Falsche Angaben beim Antrag von Bafög

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    • Falsche Angaben beim Antrag von Bafög

      Hallo

      Folgernde Situation habe ich.
      Es wurde festgestellt das die Antragstellerin ein Einkommen im bewilligungs Zeitraum eingetragen hat, beim Bafög Antrag der dann abgelehnt wurde.
      Nun wird aber gesagt vom Anwalt der Tochter das keine Einkünfte außer Kindergeld bestehen.

      Wie verhält sich das jetzt?

      Einmal muss sie begründen und nachweisen warum sie es geschrieben hat und ggf Arbeitsvertrag vorlegen.

      Wenn sie doch keine Einkünfte hat es aber geschrieben hat, kann man dann schon von Betrug und Verwirkung ausgehen.

      Wenn sie sagt das war ein Irrtum oder Missverständnis wie verhält sich das dann ?

      Wird dann fiktiv Bafög angerechnet?

      Kann ich die mir entstanden Anwaltskosten dann einklagen, wenn herauskommt das hier bewusst falsche Angaben gemacht wurden.

      Anwalt von mir wurde auf drängen und Drohung des gegnerischen Anwalt genommen.


      Danke und schönen sonnigen Tag noch
    • Hallo svyvi,
      willkommen im ISUV-Forum.
      Ehrlich geschrieben sind mir die Angaben zu wenig konkret.
      Ist dir durch nachgewiesene falsche Angaben deiner Tochter ein nachweisbarer finanzieller Schaden entstanden (zu hohe Unterhaltszahlungen?
      War deine Tochter von dir oder deinem Anwalt im Zusammenhang mit der Berechnung des Volljährigenunterhalts aufgefordert worden, Einkommens- und Vermögensverhältnisse mitzuteilen? Wer hat wie festgestellt, dass deine Tochter Einkommen im Bewilligungszeitraum hatte?

      Grüße
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,

      wenn sie das im Bafög-Antrag so ausgefüllt hat, würde ich dem Anwalt schreiben, dass lt. dem Antrag Einkommen besteht. Und dies auf einen Unterhaltsanspruch voll anzurechnen ist. Und sich damit der Unterhaltsanspruch verringert (hast du den Bafög-Bescheid in Kopie).
      Wenn sie sagt, dass es ein Mißverständnis ist, dann liegt es an ihr dem Bafög-Bescheid zu widersprechen und das dort zu belegen, dass ein korrigierter Bescheid erstellt werden kann (oder einen neuen Antrag stellen, wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist).
      Und ja, ich würde das fiktive Bafög in Anrechnung bringen lassen, wenn der Anwalt sagt, es sei ein Mißverständnis gewesen. Denn es war ja nicht dein Fehler.
      Also gibt es zwei Anrechnungen, die den Unterhaltsbetrag verringern, dass Einkommen oder das Bafög.

      Ich weiss nicht, ob du deine Anwaltskosten einklagen kannst, dass müsste dir aber dein Anwalt sagen können.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo
      Erstmal danke für die Antworten.

      Ein widerspruch ist nicht mehr möglich, da die Frist abgelaufen ist.
      Eine Kopie des Bafög Bescheid habe ich, dadurch ist es rausgekommen, weil zuerst nur die erste Seite des bafög Bescheid mir von meiner Tochter zugesandt wurde, vor Monaten.
      Daraus schließe ich das es bewusst bis jetzt verschwiegen wurde mit dem Einkommen.

      Und daraus sich mir die Frage stellt ob hier schon eine Verwirkung vorhanden ist.

      @ Villa

      Der Schaden der mir entstehen würde wäre eine zu hohe Unterhaltszahlung bzw, würde ihr kein Unterhalt zustehen und es wäre in meinen Augen ein versuchter Betrug.
      Von der Gegenseite wird immer nur die Hälfte geschickt, sei es von der Kindesmutter oder von der Tochter.
      Sie hat sich ein Anwalt genommen weil sie Unterhalt haben will.
      Erst dann habe ich ein genommen.

      Ja sie wurde von mir aufgefordert Einkommen und Vermögen offen zulegen, genauso wie ich aufgefordert wurde.
      Und rausgekommen ist es nun, seit dem sie und ich jeweils Anwälte haben, weil sie es die Monate vorher verschwiegen hat.

      Da ich noch kein Unterhalt gezahlt habe, wegen fehlender Informationen der Mutter und Tochter, sind bis jetzt nur die Kosten des Anwalts entstanden.


      Hatte ja geschrieben das sie angeblich kein Einkommen hat, aber nun im Bafög Bescheid was anderes steht.
      Einkommen im bewilligungs Zeitraum in Höhe von.... und laut der Anwältin meiner Tochter kein Einkommen vorhanden ist, was wohl meine Tochter ihr gesagt hat.

      Darum die Frage ab wann eine Verwirkung zustande kommen würde, sowie dann die entstehen Anwaltskosten einzuklagen.

      Allen ein schönes Wochenende
    • Hallo svyvi,

      das Verschweigen von eigenen Einkünften (Welche? Höhe? Zeitraum? Überobligatorisch?) ist zwar als Verwirkungsgrund anerkannt, genügt aber für sich allein genommen oftmals nicht. Da muss noch mehr vorgefallen sein...

      Über die Verwirkung von Unterhaltsansprüchen kann nur ein Gericht im Rahmen eines Unterhaltsverfahrens entscheiden. Dabei werden alle Umstände des jeweiligen Falles betrachtet. Nach all dem, was ich in den vergangenen Jahren gelesen habe, gehen die Gerichte eher zurückhaltend bei dem Einwand der Verwirkung von Ausbildungsunterhalt vor. Ich hab schon Urteile gelesen, da wurde der Unterhaltsanspruch nur ein klein wenig gekürzt (Denkzettel). Entscheidend war in einem Fall, dass die Eltern in guten wirtschaftlichen Verhältnissen lebten und dem Kind bisher keine Ausbildung finanziert hatten. Eine Unterhaltsverpflichtung die Eltern also nicht übermäßig belasten würde (so das Gericht).
    • Hallo,

      ich vermute mal auch, dass ein Gericht hier nicht zwingend auf Verwirkung entscheiden würde. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Eltern ihren Kindern bis zum ersten Abschluss unterhaltspflichtig sind. Und wenn diese nicht zahlen müsste ja der Staat einspringen.

      Ich würde aber an deiner Stelle den Anwalt bitten seine Rechnung direkt an das Kind zu senden und um Zahlung zu bitten mit der Begründung, dass ohne die falschen Angaben es nicht nötig gewesen wäre anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und das Kind bitte den Betrag zu zahlen hat. Du sprichst natürlich mit deinem Anwalt ab, dass du im Zweifelsfall selbst seine Rechnung bezahlst, aber vielleicht führt dieser Brief dann zu einem Umdenken.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!