Berechnung bereinigtes Nettoeinkommen vom Jugendamt

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    • mo69 schrieb:

      Außerdem weiß ich ehrlich gesagt nicht genau was Tochter vorhat ob studieren oder Ausbildung, Schule ist vorbei. Im Falle einer Ausbildung wäre nach Lage der Dinge doch wahrscheinlich nicht mehr so viel Unterhalt zu leisten? Deshalb habe ich gedacht macht ein Abänderungsantrag vielleicht Sinn.
      Moin,

      dann lass dir von dem Kind die Unterhaltsbedürftigkeit nachweisen, bereite also eine Abänderung vor. "Anleitung" dazu befindet sich in ISUV-Report 155 (Seite 14-15). Deinen Haftungsanteil am zukünftigen Volljährigenunterhalt kann ich nicht abschätzen.

      Aufgrund der neuesten Information zum Zahlungstermin würde ich nicht mehr an die Mutter zahlen, sondern am 16.7. die o.g. 309 € direkt an das Kind (BGH-Darlehenslösung?). Aber wer teilt dir rechtzeitig und rechtswirksam die Kontoverbindung des Kindes mit?
    • Clint schrieb:

      mo69 schrieb:

      Außerdem weiß ich ehrlich gesagt nicht genau was Tochter vorhat ob studieren oder Ausbildung, Schule ist vorbei. Im Falle einer Ausbildung wäre nach Lage der Dinge doch wahrscheinlich nicht mehr so viel Unterhalt zu leisten? Deshalb habe ich gedacht macht ein Abänderungsantrag vielleicht Sinn.
      Moin,
      dann lass dir von dem Kind die Unterhaltsbedürftigkeit nachweisen, bereite also eine Abänderung vor. "Anleitung" dazu befindet sich in ISUV-Report 155 (Seite 14-15). Deinen Haftungsanteil am zukünftigen Volljährigenunterhalt kann ich nicht abschätzen.

      Aufgrund der neuesten Information zum Zahlungstermin würde ich nicht mehr an die Mutter zahlen, sondern am 16.7. die o.g. 309 € direkt an das Kind (BGH-Darlehenslösung?). Aber wer teilt dir rechtzeitig und rechtswirksam die Kontoverbindung des Kindes mit?
      Also ich habe immerhin eine Kontonummer, ist ein Sparbuch, aber ein normales, auf das ich überweisen könnte.
    • @mo69

      Bitte doch etwas anders. Den am 15.7. fälligen Minderjährigenunterhalt in Höhe von 418,50 am 16.7. direkt an das Kind überweisen. Mutti und Beistand können ab Volljährigkeit nicht mehr aus der Urkunde vollstrecken!

      Ab 15.8. den fälligen Volljährigenunterhalt nur noch in Höhe von 309,00 Euro (siehe OLG Celle) an das Kind.

      Der dynamische Titel "mutiert" kraft Gesetzes durch Eintritt der Volljährigkeit zu einem statischen Titel! Die 4. Altersstufe (ab 18) ist gesetzlich nicht von der Dynamisierung erfasst.
    • Clint schrieb:

      @mo69

      Bitte doch etwas anders. Den am 15.7. fälligen Minderjährigenunterhalt in Höhe von 418,50 am 16.7. direkt an das Kind überweisen. Mutti und Beistand können ab Volljährigkeit nicht mehr aus der Urkunde vollstrecken!

      Ab 15.8. den fälligen Volljährigenunterhalt nur noch in Höhe von 309,00 Euro (siehe OLG Celle) an das Kind.

      Der dynamische Titel "mutiert" kraft Gesetzes durch Eintritt der Volljährigkeit zu einem statischen Titel! Die 4. Altersstufe (ab 18) ist gesetzlich nicht von der Dynamisierung erfasst.
      Also jetzt dann quasi keine anteilige "Hochrechnung" unterteilt nach Zeit bis 15. und Zeit danach, sondern einfach den Minderjährigenunterhalt komplett an die Tochter? Kann denn da dann nicht die Mutter mosern bzw. Rechtsmittel einlegen, das sie für die erste Monatshälfte Juli nichts bekommen hat? ?( Denn ich muss davon ausgehen wenn sie kann und darf macht sie das auch... :)
    • Mosern kann sie, vollstrecken nicht. Und das volljährige Kind dürfte auch nicht vollstrecken können, denn schließlich hat es die Kohle auf dem Konto/Sparbuch. Ich gebe ja zu, mein Vorschlag ist nicht zu 100% sauber, aber immerhin ist die Fälligkeit der Zahlungen jeweils zum 15. schon vor Jahren durch Entgegennahme der Urkunden akzeptiert worden.
    • Clint schrieb:

      Mosern kann sie, vollstrecken nicht. Und das volljährige Kind dürfte auch nicht vollstrecken können, denn schließlich hat es die Kohle auf dem Konto/Sparbuch. Ich gebe ja zu, mein Vorschlag ist nicht zu 100% sauber, aber immerhin ist die Fälligkeit der Zahlungen jeweils zum 15. schon vor Jahren durch Entgegennahme der Urkunden akzeptiert worden.
      Das klingt plausibel :) Jetzt nur mal hypothetisch, was würde denn passieren, wenn trotzdem vollstreckt würde (unter dem Motto, das Konto hatten wir gar nicht auf dem Schirm, haben wir gar nicht gemerkt, das da Geld eingegangen ist?) Dann bin ich wahrscheinlich nicht der Dumme, weil ich ja nachweisen kann, das ich gezahlt habe, aber wer bleibt denn da auf den Kosten sitzen, die durch die Vollstreckung ja ziemlich sicher entstehen? Vielleicht sollte ich da eine Info geben.
    • Das mit der Zahlung des Volljährigenunterhalts auf ein Sparbuch des Kindes gefällt mir noch nicht wirklich. Kennt jemand dazu Rechtsprechung oder irgendwelche Kommentare?

      Ruf doch mal kurz den Beistand an und frage nach einem Girokonto des Kindes. Wenn er eines kennt, soll er es mal ganz schnell schriftlich benennen. ;)
    • Clint schrieb:

      Das mit der Zahlung des Volljährigenunterhalts auf ein Sparbuch des Kindes gefällt mir noch nicht wirklich. Kennt jemand dazu Rechtsprechung oder irgendwelche Kommentare?

      Ruf doch mal kurz den Beistand an und frage nach einem Girokonto des Kindes. Wenn er eines kennt, soll er es mal ganz schnell schriftlich benennen. ;)
      Also ich habe es jetzt so gemacht, das ich eine Mail an den Beistand geschrieben habe mit Bitte um Bekanntgabe einer Girokontonummer - gerne schriftlich -, und gleichzeitig aber auch mitgeteilt habe, das ich sofern mir keine Girokontonummer vorliegt, fällige Zahlungen auf das Sparbuch mit der Nummer XXX überweisen werde. Das schien mir jetzt einigermaßen plausibel. Zu guter letzt habe ich mich noch gefragt, mosern ist ja egal und Unterhaltstitel nutzen nicht mehr möglich, wären dann vielleicht noch Rechtsmittel/klagen eine Option? Man muss ja mit allem rechnen in der heutigen Zeit....;-)
    • Hallo zusammen :) , also das hat alles so ganz gut geklappt. Habe jedenfalls nichts negatives gehört. Das Jugendamt hat in seinem Schreiben anerkennende Worte gefunden (...der Unterhaltspflicht regelmäßig nachgekommen..es bestehen keine RÜckstände...). An Freundlichkeit überragt dieser Brief auf jeden Fall die bisherige Korrespondenz bei weitem.

      Mir wurde auch eine Kontonummer mitgeteilt, diesmal ein Girokonto, nur macht Tochter jetzt eine Ausbildung, und ich vermute stark, das meine Unterhaltverpflichtung wenn überhaupt nur noch marginal sein dürfte...womit jetzt die Frage ist was machen? Über den RA soll es nicht direkt gehen, mir schwebt so etwas vor mit kein Unterhalt mehr, stattdessen einen kleinen monatlichen Zuschuss zur Ausbildung leisten. Werde so etwas mal vorschlagen, die Option des RAs bleibt ja (wenn ja sicher auch nicht gerade günstig...). Würde jetzt zum 15. gepfändet, hätte ich irgendwelche Rechte (Anspruch auf Rückerstattung wenn nicht gerechtfertigt?)...vermute nein ?(

      Danke nochmal für die vielen Rückmeldungen :) :thumbsup:
    • Hallo mo
      schreib doch die Tochter an und bitte um die Kopie des vollständigen Lehrvertrages, da es durch die Ausbildung eine Neuberechnung nötig wird. Es wird nämlich so gerechnet, Unterhaltsanspruch- volles Kindergeld- Nettoentgelt( bei diesem werden jedoch 100€ oder mittlerweile mehr? abgezogen) Ergebnis verbleibender Unterhaltsanspruch, danach durch Quotelung Deinen Anteil errechnen. Je nach Höhe des Nettoentgelts kann es sogar sein das Du gar keinen Unterhalt mehr bezahlen musst. Ich würde auch zur Sicherheit eine Kopie Deines Schreibens unter dem Hinweis der Ausbildung und eventueller Neuberechnung an das Jugendamt schicken.

      LG Hugoleser
    • Hallo @mo69,

      deine Tochter muss ihre Unterhaltsbedürftigkeit vollständig darlegen und beweisen. In Sachen Abänderung der bestehenden Urkunde solltest du dich strikt an die bereits in #41 verlinkte "Anleitung" halten. BGH-Darlehenslösung als Angebot gleich in das 1. Anschreiben mit einfließen lassen und Zahlungen ab 15.8. auch nur als Darlehen im Verwendungszweck! Wenn du gar nicht oder weniger als tituliert zahlst, kann sie vollstrecken.

      Dein Anschreiben sollte alsbald (vor dem 15.) zugestellt werden. Nachweislich, also vergiss beim 1. Schreiben jedwede Form des Einschreibens.
    • Hallo zusammen, leider habe ich in Sachen Unterhalt ein bisschen geschludert wegen verschiedener privatven Angelegenheiten. So bin ich leider erst in der 1. Januarhälfte dazu gekommen, mich um das leidige Thema Unterhalt zu kümmern. Habe die Einverständniserklärung für die Darlehenslösung Anfang Januar verschickt, als eigenhändiges Einschreiben, ist auch zugestellt worden. Nachdem ich davon nichts gehört habe, habe ich den Brief noch einmal per Gerichtsvollzieher zustellen lassen (ungern, aber ich möchte nicht das Post plötzlich unvorhergesehener Weise verschwindet...;-) Inzwischen ist wohl zumindestens Einsicht entstanden, das in Zukunft nicht mehr mit Unterhalt zu rechnen ist. Wie sieht es mit den bisherigen Zahlungen aus? Eigentlich hätte mir die Änderung ja per 1.8. zugestanden, ich fürchte aber, da sieht es schlecht aus (ist ein Titel vom Amtsgericht), es gibt ja diesen Einwand zur Entreicherung? Irgendwo habe ich zwar gelesen, das die Entreicherung vom Unterhaltsgläubiger nachzuweisen ist, ich weiß aber nicht, wie das geht bzw. aussieht? Hat man beispielsweise Anrecht auch auf schriftliches (z. B. Saldenbescheinigungen, Umsatzübersicht des Gutschriftskontos?) oder reicht da regelmäßig die Behauptung, das Geld ist weg? Wenn es dann so ist, das das weg ist, wie ist es denn mit Januar und Februar? Das müsste ich doch eigentlich zurückfordern können aufgrund der Briefe? Frage mich außerdem noch, brauche ich den Unterhaltstitel materiell zurück oder reicht auch eine Verzichtserklärung von der Unterhaltsgläubigerin :/ Wäre sehr lieb, wenn mir da jemand helfen könnte, vielen Dank schon mal :)
    • Hallo Mo,

      wenn Du die von Clint gegebenen Tips erst im Januar umgesetzt und die Darlehenslösung erst im Januar (nachweislich) angeboten hast, dürfte sich das Kind bis einschließlich Januar auf Verbrauch berufen.

      Bei der Verzichtserklärung kommt es auch auf die Formulierung an. Ich persönlich würde die Rückgabe des Titels bevorzugen. Meinem Mann wurde Verzicht unter Bedingung angeboten (ich verwechsel immer aufschiebende und auflösende...) - bis zu einem (ungewiss, ob es überhaupt eintritt) bestimmten Ereignis - hier die Aufnahme einer Berufsausbildung.

      Gruß Tanja
    • Bis einschließlich Januar? Meine Unterhaltszahlungen waren immer per 15. tituliert, und der Brief im Januar mit dem ersten Darlehensangebot ist zumindestens vorher zugestellt worden....

      Und wie ist das, wenn man sich auf Verbrauch beruft? Reicht es, wenn man das mitteilt oder muss man das dann auch in irgendeiner geeigneten Form nachweisen? Könnte mir sehr gut vorstellen, das es noch auf dem Gutschriftskonto angespart wird... LG!
    • Hallo Mo,

      wenn das Kind den Zugang des (einfachen) Einschreibens nicht bestreitet, dann könntest Du möglicherweise noch den Januar zurückfordern (oder hat auch der Gerichtsvollzieher vor dem 15. zugestellt?)

      Ich glaube nicht, dass es besondere Voraussetzungen für das Berufen auf den Verbrauch bedarf. Egal, auf welches Konto Du das eingezahlt hast. Welche (Rechts)grundlage willst Du denn für die Auskunft aus dem Konto des Kindes (oder gar der Mutter) benennen?
      Das Kind muss m.M.n. nicht nachweisen, dass es das Geld auch wirklich benötigt und ausgegeben hat. Genau deswegen ist ja die BGH.Darlehenslösung entwickelt worden. Das Kind wird dadurch "bösgläubig" gemacht, es kann sich eben nicht mehr auf Verbrauch berufen, weil es wusste, dass es den ggf. zu Unrecht bezogenen Unterhalt zurück zu zahlen hat.

      Gruß Tanja
    • mo69 schrieb:

      Inzwischen ist wohl zumindestens Einsicht entstanden, das in Zukunft nicht mehr mit Unterhalt zu rechnen ist.
      Hallo mo,

      du schreibst kein einziges Wörtchen darüber, was die Tochter eigentlich so macht. Also ob du irgendetwas darüber in Erfahrung bringen konntest, ob sie überhaupt noch unterhaltsberechtigt ist. Aber du hast den Eindruck, dass sie nun auf Unterhalt verzichten will. Verstehe ich nicht.
    • Hi Clint,

      meine Tochter macht seit August letzten Jahres eine Ausbildung, wo, weiß ich allerdings nicht.

      Das der Gerichtsvollzieher den Brief zugestellt hat - er war so scheint es tatsächlich persönlich da, er muss schneller gewesen sein als die Post - ist nicht so gut angekommen. Daraufhin hatte ich dann eine Nachricht bekommen, das sie nicht möchte, das ich während ihrer Ausbildung Unterhalt auf das Konto zahle. Schätze mal, KM und Tochter haben sich irgendwo erkundigt, Jugendamt oder Anwalt, und da war man dann sicher der Ansicht, das kein Unterhalt mehr zu zahlen ist. Spielt wahrscheinlich auch das Einkommen der KM keine Rolle, da ich ja nun kein Großverdiener bin und auch noch gut 400 Euro Unterhalt an meine zweite Tochter zahle.

      Wichtig wäre mir, den Unterhaltstitel zurück zu bekommen, da habe ich doch Anspruch drauf? Könnte mir nur vorstellen, das die KM den nicht rausrücken will.