Elternunterhalt - Berechnung des Einkommens

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    • Elternunterhalt - Berechnung des Einkommens

      Hallo ihr Lieben,

      jetzt mal eine Frage zum Elternunterhalt!

      Meine Stiefmutter wurde bezügl. Elternunterhaltsberechnung angeschrieben.

      Mein Vater hat 2008 meine Stiefmutter geheiratet, nicht zuletzt, um sie ein Stück weit abzusichern.

      Meine Stiefmutter hat ein Netto-Einkommen (unbereinigt) in Höhe von Eur 780,- mit einem Teilzeitjob von 20 Stunden.

      Mein Vater bekommt Rentenzahlungen in Höhe von (unbereinigt) Eur 1750,-. Zusätzlich ist mein Vater Alleineigentümer einer
      Eigentumswohnung. Diese war bereits vor Eheschließung abbezahlt und gehört meinem Vater zu 100%.

      Die beiden haben getrennte Konten und meine Stiefmutter überweist meinem Vater monatl. Eur 270,- für Wohnkosten (Wohngeld
      und Mietzahlungen). Dies ist auch durch Kontoauszüge belegbar (viele Jahre schon)

      Nun soll meine Stiefmutter in diesem Auskunftsbogen angeben, welche Wohnkosten sie hat, soll sie dort die Eur 270,- angeben?
      Einen Mietvertrag gibt es aber nicht!

      Mein Vater befürchtet nun, dass ihm die Eigentumswohnung als Einkommen angerechnet wird und er sozusagen hintenrum zum
      Unterhalt für seine Schwiegermutter herangezogen wird, weil er ja seiner Frau Unterhaltspflichtig ist.

      Habt ihr einen Rat, wie man hier am besten vorgeht?
      LG
      Triene


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      Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
    • Hallo Triene,

      beim Elternunterhalt wird auf das Familieneinkommen abgestellt.
      Da der SB bei 1800,-€ + 1440,-€ also 3240,-€ liegt sehe ich die Gefahr der Inanspruchnahme als nicht so hoch an.



      LG
      sturkopp

      p.s. @ edy, ich hoffe der Link ist gestattet

      Hallo sturkopp, Links auf "Fremdanwälte" sind nicht erwünscht.
      Grüße
      Villa
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Hallo Sturkopp,

      erstmal danke für Deine Info!

      Leider werde ich noch nicht so recht schlau daraus.

      Die Eigentumswohnung ist bezahlt! Die Frage ist, wird nun ein wohnwerter Vorteil angerechnet?

      Mein Vater zahlt auch alle Versicherungen etc. wie können diese nun bei meiner Stiefmutter angerechnet
      werden, sie ist überall "nur" mitversichert!

      Mein Vater und meine Stiefmutter haben getrennte Konten und getrennte Kassen. Wird mein Vater trotzdem
      zu etwaigen (indirekten) Zahlungen für seine, nicht mit ihm verwandte, Schwiegermutter herangezogen?

      Zur Erklärung: mein Vater würde sich auf seine alten Tage lieber scheiden lassen, als für seine Schwiegermutter
      auch nur einen Cent Unterhalt zu zahlen!
      LG
      Triene


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    • Hallo Triene,

      dein Vater und seine Frau haben ein Einkommen von zusammen 2530,-€ , dies wird um alle anfallenden Kosten wie Versicherung, Kredite u.s.w. bereinigt. Da ist die Spanne bis zum Freibetrag von 3240,-€ schon recht groß.
      Die Wohnung gehört deinem Vater und kann nicht verwertet werden.
      Die Gefahr das eine Unterhaltspflicht eintritt ist schon eher gen Null tendierend.

      Die Tochter müsste auch nur für den Teil Unterhalt leisten den sie zum Familienunterhalt beiträgt. Also alles gut und keine Gefahr.

      LG
      sturkopp
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Hallo,

      DieTriene schrieb:

      Die beiden haben getrennte Konten und meine Stiefmutter überweist meinem Vater monatl. Eur 270,- für Wohnkosten (Wohngeld
      und Mietzahlungen). Dies ist auch durch Kontoauszüge belegbar (viele Jahre schon)
      Das dürfte hier gar keine Rolle spielen, da eine Warmmiete von 480 EUR im Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Kindes enthalten ist.

      DieTriene schrieb:

      Mein Vater befürchtet nun, dass ihm die Eigentumswohnung als Einkommen angerechnet wird und er sozusagen hintenrum zum
      Unterhalt für seine Schwiegermutter herangezogen wird, weil er ja seiner Frau Unterhaltspflichtig ist.
      Der Wohnwert der ETW wird bei ihm als fiktives Einkommen angerechnet.
      Wie hoch ist der Wohnwert, d.h. welche Miete müsste er zahlen, wenn er die Wohnung mieten würde?

      DieTriene schrieb:

      wird nun ein wohnwerter Vorteil angerechnet?
      Angerechnet schon, dabei wird es aber m.E. bleiben.

      DieTriene schrieb:

      Mein Vater zahlt auch alle Versicherungen etc. wie können diese nun bei meiner Stiefmutter angerechnet
      werden, sie ist überall "nur" mitversichert!
      In der Regel werden Versicherungen bei dem angerechnet, der sie zahlt. Sie vermindern also das Einkommen des Vaters und damit das Familieneinkommen.

      DieTriene schrieb:

      Wird mein Vater trotzdem
      zu etwaigen (indirekten) Zahlungen für seine, nicht mit ihm verwandte, Schwiegermutter herangezogen?
      Ich glaube nicht, dass die Schwiegermutter leistungsfähig sein wird.

      DieTriene schrieb:

      mein Vater würde sich auf seine alten Tage lieber scheiden lassen, als für seine Schwiegermutter
      auch nur einen Cent Unterhalt zu zahlen!
      sich deswegen scheiden lassen??

      sturkopp schrieb:

      Die Tochter müsste auch nur für den Teil Unterhalt leisten den sie zum Familienunterhalt beiträgt.
      Lebt die Tochter überhaupt im Haushalt des Vaters?
      Hat sie ein Einkommen?

      Gruß
      awi
    • Hallo Awi,

      meine Stiefmutter ist unterhaltspflichtig und deren Mutter ist im Pflegeheim!

      Mein Vater ist der Mann meiner Stiefmutter und befürchtet, hintenrum zum Unterhalt herangezogen zu werden!

      Ich (die Tochter) hab da gar nix mit zu tun :)

      Sich deswegen scheiden lassen... tja... es gibt zu allem eine Geschichte!
      Diese Geschichte ist lang und sehr traurig (besonders für meine Stiefmutter), da sind wirklich schlimme Dinge
      vorgefallen.

      Dann trotzdem unterhaltspflichtig für diese (Un-) Mutter zu sein ist bitter...! Kann ich verstehen und wenn ich
      meine Stiefmutter wäre... ich weiß nicht, was ich täte, wenn ich für eine solche Mutter Unterhalt zahlen müsste...
      und ich bin m.E. schon sehr objektiv!

      Viele Grüße
      Die Triene
      LG
      Triene


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      Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
    • Hallo die Triene
      Ich glaube auch nicht das Deine Stiefmutter zum Elternunterhalt herangezogen werden kann und auch Dein Vater nicht hintenherum. Sollte das Amt wieder Erwarten anderer Meinung sein , dann sofort Widerspruch einlegen. In den Widerspruch direkt mit hinweis auf die von Dir angedeuteten schlimmen Dinge, sich auf die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs berufen. Es gibt hierzu auch einigen Urteile, da musst Du mal googlen.

      LG Hugoleser
    • DieTriene schrieb:

      Sich deswegen scheiden lassen... tja... es gibt zu allem eine Geschichte!
      Diese Geschichte ist lang und sehr traurig (besonders für meine Stiefmutter), da sind wirklich schlimme Dinge
      vorgefallen.

      Selbst wenn die Geschichte der Stiefmutter noch so traurig war, mit einer Scheidung würde dein Vater nicht die Mutter deiner Stiefmutter treffen, sondern deine Stiefmutter selbst.

      Aus den oben genannten Zahlen kann ich aber nicht erkennen, dass deine Stiefmutter auch nur einen Cent zahlen muss.

      Im Übrigen habe ich dich schon richtig verstanden, habe nur kurzzeitig Sturkopp falsch verstanden, als er eine Tochter ins Spiel brachte. Das ist aber Schnee von gestern. Er hat ja klar gestellt, was und wen er meinte.
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