Hallo Mo,
möglicherweise hat das Kind bereits seit Beginn der Ausbildung überhaupt keinen Anspruch mehr auf Unterhalt (weil z.B. das Ausbildungsentgelt 'ordentlich' ist. In dualen Ausbildungsgängen kann das schon mal knapp über 1.000 Euro sein...).
Da Du aber offenbar nicht rechtzeitig nachgefragt hast, kannst Du für den - ggf. in der Vergangenheit zu Unrecht - geleisteten Unterhalt keine Erstattung erwarten.
Fordern und schauen, wie sich das Kknd verhält, kannst Du natürlich schon - allerdings wenn es zum Anwalt gehen sollte, solltest Du gut überlegen, ob Du Dir die Kosten für Rückforderung erst ab Januar ans Bein bindest...
Gruß Tanja
möglicherweise hat das Kind bereits seit Beginn der Ausbildung überhaupt keinen Anspruch mehr auf Unterhalt (weil z.B. das Ausbildungsentgelt 'ordentlich' ist. In dualen Ausbildungsgängen kann das schon mal knapp über 1.000 Euro sein...).
Da Du aber offenbar nicht rechtzeitig nachgefragt hast, kannst Du für den - ggf. in der Vergangenheit zu Unrecht - geleisteten Unterhalt keine Erstattung erwarten.
Fordern und schauen, wie sich das Kknd verhält, kannst Du natürlich schon - allerdings wenn es zum Anwalt gehen sollte, solltest Du gut überlegen, ob Du Dir die Kosten für Rückforderung erst ab Januar ans Bein bindest...
Gruß Tanja