Anlage U Realspliting führt zu hoher Nachforderung der KV

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    • Anlage U Realspliting führt zu hoher Nachforderung der KV

      Hallo, auch ich habe ein Problem und hoffe hier auf gute Infos, Meinungen und idealerweise sogar auf Lösungen.

      Ich bin seit rund 10 Jahren getrennt lebend, wir hatten schon einen Scheidungstermin, dann blitzte nochmal Hoffnung auf und wir wollten zumindest das Finanzielle regeln und haben eine Gütertrennung vereinbart (mit not. Scheidungsfolgenvereinbarung). Ich zahle seitdem und als Maximun vereinbart rund 2.000 EUR an Trennungsunterhalt. Dabei ging es auch um steuerliche Auswirkungen und nach Beratung wurde uns die Anlage U empfohlen. So hatte ich einen Vorteil und muss seitdem meiner (Noch-) Ehefrau deren Steuerverpflichtung ausgleichen.
      Meine Frau war und ist nach wie vor familienversichert.

      Wir sind nicht mehr zusammengekommen, sind uns oft jahrelang aus dem Weg gegangen. Vor etwas 5 Jahren erhielt ich Post meiner Krankenversicherung mit Einkommensabfrage der Ehefrau. Ich habe schriftlich geantwortet/war auf der Geschäftsstelle und erklärt, dass ich für das Einkommen meiner getrennt lebenden Ehefrau keine verbindlichen Angaben machen kann und das Verhältnis auch recht schlecht ist. Soweit ich weiß, stand auf dem Formular auch der Hinweis, dass bei getrennt lebenden nicht beiden Eheleute unterschreiben müssen.
      In den Folgejahren, so habe ich inzwischen erfahren, hat die KV dann das Einkommen bei meiner Frau abgefragt. Diese war ebenfalls auf der Geschäftsstelle, hat den Fragebogen wohl „ausfüllen lassen“ und unterschrieben. Dies wurde jahrelang so praktiziert zwischen der KV und der Ehefrau. Mich hat man nicht mehr angefragt. Bis jetzt, im März 2018. Ich erhielt eine Abfrage zum Einkommen der Ehefrau rückwirkend für 2017.
      Also bin ich wieder dorthin, ich kann keine verbindlichen Angaben machen, weil ich nicht sagen kann, ob meine Frau andere Einkünfte hat. Die KV möge doch bitte weiter bei ihr diese Auskunft holen. Das hat der Mitarbeiter auch so akzeptiert; ich solle das Formular meiner Frau weitergeben und sie solle das ausfüllen.

      Da ich mir das Formular kopiert und über den Text erschrocken: welches steuerpflichtige Einkommen wurde da gefragt. Und da ich erst wenige Tage zuvor bei meiner Steuerfachfrau war, ist mir bewusst geworden, dass meine (Noch-) Ehefrau doch offensichtlich mindestens der Trennungsunterhalt angeben müsste.

      Auf Rückfrage weiß meine Frau nichts dazu. Da wurde scheinbar noch nie eine Zahl reingeschrieben. Meine Frau sagt lapidar: da hat mich niemand gefragt. Auch nicht, von was sie denn überhaupt lebt.
      Auch jetzt ist das wohl wieder so gelaufen, obwohl ich ihr erklärt hatte, dass wohl der Trennungsunterhalt mindestens dort stehen muss.
      Ergebnis: "keine Veränderung" hat sie vor Ort erklärt und unterschrieben

      Leider musste ich das so ausführlich schildern. Ich möchte gegenüber der Krankenkasse Klarheit schaffen und nicht weiter mit dieser dunklen Wolke in die Zukunft leben.
      Meine Frage, bin ich für die möglicherweise falschen Angaben verantwortlich, obwohl ich niemals dafür unterschrieben habe. Immerhin bin ich ja der Hauptversicherte.

      Ich habe mal überschlagen. Wenn 10 Jahre lang falsche Angaben im Umlauf sind und meine Frau sich bei rund 2000 EUR (steuerpflichtigen) Unterhalt selbst hätte versichern müssen, stehen da Nachforderungen von mehr als 40.000 EUR im Raum.

      Wie kann ich einen Dialog mit der Krankenversicherung beginnen. Beim googeln bei ich auf einen Hinweis gestoßen, dass zwar die Ansprüche der KV nicht verjähren, aber bei nicht absichtlichen Fehlern nur 4 Jahre nachgefordert werden würden.

      Mir ist schon klar, dass ich und auch meine Frau einen finanziellen Vorteil produziert haben und ich möchte mit Sicherheit den Schaden begrenzen und vor Allem für die Zukunft „sauber“ sein.

      Meinen Scheidungsanwalt habe ich kurz nachgefragt. Der sagte mir glatt: sie werden doch keine schlafenden Hunde wecken – für mich ist das aber keine Lösung. Ich werde 60 Jahre alt und möchte die Unsicherheit lösen.

      Noch ergänzend mein Wissen, dass ich, der mit der Anlage U in dieser Konstruktion meiner Frau gegenüber alle Nachteile/Kosten ausgleichen muss. So wie eingangs erwähnt ich deren Steuer ausgleiche, müsste ich letztendlich auch die Krankenversicherung zahlen.
      Im anderen Worten: am Ende bleibt alles bei mir hängen und ich bin echt fix und fertig.

      Herzlichen Dank für gute Beiträge!!!
    • Hallo,

      wenn deine Frau falsche Angaben macht, ist das problematisch.
      Die Frage ist, wer diese Krankenkassenbeiträge nachzahlen müsste und ob das überhaupt gefordert werden würde, wenn die Krankenkasse wusste, dass ihr getrennt lebt.

      Denn du hast ja damals mitgeteilt, dass du über die Einkünfte deiner getrennt lebenden Ehefrau keine Auskunft geben kannst und die Krankenkasse an sie verwiesen hast.
      Damit dürftest du deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen sein.
      Wenn die Krankenkasse oder deine Ehefrau falsche Angaben gemacht haben, dann müsste deine Ehefrau die Krankenkassenbeiträge nachzahlen.
      wäre nur die Frage, ob bei euch in der Scheidungsvereinbarung steht, dass evtl. Krankenkassenkosten zusätzlich zum Unterhalt übernommen werden müssen, ob sie im Unterhalt drin sind oder ob es keine Regelung gibt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,
      was ich jetzt "erlesen" habe:

      Unterhalt ist erst einmal kein steuerpflichtiges Einkommen auf welches Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden - weder KV, PV oder RV und muß auch nicht in der Steuererklärung des Unterhaltsempfängers angegeben werden. Erst mit der Anlage U beim Zahler muß auch der Empfänger versteuern.

      Und erst wenn der Unterhalt vom Unterhaltspflichtigen in der Anlage U geltend gemacht wird UND die Nochfrau Einkommen erzielt welches eine eigene KV auslöst zählt er als Einkommen - auch diese Nachteile muß dann der Unterhaltspflichtige ausgleichen.

      Sofern deine Nochfrau keinerlei Tätigkeit über einem Minijob nachgeht, keine sonstigen Einnahmen hat (z.B. hauptberufliche Selbständigkeit) bleibt imho der Unterhalt weiterhin KV-frei.

      Kleine Hexe
    • Moin.

      dontnowhy schrieb:

      Ich zahle seitdem und als Maximun vereinbart rund 2.000 EUR an Trennungsunterhalt. Dabei ging es auch um steuerliche Auswirkungen und nach Beratung wurde uns die Anlage U empfohlen. So hatte ich einen Vorteil und muss seitdem meiner (Noch-) Ehefrau deren Steuerverpflichtung ausgleichen.
      Meine Frau war und ist nach wie vor familienversichert.
      Was (genau) steht in der notariell beglaubigten Scheidungsfolgenvereinbarung? Zur Höhe und Berechnung des Unterhalts (evtl. was zu KV+PV?), zum begrenzten Realsplitting mittels Anlage U und dem Ausgleich dadurch entstehender finanzieller Nachteile?

      Hat damals kein einziger Anwalt oder Notar auf die "Problematik Familienversicherung" hingewiesen?

      dontnowhy schrieb:

      So wie eingangs erwähnt ich deren Steuer ausgleiche, ...
      Aus ihren Steuerbescheiden der vergangenen Jahre dürfte sich ergeben, dass nur Unterhalt zu versteuern hat, also keine weiteren Einkünfte erzielt werden... Oder?

      Kleine Hexe schrieb:

      Sofern deine Nochfrau keinerlei Tätigkeit über einem Minijob nachgeht, keine sonstigen Einnahmen hat (z.B. hauptberufliche Selbständigkeit) bleibt imho der Unterhalt weiterhin KV-frei.
      Wo steht das?

      In § 10 SGB V ist von Gesamteinkommen die Rede!
    • Hallo Clint,

      ich nehme alles zurück ... :)

      Urt. v. 03.02.1994, Az.: 12 RK 5/92
      Unterhaltsleistungen zwischen getrennt lebenden Ehegatten, die der krankenversicherte Geber als Sonderausgaben von der Einkommensteuer abgesetzt und die infolgedessen beim Empfänger als sonstige Einkünfte steuerpflichtig sind, zählen beim Empfänger zum Gesamteinkommen i. S. des § 10 I Nr. 5 Halbs. 1 SGB V und schließen bei Überschreiten der Gesamteinkommensgrenze die Familienversicherung aus.

      Die Anlage U scheint für mich erst diese Verpflichtung auszulösen, da der Unterhalt erst dann als steuerpflichtiges Einkommen gewertet wird.

      Wenn mehr als 435 € Unterhalt gezahlt werden muß die Nochfrau sich selbst versichern - bedingt durch die Anlage U fällt dann wohl auch dieser Beitrag dann in den Nachteilsausgleich.

      Dontnowhy muß dann vermutlich rückwirkend zahlen was die KK von der Nochfrau fordert.


      Außerdem hätte er (auch wieder vermutlich) zumind. der KK erklären sollen/müssen, dass er Unterhalt zahlt, diesen steuerlich geltend macht und dadurch die KV-Pflicht auslöst aber über weitere Einkünfte nicht informiert ist.

      Obwohl ich persönlich diese doppelte Zahlung nicht richtig finde. Der Unterhaltsbetrag wird ja aus dem Nettoeinkommen gezahlt und KK-Beiträge wurden darauf bereits entrichtet.
      Sieht das BSG bzw. das Beitragsrecht wohl anders.


      Kleine Hexe
    • Hallo Kleine Hexe, Clint, Anna-Sophie,
      erstmal herzlichen Dank für Eure Bewertungen. Das klingt so,wie ich es befürchtet habe.
      Offensichtlich habe ich auch Fehler gemacht, als ich beimersten Mal auf das KV-Formular geschrieben habe, ich könne keine verbindlichenAngaben zum Einkommen meiner Frau machen. Ich hatte das aber damals so gesehen und so gemeint.

      Dass ich deren Steuerlast, die aus dem Realsplitting entsteht, tragen muss war klar. Rechnerisch hat auch das Vorteile für michgebracht. Dass es dabei auch um Krankenversicherungsbeiträge geht, war mir haltüberhaupt nicht bewusst und nie ein Thema! (Unwissenheit schütz nicht vor....)
      Auch in der Scheidungsfolgenvereinbarung steht nichts überKrankenversicherungs- oder Altersvorsorgebeiträge. Dies ist damals in dem langenVorlauf irgendwann mal aufgetaucht, daran erinnere ich mich. Aber mit der Festschreibungvon 2.000 EUR als maximaler Unterhalt war das kein extra Thema mehr.

      Also schwebt das Problem wirklich über mir.
      Ich will und muss das lösen, weil es ja nicht besser wird und ich die nächsten Jahr täglich beängstig zum Briefkasten laufen will.

      Auch wenn es hier im Scheidungsforum nicht mehr ganz passt,habe ich doch noch die Frage an Euch: Wie würdet ihr das angehen?
      Zur Krankenkasse gehen und dieSituation selbst ansprechen; oder besser schriftlich? Im Prinzip will ichmeiner Frau auch gar keinen Ärger machen, aber die Reihenfolge wäre doch, dass beider KV meine Frau „anschwärze“ und zuerst eine Forderung an die Frau geht. Wieich mich dann mir meiner Frau einige (evtl. trägt sie ja doch einen Teil mit),ob wir das „friedlich“ klären oder sie ihre Rechte aus den Nachteilsausgleich einfordert oder überhaupt kennt, wäre dann der weitere Schritt.

      Ich persönlich "träume" davon zur KV zu gehen, die Dinge offen anzusprechen und vielleicht den Schaden zu reduzieren können, indem nichtkomplett alles für 10 Jahre nachgezahlt werden müsste.

      LG dontnowhy
    • Sorry noch ein kurzer Nachtrag:
      eine der ersten Handlungen sollte doch auch sein, schnellstmöglich das Realsplitting zu beenden.
      Das macht mehrere Hundert Euro im Monat aus, die abgezogen würden.
      Dafür wäre ich los, was mit dem Wort NACHTEILSAUSGLEICH zu tun hat.
      Solange ich dann nicht geschieden bin, wäre die Frau ? wieder familenversichert ?

      Alles in bisschen kompliziert bei mir. Ich hatte einen unverschuldeten Unfall, erhalte ein fiktives Einkommen.
      Darauf angerechnet wird eben diese EU-Rente und eine Rente der Berufsgenossenschaft.

      Da ich 100% schwerbehindert und frühverrentet bin, wird bei Scheidung dann zusätzlich sofort der Versorgungsausgleich durchgeführt und ca. 650 EUR von der EU-Rente abgezogen.
      Dies nur zu Vervollständigung. Auch wegen diese ganzen Umständen war ich der Meinung, ich lebe getrennt besser als geschieden.

      Am Besten ich mache dann auch die Scheidung komplett, hoffe dass die Scheidungsfolgenvereinbarung der richterlichen Prüfung standhält, im dümmsten Fall muss ich neben den ganzen Nachzahlungen und o.g. Kürzungen (Steuer und Versorgungsausgleich) dann noch die KV/Pflege-V zahlen müssen und der vereinbarten Maximal-unterhalt wird, weil ich ja eine Glückskind bin, auch noch erhöht.

      Bei aller Liebe: meine Frau hat noch keine 12 Monate in ihrem Leben eigenes Einkommen erzielt, die Frau hat zig-Tausende Zugewinnausgleich bekommen und ich zahle bis ans Lebensende. Selbst wenn ich in Rente gehe, bekommt diese Frau eine monatliche Zahlung von ca.1.400 EUR.

      Ich habe ich keine neue Liebe mehr gefunden, dann hätte ich mich sicher sofort scheiden lassen.

      LG dontnowhy
    • Hallo,

      du willst also immer auf das Good-will deiner Nochfrau angewiesen sein?
      Sie ist dann auch diejenige, die im Zweifelsfall über dich entscheidet, wenn du es nicht mehr kannst?

      Den Zugewinn habt ihr schon geregelt?

      Du schreibst, dass du derzeit 2000 € monatlich an die Nochfrau zahlst zzgl. KV.
      Und nach der Scheidung wären es 1.400 €.
      Da wäre für mich die Sache klar.

      Hast du schon mal geschaut wie das mit der Verjährungsfrist von den KK-Beiträgen aussieht?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie,

      Nein - will ich natürlich nicht. Bisher war die Trennungssituation immer noch die wirtschaftlich vernünftigste Lösung. Da sich in den letzten mein Einkommen auch entwickelt hat, stand immer auch im Raum, dass die fixierte Unterhaltsregelung richterlich gekippt werden könnte (trotz Notar. Vereinbarung). Ich war in den letzten Jahren zweimal bei Scheidungsanwälten und habe den Vertrag vorgelegt. Außer Kosten gab es keinen klaren Rat. Eher wurde mir mitgegeben, dass sehr wohl die Wahrscheinlichkeit besteht, in Zukunft statt 2.000 EUR nochmal deutlich mehr Unterhaltszahlung ansteht. Übrigens steht in dieser Vereinbarung Nichts zur Krankenversicherung.

      ich zahle seit dieser Vereinbarung monatl. 2000 EUR + 60 EUR Steuervorauszahlung an meine Noch-Frau, eben keine KV.
      Der nacheheliche Unterhalt ist in gleicher Höhe vereinbart.

      Die 1.400 EUR wird das Einkommen meiner Frau sein, wenn ich in Altersrente gehe. Sie bekommt dann aus den Versorgungsausgleich etwa 600 EUR und ich zahle "zwangsweise freiwillig" den Rest aus meiner BG-Rente. Wenn ich das nicht gemacht hätte, wäre die Scheidungsfolgenvereinbarung nicht ausgewogen gewesen. Ich hatte das in meinem Frust geschrieben, weil ich dieser Frau eine Absicherung eingerichtet habe, bis zu meinem letzten Augenblick.

      Auch wenn es widersprüchlich klingt - da ich auch zwei erwachsene Kinder habe, wollte ich nie, dass die Frau kein Geld bekommt oder ein Sozialfall wird. Der Hass war lange Zeit da, mittlerweile sehe ich ein, eine Hausfrauenehe nach altem Stil geführt zu haben. Den Streß, den Kampf ums Geld habe ich irgendwann aufgegeben und mir ging es
      ja auch nicht schlecht. Ich habe gelernt, dass sogar das Schmerzensgeld in den Zugewinnausgleich gerechnet wird und ich keine Chance hatte, mich zu wehren.
      Natürlich hat mit meinem Unfall die ganze Familie gelitten, aber die Schmerzen (Amputation u.v.m.) habe ich alleine, das Geld wurde halbiert.

      Mein Ärger ist, dass die ganze Verantwortung bei mir liegt, ich quasi alles zahle und die Frau machen kann was sie will. Ich trage Alles, kann nachts kaum mehr schlafen und die Ehefrau kapiert noch nicht mal richtig, um was es überhaupt geht.

      Ich habe fertig
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