Unterhaltsberechnung JA

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    • Unterhaltsberechnung JA

      Hallo zusammen,

      vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen:
      zu den Fakten
      1. Tochter 17 1/2 hat die ganze Zeit bei mir gelebt und zieht nun in eine eigene Wohnung.
      2. Ist in Ausbildung 400.- netto
      Um den Unterhalt berechnen zu lassen sind wir beide zum Jugendamt und ich habe gefragt was nun für mich zu zahlen wäre.
      Wir haben es aber beide am Schluß nicht verstanden was er uns ausgerechnet hat.
      Er sagt sie fällt in der DT in den Bedarf 735.- soweit ok.
      Da sie noch minderjährig ist wird das halbe Kindergeld angerechnet. (Das bekomme noch ich soll ich ihr aber voll auszahlen.)
      Ich bin selbständig netto ca. 3000.- EX netto 2000.-
      Nach der Rechnung JA sollte aufgeteilt werden 2/3 zu 1/3
      Am Schluß kam für mich heraus: Ich sollte 298.- zahlen Frau 58.- DAS ist ja 6mal mehr wäre aber so ok.
      Wollte nicht schon wieder das ganze über RA ausrechnen lassen die die Trennung schon fast 5 Jahre dauert und auch schon deswegen
      auf die Kosten zu achten ist.
      Kann ich mir das auch von einem anderen JA noch mal ausrechnen lassen?

      Schöne Frühlingstage allen
    • Hallo,

      es gibt ein Urteil des OLG Koblenz 13 UF 413/12. Dort geht es um ein minderjähriges Kind in schulischer Ausbildung mit eigener Wohnung.
      Das OLG hat es - wie euer Jugendamt - auf den Volljährigensatz mit eigener Wohnung begrenzt, aber das komplette Kindergeld abgezogen.

      Insofern: 735-194-300 (400-100)=241 Bedarf.
      Andere Methode wäre, die 300 € Ausbildungsvergütung nur zu Hälfte anzurechnen, würde einen Bearf von 391 € ergeben. Aber das gilt eigentlich nur für Minderjährige, die noch zu Hause leben.

      Euer Selbstbehalt sind 1.300 € nach Bereinigung des Einkommens (5 % berufsbedingte Aufwendungen oder nach entstandenen Kosten - je nach OLG und 4 % vom Brutto für zusätzliche Altersvorsorge). Und euer Resteinkommen wird dann zusammengerechnet und entsprechend des Bedarfes gequotelt.

      3000-1300=1700
      2000-1300=700
      Gesamt: 2.400
      Das wären für dich ca. 70 % und für die KM 30 % - ohne Bereinigung.

      Bei 391 = 273 € für dich und Rest KM
      Bei 241 = 168 E für dich und Rest KM

      Und die 391 € nur bis zur Volljährigkeit.

      Wobei das evtl. über die OLG-Richtlinien des zuständigen OLGs geklärt werden könnte.

      Wann wird die Tochter 18 und wichtige Frage, gibt es noch weitere Unterhaltspflichtige?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Moin,

      @Sophie,

      Die 241 € dürften richtig sein. Volles KG und volles Entgelt( abzgl. Pauschale 95-100€ je nach OLG) da ja beide Et barunterhaltspflichtig sind.
      Beim SB würde ich bis zum 18. Geb. aber noch von 1080,-€ ausgehen.

      LG
      sturkopp
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Moin Moin,
      Danke schon mal für die Auskunft.
      Sehe ich das richtig: Sie bekommt 400.-€ Ausbildungsvergütung, ich überweise Ihr das volle Kindergeld 190.-€ dann überweise ich ihr
      168.- und die KM 73.-
      Somit komme ich aber auf gesamt 831.-???
      Laut Jugendamt sollte ich 298.- und die KM 53.- bez. Da ist aber ein großer Unterschied!
      Wie sollte ich weiter vorgehen?

      schönes Wochenende
    • Moin,

      sie hat einen Anspruch von 735,-€ Lt. DD´er Tabelle.

      Da es bei minderj. Kindern eher die Ausnahme ist eine eigene Wohnung zu haben könnte man jetzt auf 2 Wegen den Unterhalt bestimmen.

      1. ( wie bei vollj. Kindern) 735 € - 300 € ( 400 € - 100 €Pauschale) -194 €Kg = 241,-€ zu deckelnder Restanspruch.
      Da würde aber abweichend der SB auf 1080,-€ gesenkt werden. Die 241 € würden nach dem ber. Netto gequotelt.

      2. Die 735,-€ Anspruch werden nach ber. Netto gequotelt und von den ermittelten Zahlbeträgen wird jeweils das hälftige KG und das hälftige, um die Ausbildungspauschale bereinigte, Ausbildungsentgelt abgezogen um den Zahlbetrag zu ermitteln.

      Die 2. Variante würde die Berechnung für minderj. Kinder wiederspiegeln, wobei du bei der 2. Variante das hälftige KG an die Mutter auskehren müsstest.

      Welche letztendlich richtig ist kann ich dir nicht sagen. Mein Tip wäre sich mit Mutter und Tochter an einen Tisch zu setzen und schauen wie man sich einigt. Mit 18 würde dann die 1. Variante mit 1300,-€ SB zum tragen kommen.

      Lg
      sturkopp
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Moin,

      nicht alle OLGe berücksichtigen als ausbildungsbedingten Aufwand eine 100 Euro-Pauschale. Siehe z.B. unterhaltsrechtliche Leitlinien der OLGe Berlin (Kammergericht), Dresden, Frankfurt, Hamburg, Hamm, Naumburg, Schleswig (meist unter Punkt 10.2.3). Es kann also - abhängig vom zuständigen OLG - durchaus sein, dass nur konkrete Aufwendungen berücksichtigt werden.

      @Himmbeertoni kann das zuständige OLG anhand Wohnsitz des minderj. Kindes ermitteln (siehe meine Signatur).
    • Hallo Danke euch beiden schon mal für die INfo`s

      Wieso will der Typ von Jugendamt dann aber 289.- von mir und zusätzlich 58.- von meiner Frau?
      Euere Rechnung erscheint mit auch logischer.
      Es handelt sich ja nur um ein Kind (das andere ist schon 20 und hat keinen Anspruch mehr.)
      Auch die Selbstbehaltsgrenzen scheinen mir hier nicht berührt zu werden.
      Töchterlein besteht aber auf das was das Jugendamt gesagt hat und will mehr Geld.
      Kann ich auch zu einem anderen Jugendamt mit ihr und es ihr nochmal vorrechnen lassen weil mir glaubt sie es nicht?? (Ich streite ja schon 4 Jahre mit der Mama und möchte das nicht auch noch mit meiner Tochter). Wenn es jemand neutrales sagt ist das immer besser!
      Schöne Woche aus Franken
    • Moin Himbeertoni,

      wenn ich von den 289,-€ Zahlbetrag das KG von 194,-€ abziehe bleibt ja nur noch 95 ,-€ übrig. Das könnte ja wieder passen.
      Bei den 298,-€ aus dem ersten Beitrag sind es dann halt 104,-€ .

      LG
      sturkopp
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Hallo,

      dann gib ihr doch mal das Urteil des OLG Koblenz 13 UF 413/12 zum Lesen.

      Und schau, ob das OLG bei euch die Pauschale abzieht oder nach Aufwand.

      Und dann mach ihr die Rechnung noch mal genau auf. Und sag ihr, dass normalerweise bis zur Volljährigkeit bei dir nur die hälftige Ausbildungsvergütung und das hälftige Kindergeld angerechnet wird. Das hat aber den Grund, dass die beiden nicht angerechneten Teile bei der KM angerechnet werden, wenn sie noch zu Hause wohnt. Dies aber eben nur bis zur Volljährigkeit. Und dann werden die 735 € genommen und das komplette Kindergeld und das komplette Einkommen abzgl. der Pauschale - oder nach Aufwand - abgerechnet wird. Und dann wird der Restbetrag nach Einkommen der Eltern gequotelt.
      Und da sie jetzt von zu Hause auszieht, erbringt die KM keine Betreuungsleistung mehr und deshalb ist das komplette Kindergeld und das komplette Einkommen von den 735 € in Abzug zu bringen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      Himmbeertoni schrieb:



      Auch die Selbstbehaltsgrenzen scheinen mir hier nicht berührt zu werden.
      Töchterlein besteht aber auf das was das Jugendamt gesagt hat und will mehr Geld.
      Kann ich auch zu einem anderen Jugendamt mit ihr und es ihr nochmal vorrechnen lassen weil mir glaubt sie es nicht?? (Ich streite ja schon 4 Jahre mit der Mama und möchte das nicht auch noch mit meiner Tochter).
      Also der SB wird vor dem quoteln vom jeweiligen ber. Netto abgezogen.

      Was wirst du dann machen wenn bei nächsten JA ein noch höherer Zahlbetrag für dich rauskommt?

      Es ist jetzt eine gute Möglichkeit den Streit (bringt nicht wirklich viel) mit der Mutter ruhen zu lassen und der Tochter auf den Weg in die Selbstständigkeit gemeinsam zu unterstützen. Versuch macht klug und streiten kostet.

      Für uns zum besseren Verständnis, lass dir die Berechnung vom JA zuschicken und stell sie hier ein. Evtl.finden wir ja den "Fehler".

      LG
      sturkopp
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Etwas rätselhaft, die Zahlen.
      Ich könnte mir erstmal zwei Rechenarten erklärbar machen:

      Bei Anrechnung des ganzen Kindergeldes auf den Bedarf des Kindes:

      735,- Bedarf
      194,- Abzug Kindergeld, da KG direkt an Kind weiter geht
      300,- Abzug eigenes Einkommen des Kindes, (400-100)

      241,- Restbedarf

      Aufteilung/Haftungssätze:

      3000Netto - 1000SB = 2000 :Vater (grobe Rechnung)
      2000Netto - 1000SB = 1000 :Mutter (-"-)

      Eigentlich wäre SB mit 1080€ anzunehmen, aber ich wollte die Zahlen etwas runder lassen.

      Haftungsanteile:

      2000/(2000+1000) * 241 = 161€ : Vater
      1000/(2000+1000) * 241 = 81€ : Mutter

      Der Elternteil, der das Kindergeld erhält, muss dann seinen Haftungsanteil + Kindergeld an das Kind weiter leiten. Der Vater müsste dann 161+194KG an das Kind zahlen.
      mMn entfällt das mit dem halben Kindergeld, da das Kind einen eigenen Hausstand hat (also nicht bei einem ET lebt), der Bedarf nach volljährigen Kind ausgewählt wird und beide ET zu Unterhalt verpflichtet und fähig sind, kann das volle Kindergeld auf den Bedarf angerechnet werden, nicht das halbe auf den Haftungsanteil.


      Bei Anrechnung des hälftigen Kindergeldes auf den Haftungsanteil der Eltern:

      735,- Bedarf
      300,- Abzug eigenes Einkommen, (400-100)

      435,- Restbedarf

      2/3 435€ - 97€KG = 193€ Haftungsanteil Vater
      1/3 435€ - 97€KD = 48€ Haftungsanteil Mutter

      Vater müsste 193+194KG an Kind zahlen, wenn das KG auf sein Konto eingeht.
      In beiden Berechnungen ist ein grosser Unterschied zur Berechnung des Jugendamtes.
      Kann es sein, dass evtl. noch andere Zahlungen erfolgen, die zB von der Mutter kommen?


      Ansonsten sehen die beiden Zahlbeträge des JA für mich wie folgt aus:

      Vater bekommt das Kindergeld, dieses muss er an Kind wegen eigenem Hausstand und komplette Anrechnung auf den Bedarf an das Kind weiterleiten, somit ist sein Haftungsanteil 298€-194€KG = 104€.
      Mutter bekommt das Kindergeld nicht, also muss sie auch nicht mehr als ihren Haftungsanteil von 58€ an Kind zahlen.
      Damit wäre grob eine 2/3 zu 1/3 (104 zu 58) Teilung erfolgt und würde in Ordnung gehen.

      Warum das Kind nur einen Restbedarf von 58€+104€=162€ hat, bleibt mir unklar.
      Zusammen mit Kindergeld und Ausbildungsvergütung-100€ kommt Kind auf 162€+194€+300€ = 656€, das sind grob 80€ weniger als der Bedarf von 735€.

      Das JA scheint da noch andere Zahlen mit einzurechnen, mMn, oder aber die Ausbildungsvergütung komplett einzurechnen.
      sub omni canone =/ unter aller Kanone

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von RainerM ()