Hallo ihr Lieben,
jetzt mal eine Frage zum Elternunterhalt!
Meine Stiefmutter wurde bezügl. Elternunterhaltsberechnung angeschrieben.
Mein Vater hat 2008 meine Stiefmutter geheiratet, nicht zuletzt, um sie ein Stück weit abzusichern.
Meine Stiefmutter hat ein Netto-Einkommen (unbereinigt) in Höhe von Eur 780,- mit einem Teilzeitjob von 20 Stunden.
Mein Vater bekommt Rentenzahlungen in Höhe von (unbereinigt) Eur 1750,-. Zusätzlich ist mein Vater Alleineigentümer einer
Eigentumswohnung. Diese war bereits vor Eheschließung abbezahlt und gehört meinem Vater zu 100%.
Die beiden haben getrennte Konten und meine Stiefmutter überweist meinem Vater monatl. Eur 270,- für Wohnkosten (Wohngeld
und Mietzahlungen). Dies ist auch durch Kontoauszüge belegbar (viele Jahre schon)
Nun soll meine Stiefmutter in diesem Auskunftsbogen angeben, welche Wohnkosten sie hat, soll sie dort die Eur 270,- angeben?
Einen Mietvertrag gibt es aber nicht!
Mein Vater befürchtet nun, dass ihm die Eigentumswohnung als Einkommen angerechnet wird und er sozusagen hintenrum zum
Unterhalt für seine Schwiegermutter herangezogen wird, weil er ja seiner Frau Unterhaltspflichtig ist.
Habt ihr einen Rat, wie man hier am besten vorgeht?
jetzt mal eine Frage zum Elternunterhalt!
Meine Stiefmutter wurde bezügl. Elternunterhaltsberechnung angeschrieben.
Mein Vater hat 2008 meine Stiefmutter geheiratet, nicht zuletzt, um sie ein Stück weit abzusichern.
Meine Stiefmutter hat ein Netto-Einkommen (unbereinigt) in Höhe von Eur 780,- mit einem Teilzeitjob von 20 Stunden.
Mein Vater bekommt Rentenzahlungen in Höhe von (unbereinigt) Eur 1750,-. Zusätzlich ist mein Vater Alleineigentümer einer
Eigentumswohnung. Diese war bereits vor Eheschließung abbezahlt und gehört meinem Vater zu 100%.
Die beiden haben getrennte Konten und meine Stiefmutter überweist meinem Vater monatl. Eur 270,- für Wohnkosten (Wohngeld
und Mietzahlungen). Dies ist auch durch Kontoauszüge belegbar (viele Jahre schon)
Nun soll meine Stiefmutter in diesem Auskunftsbogen angeben, welche Wohnkosten sie hat, soll sie dort die Eur 270,- angeben?
Einen Mietvertrag gibt es aber nicht!
Mein Vater befürchtet nun, dass ihm die Eigentumswohnung als Einkommen angerechnet wird und er sozusagen hintenrum zum
Unterhalt für seine Schwiegermutter herangezogen wird, weil er ja seiner Frau Unterhaltspflichtig ist.
Habt ihr einen Rat, wie man hier am besten vorgeht?
LG
Triene
____________________________
Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
Triene
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Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)