Hallo Forengemeinde,
wieder mal ist der Unterhalt ein Thema.
Habe diesmal nur eine kurze Frage zur Auslegung der DDT.
Bis zuletzt war ich zwei Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Nun hat der Große eine Ausbildung angefangen und kommt mit seinem Geld aus. Jetzt möchte die Kindsmutter für das zweite Kind eine Aufstufung in die nächsthöhere Einkommensstufe, da ich ja nun nur noch einem Kind Unterhalt zahlen muss.
Liegt sie (bzw.) die RA`in hier richtig?
Gruß
Fritze
wieder mal ist der Unterhalt ein Thema.
Habe diesmal nur eine kurze Frage zur Auslegung der DDT.
Bis zuletzt war ich zwei Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Nun hat der Große eine Ausbildung angefangen und kommt mit seinem Geld aus. Jetzt möchte die Kindsmutter für das zweite Kind eine Aufstufung in die nächsthöhere Einkommensstufe, da ich ja nun nur noch einem Kind Unterhalt zahlen muss.
Liegt sie (bzw.) die RA`in hier richtig?
Gruß
Fritze