein bindest...
Gruß Tanja
möglicherweise hat das Kind bereits seit Beginn der Ausbildung überhaupt keinen Anspruch mehr auf Unterhalt (weil z.B. das Ausbildungsentgelt 'ordentlich' ist. In dualen Ausbildungsgängen kann das schon mal knapp über 1.000 Euro sein...).
Da Du aber offenbar nicht rechtzeitig nachgefragt hast, kannst Du für den - ggf. in der Vergangenheit zu Unrecht - geleisteten Unterhalt keine Erstattung erwarten.
Fordern und schauen, wie sich das Kknd verhält, kannst Du natürlich schon - allerdings wenn es zum Anwalt gehen sollte, solltest Du gut überlegen, ob Du Dir die Kosten für Rückforderung erst ab Januar ans Bein bindest...
Gruß Tanja
Mir reicht's, komm Einhorn, wir geh'n schaukeln!
Und neues über die Plagiatsäffaire der ehemalige Familienministerin: frag den Staat hat geklagt und die FU muss Unterlagen herausgeben und das Gutachten ist einsehbar
Und neues über die Plagiatsäffaire der ehemalige Familienministerin: frag den Staat hat geklagt und die FU muss Unterlagen herausgeben und das Gutachten ist einsehbar