Hallo
Folgernde Situation habe ich.
Es wurde festgestellt das die Antragstellerin ein Einkommen im bewilligungs Zeitraum eingetragen hat, beim Bafög Antrag der dann abgelehnt wurde.
Nun wird aber gesagt vom Anwalt der Tochter das keine Einkünfte außer Kindergeld bestehen.
Wie verhält sich das jetzt?
Einmal muss sie begründen und nachweisen warum sie es geschrieben hat und ggf Arbeitsvertrag vorlegen.
Wenn sie doch keine Einkünfte hat es aber geschrieben hat, kann man dann schon von Betrug und Verwirkung ausgehen.
Wenn sie sagt das war ein Irrtum oder Missverständnis wie verhält sich das dann ?
Wird dann fiktiv Bafög angerechnet?
Kann ich die mir entstanden Anwaltskosten dann einklagen, wenn herauskommt das hier bewusst falsche Angaben gemacht wurden.
Anwalt von mir wurde auf drängen und Drohung des gegnerischen Anwalt genommen.
Danke und schönen sonnigen Tag noch
Folgernde Situation habe ich.
Es wurde festgestellt das die Antragstellerin ein Einkommen im bewilligungs Zeitraum eingetragen hat, beim Bafög Antrag der dann abgelehnt wurde.
Nun wird aber gesagt vom Anwalt der Tochter das keine Einkünfte außer Kindergeld bestehen.
Wie verhält sich das jetzt?
Einmal muss sie begründen und nachweisen warum sie es geschrieben hat und ggf Arbeitsvertrag vorlegen.
Wenn sie doch keine Einkünfte hat es aber geschrieben hat, kann man dann schon von Betrug und Verwirkung ausgehen.
Wenn sie sagt das war ein Irrtum oder Missverständnis wie verhält sich das dann ?
Wird dann fiktiv Bafög angerechnet?
Kann ich die mir entstanden Anwaltskosten dann einklagen, wenn herauskommt das hier bewusst falsche Angaben gemacht wurden.
Anwalt von mir wurde auf drängen und Drohung des gegnerischen Anwalt genommen.
Danke und schönen sonnigen Tag noch