Hallo zusammen,
ich bin unterhaltspflichtig für zwei Kinder 9/14 Jahre und befand mich laut Düsseldorfer Tabelle von 2017 noch in der 110 Prozent Stufe, aufgrund der Änderung 2018 ist das ganze etwas weniger geworden, jetzt sind es nur noch 105 Prozent.
Da aber bereits die erste Unterhaltsberechnung falsch war (Bedarfskontrollbetrag nicht berücksichtigt), bin ich nun etwas kleinlich geworden und nun diskutiere ich regelmäßig die Höhe meines bereinigten Nettoeinkommens mit dem JA. Dazu kommt,
das man einen Unterhaltstitel von mir angefordert hat (in Höhe von 105 Prozent). Wenn ich mich nun darauf festlege, heißt das nicht im Umkehrschluss, da es doch bei Änderungen eine Bagatellgrenze gibt, die Aussichten auf 100 Prozent sehr eingeschränkt sind? Das sehe ich als einen großen Nachteil (gilt diese Bagatellgrenze bei Änderungen eigentlich auch bei Erhöhungen des Unterhalts/bereinigten Nettoeinkommens?) Auch gibt es Uneinigkeit darüber, ob bei der Altersvorsorge die 4 Prozent des Brutto oder der tatsächlich eingesetzte Beitrag zur Altersvorsorge anzusetzen ist. Ich habe außerdem bemängelt, das mir die komplette Steuererstattung als Einkommen angerechnet worden ist (ein Teil resultiert aus Zahlungen, die an einen Patenkindverein geleistet wurden und deshalb meiner Meinung nach dann auch bei den Erstattungen nicht zu berücksichtigen sind, liege ich da richtig?) Und ich habe außerdem noch das Gefühl, das ich nicht alles abgezogen habe was geht, muss aber sagen, Kredite sind keine vorhanden, Werbungskosten wurden nur die Fahrtkosten berücksichtigt, aber öffentlicher Dienst, da gibt es ja dann auch nicht viel mehr. Würde mich freuen, wenn mal einer einen Blick über die Berechnungen werfen könnte...lade sie mit dem dazugehörigen Schriftverkehr gleich mal hier hoch...vielleicht noch zur Erklärung, mein Anschreiben ans JA, die Antwort, und die beiden Berechnungen einmal vom JA zu meinen Ungunsten und einmal als "Vergleichsberechnung" zu meinen Gunsten. Bisschen zwiespältig das ganze, vielleicht lohnt es sich nicht, aber über die Jahre sind selbst 5 Prozent pro Monat viel, und ich möchte aus vielen Gründen auch nicht mehr bezahlen als berechtigt ist. Je nach Einschätzung könnte man ja auch einen RA einschalten, wobei ich da ein bisschen die Kosten scheue. Fragen über Fragen halt. Würde mich deshalb freuen, wenn mal einer einen Blick drüber wirft.
schönen Abend noch allen!
ich bin unterhaltspflichtig für zwei Kinder 9/14 Jahre und befand mich laut Düsseldorfer Tabelle von 2017 noch in der 110 Prozent Stufe, aufgrund der Änderung 2018 ist das ganze etwas weniger geworden, jetzt sind es nur noch 105 Prozent.
Da aber bereits die erste Unterhaltsberechnung falsch war (Bedarfskontrollbetrag nicht berücksichtigt), bin ich nun etwas kleinlich geworden und nun diskutiere ich regelmäßig die Höhe meines bereinigten Nettoeinkommens mit dem JA. Dazu kommt,
das man einen Unterhaltstitel von mir angefordert hat (in Höhe von 105 Prozent). Wenn ich mich nun darauf festlege, heißt das nicht im Umkehrschluss, da es doch bei Änderungen eine Bagatellgrenze gibt, die Aussichten auf 100 Prozent sehr eingeschränkt sind? Das sehe ich als einen großen Nachteil (gilt diese Bagatellgrenze bei Änderungen eigentlich auch bei Erhöhungen des Unterhalts/bereinigten Nettoeinkommens?) Auch gibt es Uneinigkeit darüber, ob bei der Altersvorsorge die 4 Prozent des Brutto oder der tatsächlich eingesetzte Beitrag zur Altersvorsorge anzusetzen ist. Ich habe außerdem bemängelt, das mir die komplette Steuererstattung als Einkommen angerechnet worden ist (ein Teil resultiert aus Zahlungen, die an einen Patenkindverein geleistet wurden und deshalb meiner Meinung nach dann auch bei den Erstattungen nicht zu berücksichtigen sind, liege ich da richtig?) Und ich habe außerdem noch das Gefühl, das ich nicht alles abgezogen habe was geht, muss aber sagen, Kredite sind keine vorhanden, Werbungskosten wurden nur die Fahrtkosten berücksichtigt, aber öffentlicher Dienst, da gibt es ja dann auch nicht viel mehr. Würde mich freuen, wenn mal einer einen Blick über die Berechnungen werfen könnte...lade sie mit dem dazugehörigen Schriftverkehr gleich mal hier hoch...vielleicht noch zur Erklärung, mein Anschreiben ans JA, die Antwort, und die beiden Berechnungen einmal vom JA zu meinen Ungunsten und einmal als "Vergleichsberechnung" zu meinen Gunsten. Bisschen zwiespältig das ganze, vielleicht lohnt es sich nicht, aber über die Jahre sind selbst 5 Prozent pro Monat viel, und ich möchte aus vielen Gründen auch nicht mehr bezahlen als berechtigt ist. Je nach Einschätzung könnte man ja auch einen RA einschalten, wobei ich da ein bisschen die Kosten scheue. Fragen über Fragen halt. Würde mich deshalb freuen, wenn mal einer einen Blick drüber wirft.
schönen Abend noch allen!