Hallo an die Forumsgemeinde,
meine Tochter 27J aus 1 Ehe demnächst bald 28 J studiert im 3 Jahr.
Kontakt besteht nur über Anwalt.
Ein Auslandsjahr 2017 in Fernost (Korea).
Streit über Mehrbedarf für das Auslandsjahr 2017. Androhung ihres Anwalts den Mehrbedarf anzuerkennen.
Ansonsten es von Gericht entscheiden zu lassen mit sämtlichen verbundenen Kosten.
Korea sei teurer als Deutschland.
Mein Anwalt meinte Deutschland und Südkorea seien laut Tabelle in den Lebenshaltungskosten in etwa gleich.
Am Ende Einigung auf einen Betrag (40€).
Meine 2 Kinder aus 2. Ehe gehen noch in Schulausbidung und leben in unserem Haushalt.
Die Bafögstelle hat Januar 2017 von mir Einkommen samt Steuererklärung und Einkommen meiner jetzigen Ehefrau verlangt.
Es wurden Belege verlangt von 2016.
Grund; Da die Tochter Februar 2017 bis Februar 2018 im Ausland studiert.
Laut Entscheidung der Bafögstelle stand ihr nichts zu von meiner Seite.
Freiwillig die 40€ monatl. überwiesen bis April 2018.
Nun ist die Tochter wieder in Deutschland zurück.
Ein unausgefülltes Bafögformularvon Ihr. Ich nahm an das ich für 2018 kein Bafögformular ausfüllen muss.
Da ich ja 2017 die Belege für 2016 eingeschicj´kt habe.
Es zählen ja das vorletzte Jahr.
Mein Anwalt meinte das beim Studentenwerk Auslandsbafög ein anderer Sachbearbeiter tätig sei.
Ich solle alle Unterlagen nochmals einschicken.
Schulbescheinigung der beiden Kinder und Einkommensteuerbescheid ist kopert.
Folgender Text des Studentenwerks
Nachweis zur Höhe des aktuellen Einkommens der Ehefrau Ihres Vaters (zur Überprüfung ob beim Einkommen des Vaters der beantragnde Freibetrag
berücksichtigt werden kann.
Meine Frage; Warum muss meine jetzige Ehefrau aktuelles Einkommen vorlegen ?
Wäre es nicht Einkommen aus 2016.
Steuerbescheid ist ja auch zusammen Veranlagt aus 2016.
Ich bedanke mich schon vorab beim Forum.
Vielleicht weiss einer Antwort.
Gruß
Thomas
meine Tochter 27J aus 1 Ehe demnächst bald 28 J studiert im 3 Jahr.
Kontakt besteht nur über Anwalt.
Ein Auslandsjahr 2017 in Fernost (Korea).
Streit über Mehrbedarf für das Auslandsjahr 2017. Androhung ihres Anwalts den Mehrbedarf anzuerkennen.
Ansonsten es von Gericht entscheiden zu lassen mit sämtlichen verbundenen Kosten.
Korea sei teurer als Deutschland.
Mein Anwalt meinte Deutschland und Südkorea seien laut Tabelle in den Lebenshaltungskosten in etwa gleich.
Am Ende Einigung auf einen Betrag (40€).
Meine 2 Kinder aus 2. Ehe gehen noch in Schulausbidung und leben in unserem Haushalt.
Die Bafögstelle hat Januar 2017 von mir Einkommen samt Steuererklärung und Einkommen meiner jetzigen Ehefrau verlangt.
Es wurden Belege verlangt von 2016.
Grund; Da die Tochter Februar 2017 bis Februar 2018 im Ausland studiert.
Laut Entscheidung der Bafögstelle stand ihr nichts zu von meiner Seite.
Freiwillig die 40€ monatl. überwiesen bis April 2018.
Nun ist die Tochter wieder in Deutschland zurück.
Ein unausgefülltes Bafögformularvon Ihr. Ich nahm an das ich für 2018 kein Bafögformular ausfüllen muss.
Da ich ja 2017 die Belege für 2016 eingeschicj´kt habe.
Es zählen ja das vorletzte Jahr.
Mein Anwalt meinte das beim Studentenwerk Auslandsbafög ein anderer Sachbearbeiter tätig sei.
Ich solle alle Unterlagen nochmals einschicken.
Schulbescheinigung der beiden Kinder und Einkommensteuerbescheid ist kopert.
Folgender Text des Studentenwerks
Nachweis zur Höhe des aktuellen Einkommens der Ehefrau Ihres Vaters (zur Überprüfung ob beim Einkommen des Vaters der beantragnde Freibetrag
berücksichtigt werden kann.
Meine Frage; Warum muss meine jetzige Ehefrau aktuelles Einkommen vorlegen ?
Wäre es nicht Einkommen aus 2016.
Steuerbescheid ist ja auch zusammen Veranlagt aus 2016.
Ich bedanke mich schon vorab beim Forum.
Vielleicht weiss einer Antwort.
Gruß
Thomas