Berechnung bereinigtes Nettoeinkommen vom Jugendamt

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    • Berechnung bereinigtes Nettoeinkommen vom Jugendamt

      Hallo zusammen,

      ich bin unterhaltspflichtig für zwei Kinder 9/14 Jahre und befand mich laut Düsseldorfer Tabelle von 2017 noch in der 110 Prozent Stufe, aufgrund der Änderung 2018 ist das ganze etwas weniger geworden, jetzt sind es nur noch 105 Prozent.
      Da aber bereits die erste Unterhaltsberechnung falsch war (Bedarfskontrollbetrag nicht berücksichtigt), bin ich nun etwas kleinlich geworden und nun diskutiere ich regelmäßig die Höhe meines bereinigten Nettoeinkommens mit dem JA. Dazu kommt,
      das man einen Unterhaltstitel von mir angefordert hat (in Höhe von 105 Prozent). Wenn ich mich nun darauf festlege, heißt das nicht im Umkehrschluss, da es doch bei Änderungen eine Bagatellgrenze gibt, die Aussichten auf 100 Prozent sehr eingeschränkt sind? Das sehe ich als einen großen Nachteil (gilt diese Bagatellgrenze bei Änderungen eigentlich auch bei Erhöhungen des Unterhalts/bereinigten Nettoeinkommens?) Auch gibt es Uneinigkeit darüber, ob bei der Altersvorsorge die 4 Prozent des Brutto oder der tatsächlich eingesetzte Beitrag zur Altersvorsorge anzusetzen ist. Ich habe außerdem bemängelt, das mir die komplette Steuererstattung als Einkommen angerechnet worden ist (ein Teil resultiert aus Zahlungen, die an einen Patenkindverein geleistet wurden und deshalb meiner Meinung nach dann auch bei den Erstattungen nicht zu berücksichtigen sind, liege ich da richtig?) Und ich habe außerdem noch das Gefühl, das ich nicht alles abgezogen habe was geht, muss aber sagen, Kredite sind keine vorhanden, Werbungskosten wurden nur die Fahrtkosten berücksichtigt, aber öffentlicher Dienst, da gibt es ja dann auch nicht viel mehr. Würde mich freuen, wenn mal einer einen Blick über die Berechnungen werfen könnte...lade sie mit dem dazugehörigen Schriftverkehr gleich mal hier hoch...vielleicht noch zur Erklärung, mein Anschreiben ans JA, die Antwort, und die beiden Berechnungen einmal vom JA zu meinen Ungunsten und einmal als "Vergleichsberechnung" zu meinen Gunsten. Bisschen zwiespältig das ganze, vielleicht lohnt es sich nicht, aber über die Jahre sind selbst 5 Prozent pro Monat viel, und ich möchte aus vielen Gründen auch nicht mehr bezahlen als berechtigt ist. Je nach Einschätzung könnte man ja auch einen RA einschalten, wobei ich da ein bisschen die Kosten scheue. Fragen über Fragen halt. Würde mich deshalb freuen, wenn mal einer einen Blick drüber wirft.

      schönen Abend noch allen!
      Dateien
    • Hallo,

      grundsätzlich haben die Kinder ein Recht auf einen Titel - solltest du aber auf die Volljährigkeit versuchen zu begrenzen. Ab dann wird das Kindergeld voll abgezogen und auch die KM ist barunterhaltspflichtig.

      Was deine Berechnungen angeht, du müsstest weniger als 1.901 € haben um eine Stufe niedriger zu kommen. Bei der einen Rechnung liegst du bei 2.080 €, bei der anderen 2.027 €. Da fehlt noch was. Hast du beispielsweise noch irgendwas, was du meinst, was abgesetzt werden könnte?

      Und es können bis zu 4 % vom Brutto für zus. Altersvorsorge geltend gemacht werden, aber dieser Betrag muss auch angespart werden.

      Welches OLG ist zuständig?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Guten Morgen,

      Zuständig ist das OLG Hamm.

      Bei der Berechnung habe ich auf das Erreichen des Bedarfskontrollbetrages gehofft, wobei man dann doch so weit ich weiß unter der Voraussetzung bei Unterhaltspflicht für 2 Kinder eine Stufe abgestuft wird? Oder habe ich da einen Denkfehler? Klar, da fehlt dann noch ein bisschen, aber dann vielleicht nicht mehr viel, so das es sich evt. lohnen würde. Die Berechnung beruht auf alten Zahlen, kann man eigentlich auch auf eine neue aktuelle Berechnung per jetzt bestehen? Gibt es zu der Befristung zur Volljährigkeit eigentlich Erfahrungswerte, oder ist das von JA zu JA unterschiedlich, ob es anerkannt wird oder nicht? Und muss man für jedes Kind einen einzelnen Unterhaltstitel machen oder einen gemeinsamen?

      LG!
    • Hallo,

      der Bedarfskontrollbetrag liegt bei der Stufe bei 1300 €.
      Mit dem Unterhatl für 9 und 14 Jahre liegst du (ausgehend von 2.027 bereinigtes Netto) bei 1.301 € was dir noch verbleibt.

      Und spätestens wenn es um eine Abstufung geht dürfte die fiktive zus. Altersvorsorge nicht mehr anerkannt werden, wenn du sie nicht ansparst.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo mo69
      Ich habe mir mal die Berechnung des Jugendamtes angeschaut und habe da mal einige Fragen. Bist Du in der Gewerkschaft? Wenn ja sind diese Beiträge zur Bereinigung vom Netto abzuziehen. Musst Du Arbeitskleidung tragen? Wenn ja, dann vom Arbeitgeber Bescheinigung besorgen, das diese getragen werden muss, der Arbeitgeber den Ankauf und die Reinigung nicht bezahlt. Dann die Jahreskosten hiervon nehmen und durch 12 teilen und so den monatlichen Anteil vom Netto abziehen.Bist Du an wechselnden Einsatzstätten oder musst Dienstreisen machen, dann hast Du ab dem Moment wo Du das Haus verlässt anspruch auf Verpflegungsmehraufwendungen. Diese kannst Du zu 2 drittel von Deinem Netto abziehen.

      LG Hugoleser
    • Moin,

      @Hugoleser,

      Hugoleser schrieb:

      Bist Du in der Gewerkschaft? Wenn ja sind diese Beiträge zur Bereinigung vom Netto abzuziehen. Musst Du Arbeitskleidung tragen? Wenn ja, dann vom Arbeitgeber Bescheinigung besorgen, das diese getragen werden muss, der Arbeitgeber den Ankauf und die Reinigung nicht bezahlt. Dann die Jahreskosten hiervon nehmen und durch 12 teilen und so den monatlichen Anteil vom Netto abziehen.Bist Du an wechselnden Einsatzstätten oder musst Dienstreisen machen, dann hast Du ab dem Moment wo Du das Haus verlässt anspruch auf Verpflegungsmehraufwendungen. Diese kannst Du zu 2 drittel von Deinem Netto abziehen.
      wo bitte finde ich diese Info in den Unterhaltsleitlinien?

      Hier die Leitlinien:

      famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

      LG
      sturkopp
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Ok, dann sieht es ja mal nicht so gut aus ;) (wobei ich mich natürlich frage, wenn man von 2017 ausgeht, müsste dann nicht auch der Zahlbetrag von 2017, 747 Euro ausgehen? aber mit der Altersvorsorge stimmt natürlich) Arbeitskleidung, Gewerkschaftsbeiträge, andere Kosten in der Hinsicht kann ich nicht abziehen. Also bleibt mir wohl, die 105 Prozent zu beurkunden. Noch mal zu der Befristung, das ist dann ja wohl eher ein Problem im Bereich OLG Hamm, wenn ich das richtig sehe? Könnte mir dennoch vorstellen, das das von JA zu JA verschieden ist, wie ist denn das Risiko, wenn ich das befristet tituliere? Wenn dann geklagt wird, ist doch wahrscheinlich durch die bereits erfolgte Titulierung der Gegenstandswert nicht so hoch und das ganze dann nicht so teuer. Wenn es aber eh keinen Sinn hat, dann müsste ich notfalls eben unbefristet titulieren.

      Vielen Dank für Eure Tipps!
    • Hallo mo69
      Du bist nicht verpflichtet die Urkunde beim Jugendamt zu machen. Du kannst auch zu einem Notar gehen und dort gegen eine kleine Gebühr den Unterhalt titulieren lassen und der setzt Dir auch ohne Probleme die Befristung auf das 18 Lebensjahr rein. Diesen Titel leitest Du dann ans JA weiter. Wie Dir hier im Forum viele mitteilen können macht das JA gerne Schwierigkeiten bei der Befristung. Die Befristung ist deshalb wichtig weil Kind dann volljährig und durch KM nicht mehr vertreten und KM dann ebenfalls bar unterhaltspflichtig.

      LG Hugoleser
    • Hallo zusammen,

      lso ich habe mich inzwischen mit der Höhe des Unterhalts von 105 Prozent abgefunden und das ich diesen beurkunden muss. Da ich diesen gerne befristet hätte zur Volljährigket, hatte ich beim Jugendamt nachgefragt, dieses besteht auf einen unbefristeten Titel (ich muss dazu sagen, das es Bereich OLG Hamm ist, und die Leitlinien dieses OLG sind zu diesem Thema relativ eindeutig). Ich habe mir die Frage gestellt, was passiert, wenn ich ihn trotzdem befriste, und es wird geklagt? Wird das dann sehr teuer bzw. wonach richtet sich der Streitwert (beurkundet sind dann ja 105 Prozent, nur halt befristet). Vermutlich muss ich ja auch den gegnerischen Anwalt bezahlen?

      Und eine Frage noch, macht man einen Unterhaltstitel für 2 Kinder oder zwei einzelne? Machen lassen würde ich das gerne beim Amtsgericht, wir haben eines am Ort, das ist dann ja auch kostenfrei. Geben die einem den Titel mit oder leiten die den an das zuständige Jugendamt weiter? Vielen Dank für Eure Hilfe!
    • Hallo mo69,

      es wird für jedes Kind separat ein Titel erstellt. Wichtig bei deinen Zahlungen: Es muss auch für jedes Kind separat der Betrag genannt sein. Falls du also nur eine Überweisung verwendest, muss zumindest aus dem Verwendungszweck der Betrag für jedes einzelne Kind hervorgehen.

      Dass man beim Amtsgericht einen Titel erstellen lassen kann, hab ich noch nie gehört (außer im Rahmen einer Klage gegen dich). Beim Jugendamt ist es kostenfrei, beim Notar ist es mit sehr geringen Kosten verbunden (Schreibgebühr, ich schätze so ca. 30 Euro).

      Den Titel bekommst du in Kopie, die eigentliche vollstreckbare Ausfertigung, bekommen jeweils deine Kinder bzw. so lange noch minderjährig die Mutter.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,

      eine kostenlose Beurkundung des Kindesunterhalts ist nach wie vor auch in allen Amtsgerichten möglich, es wird aber nur selten drauf hingewiesen (mit der Übertragung der Beurkundung auf Jugendämter wollte man damals die Gerichte entlasten). Vor gut einem Jahr wurde das hier im Forum auch mal diskutiert: benötige Unterhaltstitel 8) In der Zwischenzeit hat der Gesetzgeber das Beurkundungsgesetz etwas geändert: Es steht jetzt nicht mehr in § 62, sondern in § 67.

      In Brandenburg sollte man grundsätzlich zum Amtsgericht gehen, denn dort dürfen die Jugendämter Gebühren verlangen.

      Die Kosten für eine Beurkundung beim Notar liegen nach m.E. sogar unter 10 € (nur Schreibauslagen und Post, Gebühren dürfen Notare nicht berechnen). Wer also eine "neutrale Beratung/Belehrung" wünscht, geht statt zum Jugendamt besser zum Notar.

      Das Problem im konkreten Fall ist die gewünschte Befristung bis zur Volljährigkeit. Mindestens ein Senat des zuständigen OLG Hamm hat sich dagegen entschieden. Bei einem solchen Verfahren fallen m.E. die üblichen Kosten an (also recht teuer).

      Ich persönlich befürchte, dass irgendwann einmal der BGH über die Frage zu entscheiden hat und man anschließend jegliche Befristung des Kindesunterhalts in Urkunden knicken kann. Vielleicht geschieht das im Fall @boxxter. ;)

      ist aber auch nicht sooo schlimm, denn unbefristete Titel sind abänderbar (§§ 238 und 239 FamFG). Manche glauben wohl, man müsse bei einem unbefristeten Titel lebenslang Kindesunterhalt zahlen. :D Man sollte nur rechtzeitig wissen, wie die Abänderung funktioniert und es dann auch anwenden. M.E. müsste das jetzt auch im aktuellen ISUV-Merkblatt 22 stehen.
    • Hallo, danke schonmal allen!

      Also wenn ich das beim Amtsgericht mache, bekomme ich den Titel wahrscheinlich mit und muss mich um die Zustellung (an die Mutter, ans Jugendamt ?) selbst kümmern? Und mit den zwei verschiedenen Titeln, ist das so richtig (ich meine ich hätte beim googeln auch mal Unterhaltstitel gesehen, wo die beiden Kinder mit dem jeweiligen aktuellen Unterhaltsbetrag sowie dem Prozentsatz vom Mindestunterhalt geführt waren?)

      Befristet hätte ich ihn gerne, weil ich befürchte, das selbst wenn ich mich rechtzeitig um die Abänderung kümmere das sich das über das Erreichen der Volljährigkeit hinzieht und ich dann dennoch zunächst weiterhin den vollen Betrag zunächst entweder freiwillig bezahle oder aber vollstreckt wird, und ich anschließend davon nichts wiederbekomme. Zugegeben geht es hier wahrscheinlich nicht um einen hohen Betrag und dieser Weg ist vermutlich besser als jetzt eine Klage zu riskieren.

      Ach so, noch eine Frage, muss ich zum Gericht/Notar einen vorgefertigten Text mitbringen?

      Vielen Dank Euch allen! :thumbup:
    • Moin mo,

      ich empfehle dir für jedes Kind eine Urkunde beim Notar erstellen zu lassen. Das kostet wirklich nur nen Appel und nen Ei.

      Alle Urkundspersonen (Notare, Rechtspfleger, befugte Jugendamtsmitarbeiter) sollten den Inhalt einer solchen Unterhaltsverpflichtung kennen. In allen diesen Stellen sollte Knittel bekannt sein. Du musst also keinen "Entwurf" mitnehmen.

      Wie du dem oben verlinkten Thread aus 2017 entnehmen kannst, müssen sich wohl manche Rechtspfleger in Amtsgerichten erst schlau machen, wenn bei ihnen nach Jahren mal wieder beurkundet werden soll. :D

      Ob eine Befristung bis zur Volljährigkeit mit aufgenommen wird, entscheidest du selbst. Auf die Risiken - insbesondere wohl beim OLG Hamm - bist du hier hingewiesen worden. Allerdings muss ich ich auch deutlich sagen, dass in allen mir bekannten Foren die Befristung empfohlen wird und dann auch erfolgt. Offenbar ging das - bisher - alles gut, denn zumindest mir sind keine weiteren anderslautenden Gerichtsentscheidungen bekannt. Aber irgendwann wird es soweit sein...

      Ich selbst hätte bei Eintritt der Volljährigkeit des Kindes überhaupt kein Problem mit einer unbefristeten Urkunde. Auch dem sog. Einwand der Entreicherung lässt sich vorbeugen, siehe Abänderung unbefristeter Kindesunterhaltstitel bei Eintritt der Volljährigkeit.

      Berichte bitte, wie es ausgeht.
    • Vielen Dank Euch allen noch einmal! :thumbsup:

      Heute bin ich also nach telefonischer Voranmeldung („das können Sie doch auch beim Jugendamt machen!“ ?( ) beim Amtsgericht vorstellig geworden. Zu meiner mittleren bis großen Überraschung kannte sich die zuständige Rechtspflegerin doch recht gut :thumbup: aus mit der Thematik (..ich schreibe, was Sie wollen.., wollen Sie mit oder ohne Befristung zur Volljährigkeit), zusätzlich gab ich noch die Erlaubnis, das eine Praktikantin sich das ganze Prozedere mit angucken durfte. Auf Anforderung von mir wurde je Kind ein seperater Titel erstellt. Das ganze war gebührenfrei und in ca. 20 Minuten erledigt, und das ganze in einer kleinen Kleinstadt. Eine Durchschrift bekomme ich per Post, die vollstreckbare Ausfertigung wird direkt und ohne Kosten an die KM geschickt.

      Wenn das überall so laufen würde, könnte man es glatt weiterempfehlen... ;)
    • Clint schrieb:

      Offenbar ging das - bisher - alles gut, denn zumindest mir sind keine weiteren anderslautenden Gerichtsentscheidungen bekannt.
      Seit heute kenne ich eine weitere OLG-Entscheidung. Vater trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, Rechtsbeschwerde (also zum BGH) wurde nicht zugelassen.

      OLG Celle, 15.12.2016 - 19 UF 134/16 schrieb:

      3. Vor diesem Hintergrund kann das minderjährige Kind den unterhaltspflichtigen Elternteil zur Erstellung einer vollstreckbaren Urkunde über einen dynamisierten Unterhaltstitel auffordern. Da dem Verwandtenunterhalt - anders als bei Ehegatten durch die Unterscheidung zwischen Trennungs- und nachehelichen Unterhalt - eine Differenzierung zwischen dem Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder dem Grunde nach fremd ist, ist der Anspruch des Kindes auch auf einen unbefristeten Unterhaltstitel gerichtet (vgl. OLG Hamm FamRZ 2011, 1407 [LS] = FamRB 2011, 344; FA-FamR/Müting, a.a.O., § 1612a Rn. 22).

      Einer Begrenzung bis zur Volljährigkeit steht die Einheitlichkeit des Unterhaltsrechtsverhältnisses zwischen dem Elternteil und dem Kind entgegen. Auch wenn mit der Volljährigkeit eines Kindes zahlreiche Besonderheiten für den Unterhaltsanspruch einhergehen, besteht zwischen dem Unterhalt des minderjährigen und des volljährigen Kindes Anspruchsidentität (vgl. BGH FamRZ 2006, 99, 100; 1983, 582; Eschenbruch/Schürmann/Menne/Schwonberg, a.a.O., Kap. 2 Rn. 682). Dies tritt u.a. bei einem durch Mahnung oder Auskunftsverlangen zur Zeit der Minderjährigkeit begründeten Verzug zutage. Der Unterhaltsanspruch gründet in § 1601 BGB auf der Verwandtschaft. Da eine Altersgrenze gesetzlich nicht normiert ist, führt die Vollendung des 18. Lebensjahres zu keiner Änderung des Unterhaltsrechtsverhältnisses. Aus diesem Grund ist auch in einer gerichtlichen Entscheidung der dynamisierte oder statische Kindesunterhalt nicht auf die Zeit bis zur Volljährigkeit zu begrenzen (vgl. OLG Hamm FamRZ 2012, 993; OLG Saarbrücken FamRZ 2007, 1829; Wendl/Dose/Klinkhammer, a.a.O., § 2 Rn. 360 a.E. bezeichnet eine andere Tenorierung „angesichts der Rechtslage (als) fehlerhaft“).
    • Hallo zusammen, hat alles gut geklappt vor 3 Jahren, danke noch mal für die Hilfe! Jetzt hat das JA bei mir neue Daten zur Einkommensermittlung angefordert. Es wird wohl insgesamt von der Berechnung her eine - relativ - knappe Sache, allerdings dann wohl nur mit dem Ergebnis, das ich entweder weniger oder das gleiche wie bisher bezahle, da ich den Bedarfskontrollbetrag von 1400 Euro wohl nach Bereinigung des Einkommens unterschreiten werde. Dazu habe ich zwei/drei Fragen: Gibt es beim Bedarfskontrollbetrag ähnlich wie beim Selbstbehalt eine Regelung, das zwischen den Unterhaltberechtigten unterschieden wird (minderjährig, volljährig, privilegiert etc.)? Oder führt das unterschreiten automatisch zur Berechtigung, in die nächste Unterhaltsstufe herabgesetzt zu werden? Ist das Einkommen der Kindsmutter von Belang?

      Zu den Abzugsposten beim Nettoeinkommen habe ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, zählt diese auch zu dem erlaubten Rahmen des "Altersvorsorgebudgets" - das habe ich bereits durch VL und LV erreicht (bin dabei von 4 Prozent ausgegangen, wobei es da ja auch etwas strittig ist, wieviel als zulässige private Altersvorsorge abzugsfähig ist - ich las irgendwo, es wären insgesamt 23 Prozent, woanders von 4 Prozent bei Kindersunterhalt zusätzlich zum Beitrag der gesetzlichen Rentenversicherung). Oder kann ich diese seperat ansetzen? Und ist es so richtig, das man bei der Wahl des Sparens für die Altersvorsorge weitestgehend freie Hand hat, was die Art der Anlageform betrifft? Geht hier speziell um einen Ratensparvertrag mit Prämienleistung. Wäre sehr nett, wenn mir da einer helfen könnte...