Tochter 27 J. studiert

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Tochter 27 J. studiert

      Hallo an die Forumsgemeinde,

      meine Tochter 27J aus 1 Ehe demnächst bald 28 J studiert im 3 Jahr.
      Kontakt besteht nur über Anwalt.
      Ein Auslandsjahr 2017 in Fernost (Korea).
      Streit über Mehrbedarf für das Auslandsjahr 2017. Androhung ihres Anwalts den Mehrbedarf anzuerkennen.
      Ansonsten es von Gericht entscheiden zu lassen mit sämtlichen verbundenen Kosten.
      Korea sei teurer als Deutschland.
      Mein Anwalt meinte Deutschland und Südkorea seien laut Tabelle in den Lebenshaltungskosten in etwa gleich.
      Am Ende Einigung auf einen Betrag (40€).
      Meine 2 Kinder aus 2. Ehe gehen noch in Schulausbidung und leben in unserem Haushalt.
      Die Bafögstelle hat Januar 2017 von mir Einkommen samt Steuererklärung und Einkommen meiner jetzigen Ehefrau verlangt.
      Es wurden Belege verlangt von 2016.
      Grund; Da die Tochter Februar 2017 bis Februar 2018 im Ausland studiert.
      Laut Entscheidung der Bafögstelle stand ihr nichts zu von meiner Seite.
      Freiwillig die 40€ monatl. überwiesen bis April 2018.
      Nun ist die Tochter wieder in Deutschland zurück.
      Ein unausgefülltes Bafögformularvon Ihr. Ich nahm an das ich für 2018 kein Bafögformular ausfüllen muss.
      Da ich ja 2017 die Belege für 2016 eingeschicj´kt habe.
      Es zählen ja das vorletzte Jahr.
      Mein Anwalt meinte das beim Studentenwerk Auslandsbafög ein anderer Sachbearbeiter tätig sei.
      Ich solle alle Unterlagen nochmals einschicken.
      Schulbescheinigung der beiden Kinder und Einkommensteuerbescheid ist kopert.

      Folgender Text des Studentenwerks

      Nachweis zur Höhe des aktuellen Einkommens der Ehefrau Ihres Vaters (zur Überprüfung ob beim Einkommen des Vaters der beantragnde Freibetrag
      berücksichtigt werden kann.

      Meine Frage; Warum muss meine jetzige Ehefrau aktuelles Einkommen vorlegen ?
      Wäre es nicht Einkommen aus 2016.

      Steuerbescheid ist ja auch zusammen Veranlagt aus 2016.
      Ich bedanke mich schon vorab beim Forum.
      Vielleicht weiss einer Antwort.

      Gruß
      Thomas
    • Hallo,

      was studiert sie und im wievielten Semester, welchen Abschluss erreicht sie damit und welche Regelstudienzeit ist vorgesehen?

      Im Regelfall muss das Bafög jährlich beantragt werden.

      Und das Einkommen der Eltern muss das vorletzte Kalenderjahr vor Bewilligung des Bafögantrages sein.
      Wenn sich da etwas verringert hätte müsstest du einen Aktulisierungsantrag stellen.

      Deine Frau - ich dachte immer, dass das nur in deiner Auskunft mit angegeben werden muss, um zu sehen, ob sie unterhaltsberechtigt ist.

      Im übrigen ist das was das Bafög-Amt errechnet nicht immer mit dem Familienrecht kompatibel.

      Wenn ich das richtig lese, sind die Kinder aus zweiter Ehe minderjährig und in allgemeiner Schulausbildung.
      Dann wäre folgende Rangfolge richtig:

      1. Rang: die zwei Schulkinder
      3. Rang: die KM der zwei Schulkinder
      4. Rang: die studierende Tochter

      Damit gehen die Personen im 1. und 2. Rang der studierenden Tochter vor. Dieser gegenüber hast du einen Selbstbehalt von 1.300 €
      Damit müssen die Bedürfnisse der Schulkinder und der KM erst einmal befriedigt werden und dann kommt die studierende Tochter. Und wenn für diese nichts mehr übrig ist, dann ist das so.

      Wurde das damals so berechnet? Gibst du die anderen Kinder auch immer an?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      sie studiert Koreanistik. Die Dauer beträgt 6 Semester.
      Zusätzlich gibt es auch noch den Master 4 Semester.
      Begonnen hat sie das Studium 2015. Sie müsste demnach bald fertig sein.
      Im letzten Jahr (Januar 2017) habe ich ja die gleichen Belege dort eingeschickt.
      Die wollten allles aus 2016 Einkommen, Steuerbescheid.
      Begründung vom Studentenwerk war:

      Ihre Tochter hält sich von Februar 2017-Febrauar 2018 in Korea auf zum Auslandsstudium.
      Es seien Einkommensbelege von 2016 einzureichen.
      Bei der Berechnung kam für die Studierende kein Betrag heraus.
      Kinder und Ehefrau berücksichtigt in der Rangfolge.
      Daraufhin machte der Anwalt der Studierneden Tochter druck und meinte sie hätte einen Mehrbedarf im Ausland.
      Wir einigten uns auf 40€ monatl. .
      Nun fordert das Studentenwerk dieselben Belege wieder. Gleiches Jahr 2016.
      Meine Frau hat Steuerklasse 5 und ich Steuerklasse 3.
      Weiss jemand warum die aktuelllen Einkommensbelege meiner Frau verlangt werden.
      ich dachte der jährliche Einkommennachweis von uns beiden 2016 reicht da aus.
      Wurde auch so eingeschickt.
    • Hallo,

      sie wollen wissen, ob deine Frau (beim Bafög wird im Gegensatz zum Familienrecht weniger angerechnet) über ihr eigenes Einkommen aus der Unterhaltskette herausfällt, weil sie ihren Bedarf selbst decken kann.

      Insofern wäre es wichtig, wenn das Bafögamt was fordert, die Familienrechtrechnung aufzumachen.

      Sophie

      P.S. Warum hat sie erst mit 24 begonnen zu studieren? Was hat sie davor gemacht?
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      sie hat in der Realschule zwei Ehrenrunden wiederholt.
      Dann hat sie in Nord Rhein Westfalen ein Berufskolleg besucht 3 Jährig.
      Wurde durch Umzug nach Baden-Württenberg abgebrochen nach zwei Jahren Besuchszeit.
      Ich habe bezahlt.
      In Baden-württemberg dann 3 jährige Berufsfachschule besucht.
      Von vorne das ganze begonnen sozusagen.
      Mein Anwalt meint keine Chance vor Gericht dies anzufechten.
      Die Richter seien viel zu Milde gestimmt.
      Mit einem Gerichtsverfahren käme ich nicht durch.
      Ich schulde ihr sozusagen eine erste Ausbildung.
      Das ganze wäre noch im Rahmen.
      Mir geht es nur noch um die Frage ob meine jetzige Ehefrau Einkommen aktuel 2018 ans Bafögamt schicken muss.
      Oder ob der jährliche Lohnbescheid von 2016 des Arbeitgebers ausreicht.
      Ich habe heute mit einem Bafög Mitarbeite telefonischr gesprochen.
      Dieser meinte das ich meine Ehefrau nicht angegeben hätte im Formblatt.
      Er bräuchte aktuelle Lohnnachweise von jetzt 2018.
      Ansonsten würde sie nicht berücksichtigt bei der berechnung.
      Das ganze wäre dann nachteilig für mich bei der berechnung.

      Gruß
      Thomas
    • Hallo,

      da das Formblatt und die Sachen vom Bafögantrag immer vom vorletzten Kalenderjahr ausgehen und man selbst nur einen Antrag auf Aktualisierung stellen kann, würde ich behaupten, dass das aktuelle Einkommen deiner Frau gar keine Rolle spielen darf, es sei denn, du hast einen Aktualisierungsantrag gestellt und deswegen wäre das nötig.

      Insofern würde ich hier jetzt das Einkommen deiner Frau vom vorletzten Kalenderjahr hinschicken und erklären, dass diese Bescheinigung parallel zu deiner zu sehen ist. Und sollten sie andere Jahre benötigen, so mögen sie dir bitte schriftlich die Grundlage mitteilen.

      Sophie

      P.S. Zahlt die KM auch Unterhalt?
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      Aktualisierungsantrag haben wir nicht gestellt.
      Die Mutter des Kindes arbeitet nur teilweise unter 1000 €.
      Ich werde die Einkünfte meiner Ehefrau von 2016 ans Bafögamt schicken.
      Das der jährliche Einkommensbescheid (Ehefrau) nicht ausreicht verwundert mich.
      Im Schreiben vom Bafögamt werden aktuelle Einkommensnachweise (Ehefrau) schriftlich verlangt.
      Von der Kindsmutter werden Einkommensnachweise von 2016 gefordert.
      Wieso sollte meine Ehefrau das Einkommen 2018 aktuel angeben ?
      Ich versuche nochmals Jährl. Einkommensbescheid 2016.
      Hinzu schreibe ich um berücksichtigung meiner Ehefrai zu Formblatt 3 Bafogantrag.
      Hoffe das dies fürs Bafögamt ausreicht.

      Gruß
      Thomas