Haus Verkauf ohne Zustimmung

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    • Haus Verkauf ohne Zustimmung

      Hallo,

      Ich bin neu hier und bräuchte mal einen Rat zu meinen derzeitigen problem.

      Vorab meine Ex und ich sind nicht Verheiratet!

      Meine Ex-Freundin und ich haben Okt.2016 ein Haus gekauft was umfassend saniert wurde.
      Beide stehen im Grundbuch sowie Darlehensverträge.

      Es gibt abseits des Hauses noch 2 weitere Darlehen (Küche, sonstiges) beide stehen in den Verträgen.

      Nun ist es so das ich das Haus behalten möchte und mit der Bank gesprochen habe, diese erklärt sich bereit meine Ex aus allen Verbindlichkeiten "auszulösen" und mir mit einem neuen Darlehen zu "überschreiben"
      Im Gegenzug muss sie sich bereit erklären ihren Anteil an mich zu überschreiben.

      Zurzeit stellt sie sich quer und pocht darauf doch zu verkaufen, ich werde dies nicht zustimmen da ich wie gesagt es gerne übernehmen möchte.

      Ist es Denn nicht jetzt so das ich sie mit der Übernahme ihrer Anteile der Schulden "auszahle" ? Die Schulden sind um 5000.- höher als der geplante Zugewinn.

      Falls ich darauf behaare und sie einfach die Zahlung der Grundschuld einstellt, ist dies vermutlich nur durch einen Anwalt zu regeln, richtig ?

      Grüße
    • Hallo Nino und willkommen im ISUV-Forum,
      bei einer (früheren) Partnerschaft gibt es keinen Anspruch auf Zugewinnausgleich. Vielleicht meinst du aber auch nur, dass du deiner Ex-Partnerin nach Abzug der aktuellen Restschuld 5000 Euro mehr zahlen willst als ihr vom hälftigen Hauswert zusteht.
      Wer bewohnt im Moment das Haus?
      Natürlich hast du ein Problem, wenn sie sich nicht mehr an der Rückzahlung der hälftigen Kreditraten beteiligt: Entweder zahlst du dann alleine weiter ab oder die Bank betreibt nach etwa drei unterbliebenen Ratenzahlungen die Zwangsversteigerung der Immobilie.
      Ohne die Zustimmung der Ex-Partnerin kannst du nicht verkaufen.

      Grüße
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,

      irgendwie müsstest ihr euch einigen.
      Wer wohnt jetzt im Haus?

      Ihr habt gemeinsame Darlehensverträge und gemeinsame Kreditverträge?

      Du willst also die kompletten Schulden übernehmen und sie überschreibt dir das Haus und damit ist das dann erledigt?
      Habt ihr mal einen gemeinsamen Banktermin gemacht?
      Vermutet sie, dass du sie "über den Tisch ziehen willst"?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hi Villa,

      Zurzeit wohnen wir beide noch im Haus, meine ex möchte aber in den nächsten 2-3 Wochen woanders unter kommen und dementsprechend ab 05' die Zahlung einstellen.

      In Absprache mit der Bank, habe ich ihr das Angebot gemacht alle Verbindlichkeiten (Grundschuld, Küche, sonstiges) komplett zu übernehmen. Die Bank würde ein Darlehen zur Verfügung stellen die alles ablöst und sie damit aus den Verträgen befreit. Im Gegenzug dazu muss sie mir ihr Eigentum überschreiben.

      Finde das mehr als fair da alle kosten von mir getragen wurden (nachweise vorhanden) dazu kommt das sämtliche Arbeiten von mir verrichtet wurden. (Sanierung etc)

      Und als Betrogener verhalte ich mich da sogar noch sehr kulant ..
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    • hallo annasophie,

      Sämtliche Verträge sind zs unterschrieben worden.

      Ich übernehme alles und entlasse sie aus allen Verbindlichkeiten im Gegenzug überlässt sie mir ihr 1/2 Anteil am Haus was wohl gegenüber der Schulden sehr fair ist.

      Da sie mit allem nichts zutun haben möchte und noch etwa 2-3 t euro an arbeiten zu verrichten sind klingt das doch in Ordnung ?

      Im Grunde wären die Einträge der Schufa so kritisch bei ihr das Sie bei Sturrheit keine Kredite die nächsten 10 Jahre bekommt ..
    • Nino schrieb:

      Zurzeit stellt sie sich quer und pocht darauf doch zu verkaufen
      Hallo Nino,

      sie kann ja an Dich verkaufen (z.B. wenn Du der meistbietende Käufer bist). Da ihr beide im Grundbuch steht, ist die von Dir genannte "Übertragung" letztlich nichts anderes als der Verkauf einer Haushälfte, die über einen Notar geregelt werden muss. Dazu gehört i.d.R. eben auch, dass die Bank sie aus den Pflichten entlässt und Du ihr die 50% des Verkehrswertes abzgl der anteiligen Restschulden bezahlst.

      Auch bei einer Zwangsversteigerung könntest Du als Meistbietender das Haus kaufen, die Nebenkosten sind bei der Zwangsversteigerung jedoch deutlich höher, andererseits könntest Du idealerweise einen günstigeren Kaufpreis erzielen, er könnte aber auch höher als erwartet sein.

      Meines Ermessens ist es auf jeden Fall besser, wenn ihr Euch einigen könnt. Dazu ist es erstmal hilfreich, ein aktuelles Verkehrswertgutachten zur Hand zu haben, als Diskussionsgrundlage. Das würde auch bei einer Zwangsversteigerung erforderlich sein. Ihr solltest Euch auch hier zunächst auf einen Gutachter einigen, dem ihr am Ende beide vertrauen könnt, damit das Gutachten nicht für die Katz war.

      Einen Ausgleich für die Arbeiten zu bekommen dürfte schwierig werden. Fakt ist nun mal, dass die Immobilie Euch beiden zu 50% gehört, inklusive 50% Anteil an allen wertsteigernden Maßnahmen sowie der allgemeinen Wertsteigerung bei Immobilien (die gerade in den letzten Jahren erheblich war) ab Kauf.

      Bei Hausübernahme im Rahmen der Scheidung entfällt die Grunderwerbsteuer (da habe ich gerade von profitiert). Da ihr nicht verheiratet wart, dürfte für 50% des Hauses auch nochmal Grunderwerbsteuer anfallen.

      Gruß
      Jon
    • Also wir konnten uns vorab einigen (ob sich ihre Meinung ändert weiß ich nicht)

      Das sie dazu bereit ist ihren Anteil an mich kostenlos zu übergeben, vorausgesetzt sie wird aus allen Verträgen entlassen und das hat mir die Bank auch unterbreitet nun bin ich nicht sicher wir sich das mit Grunderwerb verhält da sie ja eine Art Schenkung wie auch immer macht. Zumindest erklärte mir die Bank das so das ich ein Darlehen gewährt bekomme der alle Verbindlichkeiten abdeckt und sie damit entlässt aber nur wenn ich alleine im Grundbuch stehe. Und dazu wäre Sie zumindest stand jetzt bereit.
    • Hallo Nino,

      dann versteht ich das nicht. Sorry.

      Du schreibst am Anfang sie will nicht, und jetzt schreibst Du ihr konntet Euch einigen. Wenn ihr Euch geeinigt habt ist ja alles in Butter, ab zum Notar und Vertrag aufsetzen.

      Wenn nicht, und auch wenn sie die Meinung geändert hat, würde ich das Vorgehen wie von mir beschrieben empfehlen.

      Nino schrieb:

      Zurzeit stellt sie sich quer und pocht darauf doch zu verkaufen

      Nino schrieb:

      Also wir konnten uns vorab einigen (ob sich ihre Meinung ändert weiß ich nicht)

      Gruß
      Jon