Abfindung im Trennungsjahr

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    • Abfindung im Trennungsjahr

      Guten Tag,
      ein Ehepartner (Person A) erhält während dem Trennungsjahr aus betrieblichen Gründen einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung, kann jedoch lückenlos einer neuen Beschäftigung nachgehen. Nun möchte Person A nach über einem Jahr nun endlich die Scheidung einreichen, möchte aber vorher die gesamte Abfindung ausgeben, um die Abfindung mit Person B nicht teilen zu müssen, denn zu Beginn der Ehe gab es kein Vermögen von beiden und würde es zum Zeitpunkt der Scheidung ohne die Abfindung auch nicht geben, d.h. es gäbe kaum einen Zugewinnausgleich.
      1. Frage: Kann es für Person A zu einem Problem werden, wenn bei der Scheidung heraus kommt, dass es eine Abfindung gab, die jedoch komplett bis zur Scheidung ausgegeben wurde, oder gilt während der Trennung bis zur Scheidung das Prinzip der Gütertrennung (jeder kann mit seinem Geld tun was er möchte).
      2. Welche Infos werden für den Scheidungsantrag gefordert? Bankauszüge, Lohnsteuerbescheinigungen oder Gehaltsabrechnungen? Kann so eine Abfindung komplett verschwiegen werden?
      Vielen Dank im Voraus.
    • Guten morgen Trennung 2018
      Die Abfindung kommt allein schon bei der Abfrage der Rentenversicherung für den Versorgungsausgleich raus, da auf die Abfindung Sozialabgaben fällig werden. Wie sich das jetzt auf den Versorgungsausgleich auswirkt kann ich nicht genau sagen, aber ich denke mal das Du wenn Du die Abfindung so verbrätst genau so gestellt wirst als wenn das Geld noch da wäre. Vielleicht kann Dir hierzu aber noch jemand aus dem Forum genaueres sagen.

      LG Hugoleser
    • Hallo Trennung2018,
      eine Abfindung kann entweder bei der Berechnung eines etwaigen Trennungs- und nachehelichen Unterhaltsanspruchs berücksichtigt werden oder beim Zugewinnausgleich.
      Ich verstehe dich so, dass hier der Zugewinnausgleich gemeint ist (Hugoleser meint diesen bei seiner Antwort vermutlich auch).
      Die entscheidende Frage bei euch ist: Gibt es bereits einen Trennungszeitpunkt und ist dieser unstrittig?

      Die von dir in deiner zweiten Frage aufgeführten Kriterien haben bei Stellung eines Scheidungsantrages keine Bedeutung.
      Wenn Zugewinnausgleich gefordert wird geschieht dies in der Regel entweder zwischen den Eheleuten oder dessen Anwälten.

      Wenn du konkretere Angaben zum Stand deines Verfahrens machst können dir auch weitere Antworten gegeben werden.

      Grüße
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Danke für die Antworten.

      Es gibt auch einen nachweisbaren Trennungszeitpunkt. Zu dieser Zeit hatte Person B fast alles verprasst, was Person A während der Ehe angespart hatte.
      Die Abfindung wurde übrigens nicht versteuert, falls das eine Rolle spielt.

      Ich frage mich eigentlich nur, ob es rechtens ist seine eigene Abfindung während dem Trennungsjahr auszugeben, denn schließlich kann man während der Ehe ja auch mit dem eigenen Geld tun und lassen was man möchte.

      VG
    • Hallo Trennung2018
      Natürlich ist es rechtens wenn Du Deine Abfindung ausgibst, es ist ja Dein Geld. Es kann Dir aber je nach Richter passieren das Du dann so gestellt wirst als wenn Du das Geld noch hättest und dann stehst Du auf einmal mit einem Haufen Schulden da. Frag doch einfach mal Deinen Anwalt was der dazu meint und ob nicht die Möglichkeit besteht das das Geld, was Person B gegen den Willen von Person A verprasst hat gegenzurechnen, bzw. den Versorgungsausgleich oder den Nachehelichen Unterhalt deswegen auszuschließen. Ich würde darin ein Ehe schädigendes Verhalten sehen.

      LG Hugoleser
    • Hallo,
      wir müssen hier darauf achten, dass der Versorgungsausgleich mit der diskutierten Problematik rein gar nichts zu tun hat.
      Da immer noch keine näheren Angaben für die Beantwortung der Ausgangsfrage vorliegen wäre es unseriös, konkrete Antworten zu geben.
      Wir kennen weder die Höhe der Abfindung noch Angaben zum Anfangs- und Endvermögen sowie zum Datum der Trennung.

      Grüße
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,

      mir geht es nur um den Zugewinnausgleich.
      Die Höhe der Abfindung beträgt ca. 50.000 Euro. Anfangs- und Endvermögen und das Vermögen zum Trennungszeitpunkt beträgt ca. 0 Euro, d.h. es wurde nie wirklich etwas angespart (da Person B alles ausgegeben hat) und seit der Trennung wird natürlich darauf geachtet, dass Person B nirgendwo nachweisbar Geld anspart, da Person A nicht arbeiten gehen möchte.

      Ich habe ja schon die Hoffnung, dass Person A die Abfindung nicht teilen muss, da Person B quasi ein Doppelleben geführt hat, was Finanzen betrifft (während der Ehe heimlich arbeiten gegangen, mit dem Geld irgendwelche Schulden abbezahlt, mit dem Geld vom gemeinsamen Konto Geschäftsschulden abbezahlt ohne die Einverständnis von Person A einzuholen und vieles mehr) Person B hat die ganze Ehe über nur gelogen und von Person A mit leeren Versprechungen ("Du bekommst das Geld auf jeden Fall zurück") Geld geliehen und nicht wieder zurück gezahlt.

      Ich hatte die Hoffnung, dass man bei der Scheidung Angaben zum Anfangs- und Endvermögen sowie Vermögen zum Datum der Trennung macht und die Abfindung einfach verschweigen kann.

      Sorry, ich kenne mich mit Scheidungsabläufen so gar nicht aus und aus dem Internet wurde ich auch nicht schlauer.

      Den Anwalt fragen werde ich natürlich auf jeden Fall, wollte nur vorab ein Paar Meinungen und Ratschläge sammeln.

      Vielen Dank für Eure Antworten!
    • Hallo Trennung 2018
      Bei 50 000 € Abfindung kannst Du davon ausgehen das diese Summe nicht verschwiegen werden kann. Hast Du die Summe nachdem die Scheidung eingereicht wurde bekommen? Denn dann zählt Sie nicht zum Endvermögen, dieses wird nämlich nur bis zum Scheidungsantrag gerechnet.

      LG Hugoleser
    • Hallo Trennung 2018
      Wenn Du und Deine Frau noch nicht die Scheidung eingereicht und Du das Geld schon bekommen hast, fällt es meiner Meinung nach in den Zugewinnausgleich. Vielleicht kann Dir hier im Forum jemand etwas genaueres hierzu sagen. Wenn ich das richtig gelesen habe besagt diese fünftel Regelung das von der Abfindung noch Steuern und Sozialbeiträge abgeführt werden, also wäre es wohl hilfreich hierzu noch einen Steuerberater zu befragen.

      LG Hugoleser